Pendlerbonus kommt in Fahrt

Innovative Bestimmungen der Qualitätscharta für Zugpendler kommen erstmals zur Anwendung


Gut Ding braucht gut Weil! Der innovative Pendlerbonus für den Personennahverkehr im Bereich Schiene wurde nach langen Verhandlungen von der Landesregierung mit einem Beschluss vor einem Jahr ins Leben gerufen. Das Land ist eingesprungen nachdem Trenitalia hartnäckig eine Entschädigung der Kunden abgelehnt hat. Nunmehr wird für die Jahre 2016 und 2017 die Auszahlung des Pendlerbonus vom Land angekündigt, 2019 sollen die Verspätungen von 2018 entschädigt werden.


Wie funktioniert der Pendlerbonus?

Die Rückerstattung bis zu maximal 50 Euro im Jahr wird jenen Pendlern gutgeschrieben, die auf einer Strecke mit übermäßigen Verspätungen mindestens 30 monatliche Bahn-Entwertungen mit Südtirol Pass, EuroregioFamilyPass, Südtirol Pass 65+(zu 75 Euro sowie zu 150 Euro Jahrespauschale) und Südtirol-Pass Abo+ (zu 150 Euro Jahrespauschale) vornehmen. Die Pünktlichkeitsstandards wurden für die jeweiligen Strecken vom Dienstvertrag und der Qualitätscharta zwischen der Meraner-Strecke mit 10% und der Pustertaler-Strecke mit 3% festgelegt. Werden diese Grenzen überschritten, müssen die Zugbetreiber 10.000 Euro pro Monat und Strecke und für Zugausfälle 10 Euro je Zugkilometer an Vertragsstrafen in einen Fonds des Landes zahlen, der zu 80% an die Pendler ausbezahlt wird. Als „Verspätung“ gilt, wenn die im Fahrplan angegebene Ankunftszeit um mehr als 5 Minuten überschritten wird.


Kommentar

Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus meint dazu: „Der Öffentliche Personennahverkehr ist innerhalb der letzten Jahre beachtlich gewachsen! Immer mehr Menschen nutzen Busse und Züge. Sie spielen für die Zentren und den ländlichen Raum eine entscheidende Rolle, denn mit ihnen ist man sicherer, günstiger, meistens schneller und pünktlicher und zusätzlich umweltschonender unterwegs. Das Ziel muss es daher sein, durch hohe Qualität und Verlässlichkeit mehr Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen und dann auch zu halten. Die vorgesehene Qualitätscharta ist ein wichtiges Instrument dazu und führt zu in Europa beispielhaften, unbürokratischen und effizienten Leistungen für die lokalen Pendler. Daher sollte diese Maßnahme zügig auch auf die BusnutzerInnen ausgedehnt werden. Wir sind froh, dass mit Unterstützung des Landes hier die ersten Früchte eingefahren werden können und dass damit Einstiegshindernisse abgebaut werden.

 

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