Nun ist es endlich Pflicht, die Angaben über die Wasch- und Pflegeanleitungen der Textilien in der Etikette zu vermerken.
Mit einem eigenen Rundschreiben hat das Industrieministerium die bisher für viele Industrieprodukte bereits vorgeschriebene Pflicht zur Bedienungsanleitung auch auf den Bereich Textilien ausgedehnt (Gesetz 126/91, D.M. 8.2. 1997, Nr. 101).
Es ist heute nicht mehr möglich, Kleidungsstücke ohne entsprechende Etikette zu verkaufen. Das zuständige Überwachungsorgan ist die Handelskammer (Bereich UPICA), die Geldstrafen bis zu € 3.000 verhängen kann.
Mit der Pflicht zur Etikettierung müsste sich auch das leidige Problem bezüglich der Verantwortung bei der chemischen Reinigung lösen: wenn die Reinigung laut Etikette vorgenommen wird, liegt die Verantwortung für eventuelle Schäden beim Hersteller. Gegenüber dem geschädigten Klienten ist der Verkäufer verantwortlich.
Und wie sieht es mit der Deklaration zur Zusammensetzung der Fasern aus?
In Anwendung der EU-Richtlinie 96/74/CE besagt das Gesetzesdekret Nr.194 vom 22.5.1999 folgendes: In Textilien, die z. B. mit 100% Baumwolle ausgezeichnet sind oder die die Bezeichnung „reine“ Baumwolle, Seide, Leinen usw. tragen, dürfen bis zu 2% ihres Gewichts Fremdfasern enthalten sein. Bis zu 5% Fremdfasern dürfen es sein, wenn es sich um gekämmte Fasern handelt. Die Bezeichnung „lana vergine“ darf dann verwendet werden, wenn die Wollfasern vorher noch nie in einem Kleidungsstück verwendet wurden, wenn es sich also nicht um Recyclingwolle handelt. Während „100% pura lana“ durchaus ein Hinweis auf Recyclingwolle sein kann.
Nicht im Detail gekennzeichnet werden müssen gemischte Fremdfasern, wenn sie „nur“ bis zu 30% des Gewichts des Kleidungsstückes ausmachen.
Die Angaben über die Zusammensetzung dürfen auch in Verkaufskatalogen und in der Werbung nicht fehlen.
Bleibt die Frage, wie man an ein Kleidungsstück kommt, das garantiert ausschließlich aus Naturfasern hergestellt ist. Auch in diesem Bereich gibt es jetzt dank dem deutschen Arbeitskreis Naturtextilien eine eindeutige Kennzeichnung: „BETTER“ für Produkte, die keiner chemischen Behandlung unterzogen wurden und „BEST“ für jene, die außerdem auch noch aus biologischem Anbau stammen. Allerdings gibt es in Südtirol nicht sehr viele Händler, die solche Textilien anbieten. Die VZS vermittelt auf Anfrage die Liste der in Frage kommenden Geschäfte.
Stand
04.2017