Darlehen mit Zinsuntergrenze

Beträchtliche Einsparungen durch
Neuverhandlungen oder Surrogation möglich

Geld zurück? Die VZS empfiehlt die Verjährungsfrist zu unterbrechen!


Beim leidigen Thema Zinsuntergrenze hat das Vorgehen der VZS zweifellos dazu beigetragen, dass die Untergrenze bei Hypothekardarlehen nicht mehr angewandt wird. Darlehensnehmer konnten dadurch im Zuge von Neuverhandlungen oder Surrogationen große Einsparungen erzielen.

Nach Berechnungen der VZS spart eine Familie, welche ein Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren, einer Untergrenze von 3% und einer Restschuld von 110.000 Euro hat, beim Wegfallen der Untergrenze bis zu 14.000 Euro.

Es gibt auch Darlehensnehmer, die durch eine Surrogation (das Darlehen wird auf eine andere Bank überschrieben) Einsparungen bis zu 50.000 Euro erzielen konnten.

Deshalb empfiehlt die VZS all Jenen, welche noch von der Zinsuntergrenze betroffen sind, mit der Bank in Neuverhandlungen zu treten oder eine Surrogation in Betracht zu ziehen. 

Für die Vergangenheit bleibt noch offen, ob die KundInnen, welche aufgrund der angewandten Zinsuntergrenze in den letzten Jahren (ab 2010) höhere Zinsen zahlen mussten, eventuelle Schadensersatzansprüche oder Rückforderungsansprüche gegen die Banken geltend machen können. 

Vor kurzem hat die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt 14 Raiffeisenkassen sowie den Raiffeisenverband wegen einer Kartellabsprache abgestraft; diese betraf auch die Zinsuntergrenze der Darlehen.

Wer in der Vergangenheit, auch vor 2010, ein Darlehen oder einen anderen Kreditvertrag mit einer Zinsuntergrenze mit ihrer Bank – unabhängig davon, ob diese von der Verfügung der Antitrustbehörde betroffen ist oder nicht – abgeschlossen hat, tut gut daran, mit einem entsprechenden Schreiben an die Bank einen eventuellen Rückforderungsanspruch für durch die Zinsuntergrenze zu viel bezahlten Beträge bzw. einen Schadenersatz vorzumerken, vorbehaltlich anderer Rechte, die sich in Zukunft abzeichnen könnten, eventuell auch in gerichtlichen Verfahren. Dies gilt sowohl für VerbraucherInnen,als auch für Darlehen von landwirtschaftlichen Betrieben oder kleinen und mittleren Unternehmen.

Abseits der von der Antitrustbehörde abgestraften Banken arbeitet die VZS nämlich derzeit noch an weiteren Initiativen, anhand derer abgeklärt werden soll, ob die Untergrenze-Klauseln legitim sind oder nicht – diese könnten jedoch auch erst in späteren Momenten Lösungen aufs Tapet bringen.

Die VZS stellt für Interessierte, nach vorhergehender Terminvereinbarung, einen Musterbrief zur Unterbrechung der Verjährung bereit. (Tel. 0471/975597). 

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