Gesetzesvorschlag zur Konkurrenz
Verbraucherverbände schreiben an Ministerpräsident: „Geschützter Markt für Strom und Gas soll nicht abgeschafft werden“
Wer den Verkäufer nicht auswählt, wird um 20-30% mehr bezahlen
Die Verbraucherverbände Acu, Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Codacons, Codici, Federazione Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, Unione Nazionale Consumatori und die Verbraucherzentrale Südtirol haben an Ministerpräsident Paolo Gentiloni geschrieben, um ihre Besorgnis über den Gesetzesvorschlag zur Konkurrenz zu äußern.
Besonders beunruhigend finden die Verbände die derzeitige Formulierung zur Abschaffung des geschützten Markts für Strom und Gas ab Juli 2018, und fordern (vor allem in Hinblick auf eine eventuelle Vertrauensfrage) die Streichung der entsprechenden Passagen.
Andernfalls würden Millionen Haushalte wahrlich vom Regen in die Traufe rutschen: Wer nämlich bis Juli 2018 keinen Anbieter wählt, wird automatisch in den „Schutzservice“ (servizio di salvaguardia) eingestuft, was im Verhältnis zum geschützten Markt (mercato tutelato) Mehrkosten von 20-30% mit sich bringen wird, und zwar für Strom und Gas.
Außerdem fehlt jeder Schutz für die sog. „besonderen“ Kunden, welche auch laut EU-Kommission besonders behandelt werden müssten.
„Vier Anbieter teilen sich 80% des Markts der Haushaltskunden“ liest man im Brief. „Die Konzentration der Privatkunden auf so wenige Anbieter schafft keine Konkurrenz, sondern konsolidiert die bestehende monopolartige Situation, was unweigerlich einen Anstieg der Preise von Strom und Gas für Haushaltskunden bedeuten wird“.
„Auch das Ende der Tätigkeit des Einheitseinkäufers (Acquirente Unico) stellt keinen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern würde ein wichtiges Wettbewerbselement aus dem Markt nehmen, sehr zum Schaden der Konkurrenz“.
Um den Preissteigerungen entgegenzuwirken, schließen die Verbraucherverbände, wird die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden für Energie und Wettbewerb kaum ausreichen, da „ein eventueller Eingriff von deren Seite erst nach Feststellung der Preissteigerungen erfolgen könnte, wenn die VerbraucherInnen den Schaden längst erlitten haben“.