Nur 20 von über 1.000 Südtiroler AnwältInnen antworten
VZS hat Antitrustbehörde eingeschaltet
Immer häufiger fragen VerbraucherInnen die BeraterInnen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), ob sie ihren Fall vor Gericht bringen sollen, und wenn ja, an welchen Rechtsanwalt sie sich wenden können und wie viel die Kosten betragen würden. Um den VerbraucherInnen hier zu helfen, hat die VZS die Initiative „Anwaltskosten: transparente Preis online“ ins Leben gerufen.
Ziel der Initiative ist die Erstellung eines Verzeichnisses, aus welchem die VerbraucherInnen die in den jeweiligen Fachgebieten erfahrenen AnwältInnen ersehen können, und welches zugleich Auskunft über die von den AnwältInnen für die jeweiligen Tätigkeiten angelasteten Kosten gibt.
Die VZS hat also jeden Anwalt und jede Anwältin in Südtirol angeschrieben (und das sind mehr als 1.000), um die Initiative zu erklären. Wer teilnehmen wollte sollte innerhalb eines bestimmten Termins die Informationen der VZS übermitteln. Wir fragten nach spezifischen Erfahrungsbereichen und dem Prozentsatz, um welchen die Anwälte ihre Vergütungen zu verringern bereit waren, und zwar für Verfahren vor dem Friedensgericht und vor dem Landesgericht.
Das Echo war schlichtweg enttäuschend: nur 20 von über 1.000 AnwältInnen haben auf unseren Brief geantwortet. Dabei wäre dies eine gute Gelegenheit gewesen, sich in Streitigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes zu bewähren.
Es gab auch den Fall eines Anwalts, der zuerst seine Teilnahme mitteilte, diese dann aber überraschend zurückzog. Man muss beinahe davon ausgehen, dass dies aufgrund eines Rundschreibens des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer erfolgt ist, in welchem „die begründete Befürchtung, dass durch die Teilnahme die Qualität der Leistung in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt werden könnte“ geäußert wird, „was einen Nachteil, nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für die Verbraucher selbst darstellt“. Vielleicht erklärt dies die mangelnde Begeisterung der Anwaltschaft für unsere Initiative.
Wir teilen die Interpretation des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer überhaupt nicht, und sind der Meinung, dass diese auf die Entscheidungen der einzelnen Anwälte bezüglich ihrer Teilnahme eingewirkt haben könnte. Daher werden wir das Rundschreiben auch der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt vorlegen, damit diese prüfe, ob hier ein konkurrenzschädigendes Verhalten vorliegt.
Unter diesem Link ist das Verzeichnis der teilnehmenden Anwälte mit samt allen Informationen einsehbar.
Wer nachträglich an der Initiative teilnehmen, braucht uns nur die ausgefüllten Formulare zukommen zu lassen.