Was deckt die Lebensversicherung für den Todesfall ab?
Gegen Bezahlung der Prämie ist die Versicherung verpflichtet, die vereinbarte Versicherungssumme an den/die Begünstigten auszubezahlen, falls der/die Versicherte während der Laufzeit stirbt.
Der Vertrag verfällt bei Tod des Versicherten oder bei Endfälligkeit. Die eingezahlten Prämien werden nicht zurückgezahlt.
Für wen ist die Lebensversicherung für den Todesfall gedacht?
Eine Lebensversicherung für den Todesfall ist eine Risikoversicherung und kann entweder eine zeitweilige oder lebenslängliche Versicherung sein. Eine Lebensversicherung für den Todesfall ist für all jene wichtig, die Personen zu Lasten und eventuell auch ein Darlehen aufgenommen haben (für die Laufzeit des Darlehens). Diese Versicherung ist nur dann notwendig, wenn keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden sind.
Nützliche Ratschläge:
- Lebensversicherungen für den Todesfall können mit gleich bleibendem (die häufigste Form) oder abnehmendem Kapital abgeschlossen werden. Wir empfehlen Versicherungen mit abnehmendem Kapital vor allem für Personen, die ein Darlehen aufgenommen haben (der erforderliche Betrag, um das Darlehen gemäß Tilgungsplan zurückzahlen zu können) oder um die Kinder solange abzusichern, bis sie wirtschaftlich unabhängig geworden sind.
- Die Lebensversicherung für den Todesfall zahlt das Kapital unabhängig von der Todesursache aus, ohne territoriale Begrenzungen und ohne den Beruf oder eine Berufsänderung zu berücksichtigen. Die Ausschlüsse sind normalerweise folgende:
- vorsätzliche Taten des Vertragsnehmers oder des Begünstigten;
- aktive Beteiligung des Versicherten an vorsätzlichen Straftaten;
- aktive Beteiligung des Versicherten an Kriegshandlungen;
- Ereignisse, die durch Nuklearwaffen hervorgerufen wurden;
- Flugunfall, wenn der Versicherte an Bord eines nicht zum Flug autorisierten Flugzeuges war oder wenn der Pilot nicht die entsprechende Ausbildung hat oder wenn der Versicherte als Besatzungsmitglied mit fliegt;
- Selbstmord, wenn dieser in den ersten 2 Vertragsjahren erfolgt;
- bei Vertragsabschluss nicht angegebene sportliche Aktivitäten.
Überprüfen Sie sorgfältig die Ausschlüsse in Ihrem Vertrag! - Die sofortige Wirksamkeit des Versicherungsschutzes ist einer ärztlichen Visite und eventuell weiteren von der Versicherungsgesellschaft für notwendig erachteten ärztlichen Untersuchungen untergeordnet. Wenn die Versicherung keine ärztliche Visite verlangt, so gibt es in der Regel eine Karenzzeit von sechs Monaten. Kontrollieren Sie die Einschränkungen des Versicherungsschutzes während dieser Karenzzeit. Wir empfehlen immer eine ärztliche Untersuchung.
- Im Falle von unrichtigen Erklärungen und Verschweigen von Tatsachen aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Art. 1892 und 1893 ZGB) kann die Gesellschaft die Todesfallleistung verweigern.
- Falls eine Prämie nicht gezahlt wird, so besteht die Versicherungsdeckung für weitere 30 Tage nach Fälligkeit und der Vertrag löst sich automatisch auf, wenn die Prämie bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingezahlt wurde. In den anderen Fällen löst sich der Vertrag bei Tod des Versicherten oder zum Zeitpunkt seiner natürlichen Fälligkeit auf.
- Die von der Versicherungsgesellschaft geschuldeten Beträge können nicht zum Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens oder eines Sicherungsverfahrens gemacht werden (Art. 1923 ZGB).
- Der Begünstigte erwirbt durch die Einsetzung im Vertrag einen eigenen Anspruch auf die sich aus der Versicherung ergebenden Vorteile (Art. 1920 ZGB). Dies bedeutet, dass die von der Versicherungsgesellschaft gezahlten Beträge nicht in die Erbmasse fallen.
- Die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag verjähren nach 10 Jahren ab dem Tag, an dem sich der Vorfall, aus dem sich der Anspruch ergibt, ereignet hat (Art. 2952 ZGB).
Was kostet eine Ablebensversicherung?
Die Prämie der Versicherung für den Todesfall ist abhängig von Alter, Dauer des Vertrages, Beruf, Gesundheitszustand und den ausgeübten sportlichen Aktivitäten des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsgesellschaft kann eine Zusatzprämie für Beruf, Gesundheitszustand und sportliche Aktivitäten verlangen.
Ratschläge über die Kosten einer Lebensversicherung für den Todesfall werden bei der Versicherungsbedarfsanalyse erteilt. Diese individuell zugeschnittene Analyse ermöglicht, den Bedarf vom Verbraucher/Innenstandpunkt aus genau einzuschätzen und folglich unnötige Versicherungen und Ausgaben zu vermeiden.
Kapitalabfindung
Um Anspruch auf den geschuldeten Betrag erheben zu können, muss der Tod des/der Versicherten gemeldet werden. Überprüfen Sie, ob im Vertrag ein Termin für diese Meldung angegeben ist. Fragen Sie Ihre Versicherung schriftlich, welche Unterlagen erforderlich sind. Die Versicherung ist verpflichtet, die Zahlung binnen 30 Tagen ab dem Zeitpunkt zu leisten, an dem sie die Unterlagen erhalten hat.
Sollten Sie bis zu diesem Termin Ihr Geld noch nicht ausbezahlt bekommen haben, haben Sie Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen. Außerdem empfehlen wir, einen Beschwerdebrief an die IVASS zu verfassen.
Steuerlicher Aspekt
Die Prämie für die Dauerinvalidität und den Todesfall kann jedes Jahr in Höhe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen steuerlich abgesetzt werden. Aktuell liegt der absetzbare Betrag bei 19% der Prämie und bei maximal 530 Euro.