Kindersitze mit Vorrichtungen gegen das Verlassen ("anti abbandono")

Innenministerium: Inhalt der Norm fehlt, es werden keine Strafen ausgestellt

 

>>> Update vom 07.11.2019


Stichtag war der 1. Juli 2019; ab diesem Datum müssten alle Kindersitze mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die verhindern soll, das die Kinder im Auto vergessen würden.

Dabei liegt die Betonung auf „müssten“, denn die technischen Normen liegen nach der Begutachtung durch die Europäischen Kommission beim Ministerium zur Umarbeitung. Ist diese erfolgt, muss auch der Staatsrat noch sein Einverständnis verschriftlichen. Erst danach kann das Durchführungsdekret des Transport-Ministeriums veröffentlicht werden; dieses tritt dann schlussendlich nach weiteren 120 Tagen definitiv in Kraft. Experten rechnen, dass die Normen frühestens Ende November effektiv gültig werden können.

Dies bestätigt auch ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 3. Juli: „... in Abwesenheit der technischen Normen, welche die Eigenschaften der Geräte gegen das Verlassen der Kinder festlegen, welche auf allen Kindersitzen für Kinder unter 4 Jahren anzubringen sind, hat das Transportministerium mitgeteilt, dass von den BürgerInnen die Anwendung dieser Pflicht nicht verlangt werden kann, da der essentielle Inhalt derselben fehlt“, und weiter: „… die Verletzung der Pflicht kann daher von den Kontrollorganen nicht abgestraft werden...“.

Jetzt kaufen oder warten?

Den sich derzeit im Handel befindlichen Systemen fehlt somit die technische Zulassung; auch besteht keinerlei Garantie, dass diese in einem zweiten Moment erteilt wird. Dies wirft wiederum eine ganze Reihe von Fragen auf: was passiert bei einem Unfall, wenn ich zwar einen homologierten Kindersitz habe, das Zusatzgerät gegen das Verlassen aber nicht homologiert ist? Können Wechselwirkungen ausgeschlossen werden? Und: beim wem liegt die rechtliche Haftung, wenn es zu Schwierigkeiten kommen sollte?

Daher der Tipp, mit dem Kauf der Zusatzgeräte bzw. der integrierten Systeme (insgesamt gibt es derzeit nur sehr wenige Modelle, weil eben niemand sicher sein kann, wie die genauen Auflagen aussehen werden) noch auf die definitive Norm zu warten. Für all jene, die zwingend jetzt einen Kindersitz kaufen müssen, könnte der Kauf eines Sitzes zweiter Hand eine kostengünstige(re) Zwischenlösung sein.

 


… in assenza della norma tecnica che definisca le caratteristiche tecnico-costruttive e funzionali del dispositivo anti abbandono di cui devono essere equipaggiati tutti i seggiolini utilizzati da bambini di età inferiore a quattro anni, il predetto Dicastero [dei Trasporti] ha comunicato che non potrà essere richiesto all'utenza di adempiere ad un obbligo ancora privo del suo contenuto essenziale …
… la violazione dell'obbligo previsto … non può essere oggetto da parte degli organi accertatori …
Ministero Interno, Circolare n. 300/A/5921/19/109/12/3/4 del 3 luglio 2019

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