Meldung an Behörde ENEA für Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen

Wer bei der Meldung behilflich ist

Termin auf 1. April 2019 verschoben

Gemäß Haushaltsgesetz für 2018 müssen auch jene Umbauarbeiten, die eine effektive Energieeinsparung nach sich ziehen, und auf einen Steuerbonus von 50% Anrecht geben, sowie der Ankauf von Haushaltsgeräten der Energie-Klassen A und A+ (im Rahmen des Möbel-Bonus) telematisch an ENEA gemeldet werden.


Innerhalb wann muss die Meldung gemacht werden?

Der Termin für alle Arbeiten, die zwischen 01.01.2018 und 21.11.2018 abgeschlossen wurden (laut Abnahme, Bescheinigung des Bauendes, Konformitätserklärung), war ursprünglich auf den 19.02.2019 festgesetzt worden, dann auf 21.02.2019 verschoben worden, und ist jetzt ein weiteres Mal auf den 1. April 2019 verschoben worden.
Für alle Arbeiten, die nach dem 21.11.2018 fertig gestellt wurden, ist der Termin für die ENEA-Meldung 90 Tage ab Fertigstellung.


Wie ist die Meldung zu machen?

Die technischen Daten müssen telematisch über das Portal http://ristrutturazioni2018.enea.it übermittelt werden, welches von ENEA gemeinsam mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der Agentur für Einnahmen erstellt wurde.

Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  1. Registrierung
  2. Zugang zum System
  3. Eingabe der anagrafischen Daten des/der Begünstigten
  4. Eingabe der Immobilie, die von den Arbeiten betroffen ist
  5. Eingabe der Maßnahmen, die getätigt wurden
  6. Überprüfung der Daten
  7. Übermittlung und Ausdruck der Erklärung

ENEA hat für die SteuerzahlerInnen einen Leitfaden erarbeitet, in dem alle Schritte erläutert werden. Im Leitfaden (www.acs.enea.it/doc/ristrutturazioni.pdf) findet sich auch die Liste aller Arbeiten, für welche die Erklärung notwendig ist.


ENEA-Meldung als Dienstleistung

Wer die Meldung an ENEA einer Firma übergeben möchte, findet auf der Homepage der VZS eine Adressliste der Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten. Vor Auftragserteilung sollten stets mehrere Angebote eingeholt und diese im Detail miteinander vergleichen werden. Die Preise sind dem freien Markt überlassen und somit können sie für dieselben Leistungen zum Teil auch stark variieren.


Für welche Arbeiten ist die Erklärung notwendig?

Die Übermittlung von Daten an die ENEA ist für folgende bauliche und technologische Maßnahmen zwingend erforderlich: siehe Tabelle.

Was passiert bei Nicht-Übermittlung der Daten an ENEA?

Unklar bleibt bisher, ob die Nicht-Übermittlung der Daten an ENEA den Verlust der Seuerabzugs-Möglichkeiten bedeutet, so wie dies beim Ecobonus der Fall ist. Tatsächlich wird die Nicht-Übermittlung im Abschnitt zu den Regeln für die Steuerabzugs-Möglichkeiten (“regole da rispettare per avere le detrazioni”) in dem von der Steuerbehörde erstellten Leitfaden zu den Steuererleichterungen für Bausanierungen "Ristrutturazioni edilizie: le agevolazioni fiscali" (Ausgabe Februar 2019) nicht erwähnt.

 

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