Landesförderung für Asbestsanierung

Ansuchen um Beitrag ab 2. September wieder möglich


Wer am Wohngebäude eines Asbestsanierung vornimmt, kann ab 2. September bis einschließlich 2. Dezember um eine Landesförderung im Ausmaß von 70% der anerkannten Kosten ansuchen.

Der Fördertopf für das Ansuchen um eine Asbestsanierung an Wohngebäuden wird wieder geöffnet. Zwischen 2. September und 2. Dezember 2019 kann im zuständigen Landesamt (Technisches Amt für den geförderten Wohnungsbau) um einen Landesbeitrag für den Abbau und die Entsorgung von Asbest für bestehende Wohngebäude und zugehörige Nebengebäude angesucht werden.

Um in den Genuss der Förderung im Ausmaß von 70% der zugelassenen Spesen zu kommen, muss das entsprechende Gesuch vor Tätigung der jeweiligen Ausgaben samt detailliertem Kostenvoranschlag an das Landesamt übermittelt werden. Der Beitrag wird bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro gewährt.

Die Gesuchsformulare sind auf der Webseite des Landes zu finden.


Alternative: Steuerabzug

Alternativ zum Landesbeitrag kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 50% der Kosten in Anspruch genommen werden. Weitere Details sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Förderungen im Baubereich“ und im „Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale“ enthalten.


Weitere Informationen

Weitere Infos rund ums Thema Bauen und Sanieren sind in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich).

 

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