Der neue Rücktrittswert der Aktien der Südtiroler Volksbank

VZS: die Bank muss allen zurückgetretenen Mitgliedern die Differenz erstatten!

Auch wer nicht zurückgetreten ist, beklagt heute den damals festgelegten Rückzahlungspreis

VZS stellt Musterschreiben zur Verfügung

Wie bereits in der Medieninformation vom 13.06.2017 angesprochen, ist man in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) der Meinung, dass auch jene SparerInnen, die zwar von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hatten, jedoch nicht die Erstellung eines Gutachtens verlangt hatten, die Auszahlung des Werts von 14,69 Euro verlangen könnten. Dieser Wert wurde vom Sachverständigen dott. Giorgio Zanetti, den das Landesgericht Bozen ernannt hatte, durch beeidigtes Gutachten ermittelt. Anhand der Daten welche die Volksbank selbst vor einigen Monaten veröffentlicht hatte, dürfte dies in etwa 1.300 Personen betreffen.

Es melden sich jedoch auch viele von jenen, die im Dezember 2016 nicht zurückgetreten waren, auch aufgrund des niedrigen Rücktrittswerts der Aktien von 12,10 Euro, den der Verwaltungsrat der Volksbank damals festgelegt hatte. Die SparerInnen teilen uns mit, dass auch sie bei einem Preis von 14,69 Euro von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hätten.

Diese neue Beschwerdewelle zeigt, dass die damalige Entscheidung des Verwaltungsrats, einen niedrigen Auszahlungspreis festzulegen, zumindest als unvorsichtig eingestuft werden muss; die Frage, ob der Preis absichtlich so niedrig angesetzt wurde, um den Aktionären den Rücktritt anlässlich der Änderung der Rechtsform sozusagen zu vergrätzen stellt sich fast von selbst.

Nach Meinung der VZS wäre der Eingriff der einen oder anderen Aufsichtsbehörde durchaus nicht Fehl am Platz, um festzustellen ob die Entscheidungen und Verhaltensweisen korrekt waren, da dieselben einen schwerwiegenden finanziellen Niederschlag in den Portfolios der vielen, vor allem kleinen, Aktionäre haben. In der VZS wird man in den nächsten Tagen weitere Überprüfungen anfordern.

Was die 90 Aktionäre betrifft, die mithilfe der VZS das Gutachten angefordert hatten, wird die Bank diesen insgesamt einen Mehrbetrag von ca. 1 Million Euro auszahlen müssen. Müsste die Bank allen zurückgetreten Mitgliedern die Differenz ausbezahlen (das wären ca. 1.300 Personen mit 2.645.288 Aktien), so betrüge dieser Differenzbetrag in etwa gar 6,85 Millionen Euro.

Einem wesentlichen Teil der gängigen Rechtsdoktrin zufolge müsste der vom Gutachter ermittelte Wert eine Gültigkeit „erga omnes“ (in etwa „gegenüber allen“) haben, und somit für all jene gelten, die im Dezember 2016 zurückgetreten sind.

In Antwort auf die zahlreichen Anfragen hat man in der VZS ein Musterschreiben ausgearbeitet, mit welchem die Betroffenen von der Volksbank die Auszahlung des Werts laut Gutachten verlangen können. Dieses ist gegen Terminvereinbarung (für eine Prüfung der einzelnen Positionen) am Hauptsitz der VZS in Bozen erhältlich, Vormerkung unter Tel. 0471-975597.

Unabhängig von den Entscheidungen der Bank ist man in der VZS entschlossen, sich für die Auszahlung des neu festgelegten Preises an alle Berechtigten zu schlagen. Und nicht nur ...

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