Finanzgesetz bestätigt Steuervergünstigungen für Umbauarbeiten und energetische Sanierung auch für 2019

Mit der Verabschiedung in letzter Minute des Finanzgesetzes vom 30. Dezember 2018, Nr. 145, wurden die verschiedenen Steuervergünstigungen für folgende Baumaßnahmen auch für das Jahr 2019 verlängert:

1. Umbauarbeiten: 50% bis maximal 96.000 € Gesamtspesen pro Wohnung, aufzuteilen in 10 gleiche Jahresraten für außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung und Wiedergewinnung;
2. Möbelbonus (nur zulässig, wenn vorher Umbauarbeiten an der betreffenden Wohnung gestartet werden): 50% bis maximal 10.000 € Gesamtkosten, in 10 gleichen Jahresraten;
3. „Grüner“ Bonus: 36% bis maximal 5.000 € Gesamtspesen pro Wohnung für Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen, in 10 gleichen Jahresraten;
4. Energetische Sanierung: zwischen 50% und 65% der Gesamtkosten, je nach Eingriff, in 10 Jahresraten:

  • am Gesamtgebäude: 65% (bei Kondominien bis zu 70 oder 75%)
  • Wärmepumpe: 65%
  • Austausch der Heizanlage: 50% oder 65% (je nach Art und Brennleistung)
  • Solaranlage: 65%
  • Fotovoltaikanlage: 50%
  • Austausch der Fenster: 50%
  • Verschattungselemente: 50%.


Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die seit 1.1.2018 neu eingeführte Meldepflicht bei ENEA für jene Baumaßnahmen, die zwar als Umbauarbeiten gemäß Art.16-bis DPR 917/86 eingestuft werden, aber auf jeden Fall direkt oder indirekt eine Energieeinsparung bewirken.

Alle genaueren Informationen in dieser Sache entnehmen Sie unserem ausführlichen Informationsmaterial oder wenden sich direkt an die Verbraucherzentrale zwecks persönlicher Beratung.

 

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