Die Lebensversicherung

Für wen ist sie gedacht?

Lebensversicherungen sind sehr wichtig, denn sie sichern die Familien für den Fall des Todes des Ernährers oder dessen Erwerbsunfähigkeit ab. Die richtige Lebensversicherung ist die Ablebens- oder Risikolebensversicherung mit der die Familie im Falle des Todes versorgt wird.
Neben der Risikoversicherung gibt es auch Kapitallebensversicherungen, die mit einem Sparvorgang verbunden sind, wie z.B. gemischte Kapitallebensversicherungen, fonds- oder indexgebundene Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Bevor Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, empfehlen wir unbedingt eine nähere Analyse der Vorsorgesituation.
 

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich ein einmaliges Kapital oder eine Rente auszubezahlen, falls der/die Versicherte zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt am Leben ist.
Die Versicherung kann:

  • eine zeitlich verzögerte Rente bzw. Kapital vorsehen: in diesem Fall verpflichtet sich die Versicherung, das Kapital bzw. die Rente nicht sofort, sondern erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren auszubezahlen;
  • eine direkte Rente vorsehen: in diesem Fall wird eine einmalige Prämie eingezahlt und die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, die vertraglich festgesetzte Rente auszubezahlen.


Gemischte Versicherungsverträge: sie sind eine Kombination aus der Kapitallebensversicherung und der Ablebensversicherung. Die Versicherung verpflichtet sich nicht nur, eine Rente oder ein Kapital auszubezahlen, falls der/die Versicherte überlebt, sondern auch einen bestimmten Betrag bereitzustellen, falls er/sie während der vertraglichen Laufzeit verstirbt (und nicht nur, die Prämien zurückzuzahlen, wie es zahlreiche Kapitallebensversicherungen mit zeitlich verzögerter Auszahlung vorsehen).
Wir raten von gemischten Lebensversicherungen ab. Die Ablebensversicherung (als Deckung für ein bestimmtes Risiko) von der Kapitallebensversicherung (als Sparform) getrennt zu halten, sichert mehr Flexibilität, höhere Erträge und dadurch besseren Versicherungsschutz.

Unit-Linked-Versicherungen: sind an Investmentfonds gekoppelte Lebensversicherungen. Bei diesen Verträgen hängt der versicherte Betrag vom Wert interner Fonds (Eigentum der Versicherungsgesellschaft) oder von Drittfonds (OICVM – gemeinschaftliche Investitionen in Liegenschaftswerte) ab, in die die eingezahlten Versicherungsprämien investiert werden. Am Ende der Laufzeit wird dem/der Versicherten der anteilige Einheitswert mal die Anzahl der gezeichneten Fondsanteile rückerstattet. Die Prämie kann einmalig oder regelmäßig eingezahlt werden.

Index-Linked-Versicherungen: sind an die Indexbewegungen einiger Börsenmärkte gebunden. Der versicherte Betrag ist von einem Aktienindex oder einem sonstigen Bezugswert abhängig. Solche Verträge können Auszahlungen sowohl bei Überleben wie im Todesfall vorsehen. Meist ist die Prämie einmalig.

Vorsorgeversicherungen (Rentenfonds *)

Bezeichnung

Gründer

Versicherte

Bewertung

Geschlossene Fonds Kollektivvertragsparteien Arbeitnehmer günstig
Offene Fonds Banken, SIM, Spargesell-schaften, Versicherungen Alle weniger günstig
FIP,PIP (Forme o Piani individuali pensionistici) Versicherungen Alle ungünstig

*Bei Rentenfonds ist die Steuerersparnis in der Ansparphase keine richtige Erleichterung wenn man bedenkt, dass die ausgezahlte Rente der IRPEF unterliegt.
 

Widerruf und Rücktritt, Stilllegung und Rückkauf

Der/die Verbraucher/in kann denn Vertrag widerrufen, bis das Unternehmen ihn/sie von der Annahme in Kenntnis gesetzt hat, in der Regel ist die Widerrufsfrist im Vertrag angegeben. Wer von der Annahme in Kenntnis gesetzt oder wem der Vertrag übermittelt wurde, hat 30 Tage lang Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten (Musterbrief).

Die Stilllegung ist in den Vertragsbedingungen geregelt und bedeutet, dass die Prämienzahlungen ausgesetzt werden (Musterbrief).

Beim Rückkauf löst der/die Versicherte vorzeitig den Vertrag auf (Musterbrief).

 

Zusätzliche Deckungsleistungen

Mit einem Aufpreis kann der Versicherungsvertrag zusätzliche Deckungsleistungen vorsehen. Wir raten von solchen Zusätzen ab. Sie sind meistens zu teuer. Typische zusätzliche Deckungsleistungen sind: Unfalltod, bleibende Invalidität, Tagegeld. Diese Leistungen von der Lebensversicherung getrennt zu halten bedeutet mehr Flexibilität, höhere Erträge und besseren Versicherungsschutz.
 

Nützliche Ratschläge

  • Versicherung und Geldanlage sollten getrennt werden. Sichern Sie die Angehörigen durch eine Ablebensversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (gekoppelt aus Unfall- und Krankenversicherung) ab. Was ihre Altersvorsorge betrifft, so hat diese nichts mit einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung zu tun.
  • Glauben Sie auch nicht den Beteuerungen der Verkäufer, die die Lebensversicherungen als 3. Säule unseres Rentenversicherungssystems bezeichnen. Die erste Säule (die gesetzliche Pflichtrentenversicherung) wird dabei als nicht mehr sicher dargestellt, weil es immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen gibt. Dies ist falsch. Ausschlaggebend ist nicht dieses Verhältnis, sondern das Verhältnis von den Erwerbstätigen zu den nicht Erwerbstätigen. Bevor man an die 3. Säule (die private Altersvorsorge) denkt, kann man die 2. Säule, nämlich regionale- oder sektoriale Zusatzpensionsfonds in Anspruch nehmen. Die steuerlichen und auch renditemäßigen Vorteile können für die Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Vorsorge meist nicht erreicht werden. Erst als 3. Schritt sind eventuelle Schritte in Richtung weiterer privater Vorsorge zu überlegen. Im Vordergrund sollte dabei sicherlich die eigene Wohnung - die auch fürs Alter geeignet ist - stehen. Eine eigene Wohnung ist schon fast wie eine Monatsrente von bis zu 1.000 Euro. Für die private Altersvorsorge (wichtig für Selbständige) sollten Sie an die Schaffung von inflationssicheren Werten denken (zum Beispiel Immobilien, Anleihen und Obbligationen, wer größere Ersparnisse hat und sich wirtschaftlich auskennt kann auch in Aktien sowie günstigen und guten Aktienfonds investieren) oder aber an einen Sparvertrag der Sicherheit, Liquidität, Mindestrendite und ev. ethische Verwendung sichert.
  • Machen Sie sich über die zu erwartende Rente Gedanken. Lassen Sie sich von einem Patronat eine diesbezügliche Überschlagsberechnung machen. Wer im Alter 500 Euro "Zusatzeinkommen" haben möchte, muss bis zum Ende seiner Erwerbstätigkeit ein Vermögen von um die 75.000 Euro bilden, was - um es noch einmal zu wiederholen - nicht durch langfristige Kapital-Lebens- oder private Rentenversicherungen, sondern über bessere Geldanlagen geschehen sollte.
  • Die private Rentenversicherung ist nicht zu empfehlen; allenfalls könnten Kerngesunde im Alter eine solche als Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abschließen (wie dies auch die Zusatzpensionsfonds machen).
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen haben in der Vergangenheit renditemäßig oft besser abgeschnitten als gemischte Kapitallebensversicherungen. Kapitallebensversicherungen sind Geldanlagen für Bequeme, die sich nicht um ihr Geld kümmern wollen.
  • Verlangen Sie jedes Jahr eine Aufstellung über die erwirtschaftete Nettorendite und die auf den Vertrag angefallenen Kosten.
  • Bevor Sie eine Lebensversicherung „rückkaufen“, verlangen Sie immer schriftlich den Rückkaufswert sowie alle auf den Vertrag berechneten Kosten.
  • Berücksichtigen Sie, dass bei einem vorzeitigen Rückkauf in den ersten 5 Vertragsjahren auch die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Steuerbegünstigungen verlieren bzw. sie dem Fiskus zurückzahlen müssen (gilt für vor dem 1.1.2001 abgeschlossene Verträge).
  • Sofern Sie den Rückkauf vor der Hälfte der vertraglich vereinbarten Laufzeit tätigen, erhalten Sie in den meisten Fällen weniger zurück, als Sie eingezahlt haben. Vorsicht: sehr viele der als Sparform abgeschlossenen Lebensversicherungen erreichen den vertraglich vorgesehenen Abschluss nicht und verursachen hohe Kosten für den/die Verbraucher/in.
  • Bei linked-Verträgen ist auf das Finanzrisiko zu achten: falls Sie keine Mindestrendite vereinbart haben (Garantie über das gesamte eingezahlte Kapital und über eine jährliche Mindestrendite) kann auch weniger als die eingezahlten Prämien zur Auszahlung kommen! Im vorgesehenen Informationsschreiben müssen Finanzrisiken für den/die Versicherungsnehmer/in (Rundschreiben ISVAP Nr. 332 vom 25.5.1998) klar ausgewiesen sein. Weiters müssen dort die tatsächlichen Versicherungsleistungen und allfällige zusätzliche Deckungsleistungen klar beschrieben sein.
  • Mit dem Informationsschreiben muß beim Abschluss von Lebensversicherungen und Verträgen mit aufwertbarer Kapitalisierung eine vereinfachte Darstellung über die Entwicklung der Versicherungssumme und der Prämien übergeben werden, sowie die Rückkaufswerte und das herabgesetzte Kapital zu jeder Jahresfälligkeit. Vorsicht: bei der vereinfachten Darstellung handelt es sich um eine mögliche Entwicklung, die Versicherung ist damit zu nichts verpflichtet.
  • Verlangen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss eine detaillierte Aufstellung aller Kosten (Verwaltungsspesen, technischer Zinssatz, Steuern, Kosten für Todesfall- bzw. weitere Zusatzgarantien, Vergütungszinssatz). Nur so wird deutlich, welche Summe effektiv investiert wird.
  • Bei Vertragsende empfehlen wir, sich für die Auszahlung des Kapitals zu entscheiden. Es ist meistens besser, seine Ersparnisse selbst zu verwalten (Musterbrief).

 

Stand
08/2023

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