Die Datenschutzbehörde stellt einen neuen Online-Dienst zur Verfügung
Seit dem Sommer ist das neue Register der Einsprüche aktiv. Die Eintragung im Register ermöglicht den Bürger:innen, unerwünschte Werbeanrufe auf Festnetz- und Mobiltelefonen oder Papierwerbung in Briefkästen zu vermeiden.
Durch die Eingabe der eigenen Telefonnummer im Register der Einsprüche (www.registrodelleopposizioni.it) sollten Verbraucher:innen eigentlich das Recht haben, die Zustimmung zur Verwendung der eigenen Telefonnummer für Marketingzwecken zu verweigern und gleichzeitig eine zuvor erteilte Zustimmung zu widerrufen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol erhält jedoch noch viele Meldungen über unerwünschte Anrufe, sowohl auf Festnetz- als auch auf Mobiltelefonen, obwohl diese Nummern bereits im Register der Einsprüche eingetragen sind.
Auf der Website des Registers liest man: "Mit der Anmeldung zu diesem Dienst werden alle zuvor erteilten Zustimmungen zu Werbung aufgehoben. Ausgenommen sind die Versorgungsunternehmen (d. h. Unternehmen, mit denen Sie laufende Verträge haben, z. B. im Telefon- und Energiesektor) und nach der Anmeldung im Register erteilte Zustimmungen. Die Betreiber müssen das öffentliche Register der Einsprüche monatlich und in jedem Fall vor der Durchführung von Werbekampagnen per Telefon konsultieren. Der Einspruch kann sich auch auf Papierwerbung beziehen, falls die Adresse in öffentlichen Telefonbüchern steht".
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben, die vom Datenschutzgesetz geregelt sind, kann mit einer Geldbuße von bis zu 20 Millionen Euro oder mit bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens im Vorjahr gestraft werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die Datenschutzbehörde hat nun ein neues Verfahren für die Meldung von unerwünschten Anrufe eingeführt: das Papierformular wurde abgeschafft und durch ein einfaches Online-Verfahren ersetzt. Das neue Verfahren kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://servizi.gpdp.it/diritti/s/compilazione-tel-indesiderate.
Beim neuen Verfahren können gleichzeitig mehrere Telefonanrufe gemeldet werden. Das System führt dann automatisch alle ähnlichen Meldungen zusammen. Die Datenschutzbehörde erinnert uns dabei daran: "Das System erlaubt keine allgemeine Meldungen, d.h. ohne genauere Angaben (wie z. B.: betroffener Nutzer, der Gegenstand/die Beschreibung der Werbeaktion, das Datum und die Uhrzeit der eingegangenen Anrufe, die anrufende Nummer, der Verantwortliche für die Datenverarbeitung, usw.). Meldungen über Telefonanrufe, die nicht im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen stehen oder sich auf Themen beziehen, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten fallen (unlautere Geschäftspraktiken, Betrug usw.), werden von der Behörde nicht geprüft.“
Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass man nach dem Absenden der Meldung keine Rückmeldung erhält. Das neue Verfahren soll der Datenschutzbehörde helfen, das Phänomen der unerwünschten Anrufe besser zu bekämpfen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Berater der Verbraucherzentrale Südtirol zur Verfügung.