Eine große Mehrheit der Menschen hat ein digitales Leben, hinterlässt digitale Spuren im Netz. Und diese bleiben auch nach dem eigenen Ableben erhalten. Den Erben stellen sich hier viele Fragen. Einfacher wird das ganze, wenn man frühzeitig regelt, was mit den eigenen Geräten, Diensten und Accounts passieren soll. Wer darf Einsicht haben, wer absolut nicht? Was soll mit den Daten geschehen? Wer trägt eventuelle Kosten? All dies sind Fragen, die es zu klären gilt.
Der große Aufwand beim digitalen Nachlass ist die Bestandserfassung und die Datenpflege: Ich muss für alle meine Geräte, meine Konten, Dienste, usw. die Zugangsdaten erfassen und aktuell halten, und ich muss festlegen, was jeweils passieren soll. Dann muss noch eine Person meines Vertrauens mit der Abwicklung dieses Nachlasses beauftragt werden und den Auftrag annehmen; diese muss bei meinem Ableben auf die aktuelle Liste Zugriff haben.
Die Verwaltung des digitalen Nachlasses gestaltet sich im italienischen Rechtssystem nicht einfach: es dürfen nur praktische Vorgaben (z.B. Löschung des Accounts) und keine vermögensrechtlichen Aspekte geregelt werden, ansonsten riskiert man, dass der Auftrag nichtig wird. Auch wenn z.B. ein Profil in den sozialen Medien einen Vermögenswert darstellt (z.B. weil Werbeeinnahmen anfallen), darf dieses nicht über das Mandat verwaltet werden, sondern hier muss ein ordnungsgemäßes Testament verfasst werden.
Wir haben eine Mustervollmacht mit Gebrauchsanweisung und Beispiel-Liste für die Accounts erarbeitet, welche wir Ihnen gerne per e-mail zur Verfügung stellen. Schreiben Sie uns einfach an info@verbraucherzentrale.it.