Kostenloser Wechsel des Bankkontos in 12 Tagen

VZS: Mehr Konkurrenz zwischen den Banken

Seit einigen Wochen ist das G.D. 24/01/2015, Nr. 3 in Kraft, das unter anderem die EU-Richtlinie 2014/92/EU in italienisches Recht umsetzt. Die EU-Richtlinie reguliert auch den Kontowechsel bei Banken und legt eine Frist von 12 Tagen fest, in der die Banken den Konto-Wechsel durchführen müssen. Falls die Bank diese Frist nicht einhält, hat der Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Verspätung und der Nicht-Verfügbarkeit des Guthabens ab. Beinhaltet der Antrag auch die Übertragung von Finanzprodukten und andere mit den Konto verbundene zusätzliche Dienstleistungen, darf die Übertragung keine zusätzlichen Spesen verursachen.

Der Wechsel verläuft wie folgt:

  • Der Kunde macht bei der neuen Bank einen Antrag für die Eröffnung des Kontos und erteilt ihr eine Vollmacht für den Wechsel;
  • durch die Vollmacht kann die neue Bank einen Antrag an die alte Bank stellen und den Wechsel des Kontos vollziehen;
  • die alte Bank veranlasst, dass alle Banküberweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und der eventuelle positive Saldo zum neuen Konto ab dem vom Kunden festgelegten Zeitpunkt übertragen werden;
  • falls ein Wechsel nicht möglich ist, muss die alte Bank dies den Kunden unverzüglich mitteilen;
  • die alte Bank veranlasst die Schließung des Kontokorrents zu dem von den KundInnen festgelegten Datum.

Unsere Bewertung

„Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Gesetz, denn durch die Festlegung einer Frist und den Anspruch auf Schadensersatz, wird ein Kontowechsel einfacher und sollte die VerbraucherInnen anregen, einen Wechsel zu vollziehen, falls sie bei einem anderen Anbieter bessere Bedingungen vorfinden. Deshalb sollten die VerbraucherInnen die Fristen beim Kontowechsel genauestens kontrollieren und verlangen, dass dieser Wechsel ohne Kosten und Gebühren vollzogen wird“ so Walther Andreaus, Geschäftführer der Verbraucherzentrale Südtirol.

Die VZS erinnert daran, dass den VerbraucherInnen der Informations- und Beratungsdienst zu Bank- und Finanzfragen gegen Terminvereinbarung, sowie für kurze telefonische Anfragen dienstags von 10 bis 11 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 zur Verfügung steht (Tel. 0417/975597).

 

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