Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen sehr beliebt

Fast 550 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen VZS und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen

 

Im Zuge der letzten Jahre haben die Berater:innen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eine stetig steigende Nachfrage von Rat und Hilfe in Erbschaftsfragen registriert. Seit 2012 gibt es für die Bürger:innen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die Verbraucherzentrale Südtirol und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.

Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.

Um in den Genuss einer der kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden.

„Auch wenn das Thema kein angenehmes ist: sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, was nach Ihrem Ableben passieren soll und wie die Vermögenswerte zu handhaben sind“ kommentiert Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. „Wesentlich sind dafür klare und verlässliche Informationen. Die Notare leisten mit ihrer kostenlosen Erstberatung für die Bürger:innen einen großen Beitrag in Sachen Rechtsgewissheit und Transparenz.“

„Die steigende Nachfrage zeigt, dass den Bürger:innen die geordnete Regelung der Erbfolge immer mehr ein Anliegen ist“ ist auch Präsident der Notariatskammer, Notar Walter Crepaz, überzeugt. „Die Aspekte dieser Beratungen sind in den Jahren vielfältiger und auch komplexer geworden, und es ist gut, wenn klare und unabhängige Informationen in Anspruch genommen werden.“

Auf der Homepage der Verbraucherzentrale kann auch unter „Wegweiser der Notariatskammer“ der Leitfaden „Freiwillige Gerichtsbarkeit – Der Notar und der hilfsbedürftige Bürger - Die neue Regelung für Minderjährige und geschäftsunfähige Personen“ welcher das neue Verfahren der „Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ veranschaulicht. Ein weiterer Leitfaden über das „Leben im Kondominium“ gibt Informationen und Antworten auf die häufigsten Fälle aus der Praxis. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung des Wegweisers aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“, welche vom Nationalen Notariatsrat zusammen mit den Verbraucherorganisationen herausgegeben werden.

Alle Wegweiser sind einsehbar unter: www.consumer.bz.it/de/wegweiser-der-notariatskammer.

 

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