„Kostenlose“ Zustellung zum Preis von 19 €
Frau A. ist – wohl nicht zu Unrecht – alles andere als zufrieden mit dem Dienst an der Bürgerin. Sie hatte ihren Führerschein verlängert, und dieser sollte per Post zugestellt werden; da sie berufstätig ist, fand sie jedoch nur den Hinweis auf den Zustellversuch im Postkasten. Eine Nachfrage bei ihrem Postamt ergab, sie müsse nur unter der grünen Nummer 803.160 eine erneute, kostenlose Zustellung vereinbaren. So weit, so gut.
Doch unter der grünen Nummer meldete sich nur eine Telefonschleife, die auf eine andere Nummer verwies – 199100160. Also rief Frau A. dort an, landete in einer neuen Warteschleife, und durfte zum Preis von 11,92 € erfahren, dass die Zustellung an diesem und jenem Tag erfolgen würde. Denn die zweite Nummer ist nur für Anrufer aus dem Festnetz kostenlos – wer vom Handy anruft, darf sich die Wartezeit auch noch bezahlen. Die Zustellung erfolgte dann auch – jedoch kostete die erneute Zustellung dann noch 6,86 € an Zustellgebühren.
Insgesamt durfte Frau A. also knapp 19 € bezahlen – erscheint nicht gerade wenig für eine „kostenlose“ Zustellung.
„Diese Handhabung der Dinge ist ein absolutes NoGo“ meint man dazu in der VZS. „Es kann nicht angehen, dass die Post für einen von der öffentlichen Hand bereits bezahlten Dienst, wie eben zum Beispiel eine Dokumentenzustellung, die BürgerInnen durch solche Manöver ein zweites Mal auf unverschämte Weise zur Kasse bittet.“ Mal sehen, ob die öffentliche Verwaltung diesen Missbrauch abstellt.