Energiesparförderung des Landes geht 2025 mit einigen Änderungen weiter

Ab 1. Jänner 2025 können Privatpersonen und Mehrfamiliengebäude erneut Förderanträge für Energiesparmaßnahmen einreichen. Das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen mit sich.

Ab dem 1. Jänner können wieder Förderanträge für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen gestellt werden. Das neue Jahr bringt dabei einige Neuerungen mit sich, die Privatpersonen und Mehrfamiliengebäude zugute kommen. Die Fördermaßnahmen sollen helfen, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen zu erleichtern.

 

Energetische Gebäudesanierung
Für die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens fünf beheizten Wohneinheiten und Eigentümern – Baukonzession vor dem 01.01.2005) gelten folgende Förderbedingungen:

  • Bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder der Gebäudezertifizierung KilmaHaus R beträgt der Fördersatz 80% der zulässigen Kosten.
  • Für KlimaHaus C Standard liegt er bei 50%.

Gefördert werden die verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen (Außenmauern, Dach, Terrassen, Geschossdecken, Lauben, Balkone), inklusive Dachbegrünung und die Hinterlüftung einer Fassade, sowie der Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung und der Einbau einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage eventuell inklusive Speicherbatterie.

 

Neu: Solaranlagen für die zentrale Warmwasser-Bereitung werden künftig ebenfalls gefördert:

  • 80% bei Erreichung des KlimaHaus Standards B.
  • 50% bei Erreichung des KlimaHaus Standards C.

Weiterhin gilt: Der Austausch von mindestens 15 Jahre alten Öl- oder Gasheizkesseln wird bei Anschluss an Fernwärme, Einbau von Wärmepumpen oder Biomasseheizanlagen mit 40% gefördert.

 

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten gelten die bisherigen Kriterien:

  • Die Sanierung wird bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder R mit 50% der Kosten gefördert.
  • Für KlimaHaus C Standard liegt er bei 40%.

 

Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen
Wesentliche Erleichterungen gibt es bei der Förderung von Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik:

  • Die Förderung ist jetzt bereits bei Erreichung des KlimaHaus Standards E der Gebäudehülle (statt bisher C) möglich.
  • Wärmepumpen werden zudem auch gefördert, wenn bereits eine ausreichend große bestehende PV-Anlage vorhanden ist. Ein Neubau der Anlage ist nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Einzelmaßnahmen
Auch andere Einzelmaßnahmen werden nach wie vor gefördert. Dazu gehören der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen und der Einbau einer thermischen Solaranlage. Der Fördersatz beträgt dabei 40% der zulässigen Kosten.

 

Weitere hilfreiche Tipps und Links zu den Landesförderungen sind in den verschiedenen Informationsblättern der Verbraucherzentrale enthalten. Diese sind über unsere Homepage, dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz in Bozen und den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale auch eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht.

 

Mehr Informationen zu den Landesbeiträgen für „Energie - Beiträge für die energetische Sanierung von Gebäuden“ erhalten Sie unter: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1032410

 

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