Erste Rechnungen für Kaution trudeln ein
VZS: Diese Rechnungen müssen bezahlt werden
Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, sind seit dem 1. April dieses Jahres bestimmte Arten von Stromverträgen – nämlich all jene Zähler, welche für „andere Zwecke“ registriert sind - die sich bis zum 31. März noch auf dem „Geschützten Markt“ befanden, automatisch auf den „Markt des graduellen Schutzes“ mit einem anderen Anbieter übergegangen. Für die Region Trentino-Südtirol ist dies die Firma Hera Comm mit Sitz in Imola (BO).
In den letzten Wochen und Tagen haben zahlreiche Verbraucher in unserer Provinz ein Informationsschreiben von Hera Comm erhalten: Dabei handelt es sich, wie bereits erwähnt, um ein authentisches Schreiben und nicht, wie manche vermuten, um einen Betrugsversuch.
In einigen Fällen ist diesem Schreiben auch eine Rechnung beigefügt, mit welcher die Zahlung einer Kaution gefordert wird: die Höhe hängt von der Leistung des Vertrags ab (sie sollte 15,50 Euro für jedes kW vertraglich zugesagter Leistung betragen).
Viele Verbraucher, die diese Rechnung erhalten, fragen in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nach, ob die Kaution gezahlt werden soll oder nicht. In den allgemeinen Lieferbedingungen für den „Markt des graduellen Schutzes“ ist festgelegt, dass der Stromverkäufer „eine Sicherheit in Form einer Kaution“ verlangen kann. In ihrem Schreiben teilt Hera Comm mit, dass die Kaution bei Beendigung des Liefervertrags zurückerstattet wird, sofern sie nicht ganz oder teilweise zur Begleichung ausstehender Rechnungen einbehalten werden muss.
Daher gilt: Die Rechnung für den Kautionsbetrag ist also zu zahlen; man kann zu diesem Zweck auch den beigelegten Posterlagschein verwenden.
Hera Comm wird zu einem späteren Zeitpunkt die erste Rechnung für die tatsächliche Stromlieferung schicken: Es empfiehlt sich, diese zu prüfen, um festzustellen, ob Sie mit dem angewandten Tarif zufrieden sind, da Verträge für „andere Zwecke“ in der Regel teurer sind als Verträge für Haushaltskunden. Die genauen Angaben zum Jahresverbrauch und zur Leistung sind in der Rechnung enthalten; auf www.ilportaleofferte.it (dem offiziellen Vergleichswert von ARERA) kann man eine Kostenschätzung für 12 Monate im Verhältnis zu den eigenen Daten durchführen.
Hinweis: es ist jederzeit möglich, von Hera Comm zu einem Betreiber der eigenen Wahl auf dem freien Markt zu wechseln und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Während des Wechsels ist die Kontinuität des Dienstes immer gewährleistet; stellen Sie jedoch sicher, die Rechnungen des bisherigen Anbieters (also Hera Comm) zu bezahlen, um unnötige Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.
Bei Zweifeln, Fragen oder Problemen ist es ratsam, zunächst den Kundendienst von Hera Comm zu kontaktieren.
Die VZS steht während der Öffnungszeiten des Schalters für Energie-, Gas- und Wasserversorgung für Auskünfte zur Verfügung (Tel. 0471 975597).