Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung deckt bis zum versicherten Höchstbetrag ersatzpflichtige Schäden, die der/die Versicherte oder seine/ihre Haushaltsmitglieder sowie Personen, die ständig in seinem/ihrem Haushalt leben, verursachen. Üblicherweise sind auch von Haushaltspersonal verursachte Schäden inbegriffen.
In der Regel deckt die private Haftpflichtversicherung folgende Schäden: Eigentum und Führung des Gebäudes/Wohnung, das dem/der Versicherten als ständiger Wohnsitz dient, einschließlich Zubehörsflächen, Wasseraustritt, Eigentum und Verwendung des Hausrates und Elektrogeräten im allgemeinen, Lebensmittelvergiftung, Eigentum und Besitz von Haus- und Hoftieren, Ausübung gewöhnlicher Sportarten als Freizeitbeschäftigung, Haltung und Verwendung von Reittieren.
Die private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich unabsichtlich (fahrlässig) und nie absichtlich (vorsätzlich) verursachte Schäden.
Für wen ist die private Haftpflichtversicherung gedacht?
Diese Versicherungsform ist für alle unverzichtbar, die nicht Gefahr laufen wollen, sich im Privatleben mit Schadenersatzforderungen Dritter auseinandersetzen zu müssen. Halten Sie sich bitte vor Augen: wenn Sie einen Schaden verursachen, haften Sie dafür mit ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Privatvermögen. Daher sollte jeder eine solche Versicherung abschließen.
Weiters ist es wichtig, die private Haftpflichtversicherung nicht mit der Wohngebäudehaftpflichtversicherung zu verwechseln. Die Wohngebäudehaftpflichtversicherung deckt nur durch die Wohnung verursachte Schäden, nicht die im restlichen Privatleben.
Nützliche Ratschläge
- Ausgeschlossene Risiken: zahlreiche Risiken werden von vielen Versicherungen nicht vergütet, z. B. Umweltschäden, Fahren mit Motorfahrzeugen, Schäden an vom Versicherten verwahrten Gütern, außerordentliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, durch das Halten und durch die Pflege nicht als Haustiere eingestufter Tiere verursachte Schäden.
- Wer Bau- oder außerordentliche Instandhaltungsarbeiten durchführen lässt, sollte eine Haftpflichtversicherung für Bauherren abschließen.
- Nicht als Dritte gelten Ehepartner, Eltern, die Kinder und Geschwister des/der Versicherten sowie alle sonstigen verwandten oder verschwägerten Personen, die im selben Haushalt leben.
- Selbstbeteiligungen: Selbstbeteiligungen sind zweifelsohne empfehlenswert, sofern sie dazu beitragen, den Preis zu senken
- Vorsicht: überprüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag Schadenersatzansprüche Dritter für Brand- oder Explosionsschäden berücksichtigt sind. Falls nicht, und Sie in einer Wohnung oder einem Haus mit direkten Nachbarn leben, raten wir, diese Haftung in die Feuerversicherung einzuschließen;
- Weltweite Deckung: die Versicherung muss die weltweite Deckung enthalten, vor allem, wenn Sie viel reisen. Einige Versicherungen decken nur europäische Länder.
Versichertes Kapital
Es genügt nicht, einen Vertrag abzuschließen, es ist notwendig auf ein ausreichendes versichertes Kapital zu achten.
Ratschläge für den versicherten Betrag in angemessener Höhe werden bei der Versicherungsbedarfsanalyse erteilt.
Wieviel kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Wer Angebote einholt, bekommt einen ersten Überblick. Je mehr Angebote, desto besser. Die Unterschiede sind beträchtlich!
Ratschläge für die Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung werden bei der Versicherungsbedarfsanalyse erteilt. Diese individuell zugeschnittene Analyse ermöglicht, den Bedarf vom Verbraucher/Innenstandpunkt aus genau einzuschätzen und folglich unnötige Versicherungen und Ausgaben zu vermeiden.
Wie kann ich einen Vertrag kündigen?
Schadensversicherungsverträge mit einer einjährigen Laufzeit sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen (je nach Vertragsbedingungen) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC) kündbar. Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend für ein weiteres Jahr.
Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit sind nach Ablauf der natürlichen Laufzeit kündbar, spätestens jedoch ab dem fünften Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 oder 60 Tagen (je nach Vertragsbedingungen) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (PEC).
Einige Versicherungsverträge sehen auch die Kündigung im Schadensfall vor.
Zur Sicherheit sollten die Vertragsbedingungen zur Hand genommen werden.
Ratenzahlung
Achten Sie auf die Zahlungsform bei Ihrem Versicherungsvertrag. Die Aufteilung der Jahresprämie in mehrere Raten kann sehr teuer sein.
Bis zu 20% und mehr an Zinsen verlangen einige Gesellschaften dafür.
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Im Schadensfall ist der Versicherung über Einschreibebrief mit Rückantwort oder zertifizierter E-Mail (oder auf anderem Weg, falls im Vertrag angegeben) binnen drei Tagen nach dem Zeitpunkt Meldung zu erstatten, an dem der Schaden aufgetreten ist oder an dem der/die Versicherte davon Kenntnis erhalten hat. Schreiben Sie die Meldung sehr sorgfältig, um der Versicherung keinen Vorwand für Schadenersatzverweigerung zu liefern! Die Auszahlung hängt oft davon ab, wie der Schaden oder Unfall beschrieben ist.
Wichtig: Beweise beibringen (Photos, Zeugen usw.)
Musterbrief: Schadensmeldung Privathaftpflicht