Fernsehsteuer: der Stichtag für Befreiungen rückt näher

Wer kein Gerät hat, muss entsprechende Erklärung schicken

Senioren mit bestimmten Voraussetzungen können sich befreien lassen

Die gute Nachricht vorweg: die Fernsehgebühr beträgt weiterhin 90 Euro. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet, und zwar in 10 Raten über das Jahr 2020 verteilt.


Wer kein Fernsehgerät hat

Seit 2016 gilt die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät ist. Wer kein Gerät hat, muss dies der Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Januar 2020 mitteilen (Vorlagen siehe unten). Diese Erklärung muss jedes Jahr aufs neue verschickt werden, und zwar:
1. als Einschreiben ohne Umschlag an folgende Adresse:
Agenzia delle Entrate – Ufficio di Torino 1 – Sportello Abbonamenti TV – Casella postale 22 - 10121 Torino.
Die Erklärung zählt als zum Datum des Poststempels abgegeben. Wichtig: Kopie eines gültigen Ausweises beilegen!
2. Wer einen SPID oder die Zugangsdaten zu Fisconline hat, kann die Erklärung auch online abgeben (siehe: https://telematici.agenziaentrate.gov.it/Main/index.jsp).
Tipp: die Erklärung sollte möglichst nicht auf den letzten Abdruck verschickt werden, da man sonst die Anlastung der ersten Rate “riskiert”, die dann eventuell zurückgefordert werden müsste.


Zahlung per Steuermodell F24

Hat eine Familie ein Fernsehgerät, aber keinen Stromvertrag für „ansässige Haushaltskunden“ (diese Information findet sich auf der Rechnung, meist im oberen Teil auf der ersten Seite, in italienisch heißt die Vertragsform „domestico residenziale“), muss die Zahlung der Fernsehgebühr über das Steuermodell F24 erfolgen. Dies ist über die Bank oder einem Postamt möglich. Auch für diese Zahlung ist der 31. Januar 2020 der Stichtag (Muster siehe unten).


Über 75jährige mit Einkommen unter 8.000 Euro können von der Steuer befreit werden

Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 mit einem Einkommen unter 8.000 Euro (vorher 6.713 Euro) von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie nicht erneuert werden (Formulare siehe unten). Diese Erklärung kann wie folgt abgegeben werden:
1. als Einschreiben ohne Umschlag an folgende Adresse:
Agenzia delle Entrate – Ufficio di Torino 1 – Sportello Abbonamenti TV – Casella postale 22 - 10121 Torino.
Die Erklärung zählt als zum Datum des Poststempels abgegeben. Wichtig: Kopie eines gültigen Ausweises beilegen!
2. mittels zertifizierter elektronischer Post, sofern die Erklärung selbst digital unterzeichnet wurde, an cp22.sat@postacertificata.rai.it
3. Alternativ können diese Erklärungen auch bei den Schaltern der Agentur für Einnahmen abgegeben werden; Adressen siehe www.agenziaentrate.gov.it (Bozen G.-Ambrosoli-Platz 24, Brixen Domplatz 3/11, Meran O.-Huber-Str. 18, Bruneck Graben 7, Schlanders Hauptstraße 120, Sterzing Neustadt 21; Infos mit Öffnungszeiten und Telefonnummern siehe: www1.agenziaentrate.gov.it/indirizzi).


Wo man die Vorlagen findet

https://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content

 

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