Verbraucherkredite
Was ist ein Verbraucherkredit?
Eine Privatperson (Verbraucher) erhält ein Darlehen von einer Bank oder Finanzierungsgesellschaft, das nicht einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit dient. Der Kredit wird für Bedürfnisse des Privatlebens gewährt, nicht aber für den Ankauf von Immobilien oder Grund.
Wird der Kredit für einen spezifischen Zweck (z.B. Ankauf eines Fernsehers, Besuch einer Weiterbildung, …) gewährt, spricht man von einem zweckgebundenen Kredit: in diesem Fall überweist die Finanzierungsgesellschaft den Betrag meist direkt an den Händler.
Gesetzliche Regelung
Siehe Art. 121 bis Art. 126 Bankeinheitstext und „Bestimmungen der Banca d’Italia“ vom 9. Februar 2011. Die Bestimmungen für den Konsumkredit werden auf Finanzierungen zwischen 200 Euro und 75.000 Euro angewandt.
Angaben im Vertrag
• Daten des Verbrauchers, der den Kredit beantragt,
• Name des Kreditgebers (Bank oder Finanzgesellschaft)
• Laufzeit
• Betrag des Kredites und angewandte Konditionen,
• Anzahl, Höhe und Fälligkeiten der einzelnen Ratenzahlungen,
• im Falle von zusammenhängenden Kreditverträgen: das erworbene Gut bzw. den durch den Vertrag geregelten Dienst und etwaige Kaufpreis in bar,
• Angabe des TAN (jährlicher Nominalzins) und des TAEG (Jahreseffektivzins), mit Angabe der Daten, anhand welcher der TAEG berechnet wurde;
• Betrag und Zweck aller Spesen, die mit dem Kredit zusammenhängen,
• eventuell verlangte Garantien und eventuelle Restschuldversicherung
• weitere (siehe Transparenzvorgaben Banca d'Italia)
Wichtige Aspekte
Rücktritt: die VerbraucherInnen können ohne Spesen oder Kommissionen wegen vorzeitiger Tilgung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, auch wenn der Vertrag vor Ort bei der Bank oder der Finanzierungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht findet auch bei jenen Verträgen Anwendung, die Zusatzdienste im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zum Inhalt haben, z.B. eine eventuelle Kreditausfallsversicherung.
TAEG: muss alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit beinhalten, also auch Versicherungsprämien, Kosten für das Rateninkasso, eventuell anfallende Verwaltungsgebühren für das Konto und die sog. „Revolving-Kreditkarte“ (wenn diese eine Voraussetzung für die Gewährung des Kredites sind). Der TAEG/ISC muss immer angegeben werden. Verwechseln Sie nicht den TAN mit dem TAEG! Bei eventuell als "zinslos" (a tasso zero) beworbene Kredit ist der TAEG und nicht der TAN ausschlaggebend.
Vorvertragliche Information: dem Verbraucher muss bei Vorstellung des Angebots kostenlos das sog. SECCI-Formular ausgehändigt werden, auf welchem alle Kosten und Gebühren des Kredits sowie die Rechte und Pflichten des Verbrauchers aufscheinen.
Werbung: Informationen über Zinssatz, Gesamtkosten des Kredites, Ratenhöhe, TAEG, Vertragslaufzeit, zurückzuzahlenden Gesamtbetrag sind klar, einfach und übersichtlich darzustellen.
Tipp: den günstigsten Kredit findet man, indem man die SECCI-Formulare vergleicht und sich auf den TAEG bezieht.
Nicht erfolgte Lieferung der Ware: erfüllt der Verkäufer den Vertrag nicht (es muss sich aber um eine sog. "schwerwiegende Nichterfüllung" handeln), hat der Verbraucher nach erfolgter Inverzugsetzung des Verkäufers das Recht, den zusammenhängenden Kreditvertrag aufzulösen (Art. 125-quinqies TUB). Die Finanzierungsgesellschaft muss die bereits bezahlten Raten rückerstatten und sie vom Händler einfordern.
Mit Kaufvertrag zusammenhängender Kreditvertrag: es handelt sich dann um einen Vertrag, der ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abgeschlossen wurde, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wurde: 1) die Finanzgesellschaft schließt über den Händler oder Dienstleister den Kreditvertrag ab bzw. bewirbt diesen; 2) die jeweilig Waren oder Dienstleistung sind explizit im Kreditvertrag angegeben. Für gewisse Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge hat der Gesetzgeber ein Rücktrittsrecht vorgesehen; falls die VerbraucherInnen von diesem Recht Gebrauch machen, gelten die gekoppelten Kreditverträge als von Rechts wegen aufgelöst. Es sind keine Pönalen geschuldet.
Vorzeitige Tilgung: diese kann in jedem Moment erfolgen und der Verbraucher hat Anrecht auf eine Kostensenkung in Höhe der anteiligen Zinsen und Kosten für die Restlaufzeit. Die Finanzierungsgesellschaft hat Anrecht auf eine faire und objektiv gerechtfertigte Entschädigung, in Höhe der Vorgabe laut Bankeneinheitstext (Art. 125-sexies).
TEGM und Wucher: Der TEGM (Tasso Effettivo Globale Medio), also der Mittlere Effektive Globale Zinssatz ist der Referenzwert um die Wucherschwelle zu berechnen: jenseits dieser ist eine Finanzierung ungesetzlich.
Man vergleicht hierzu den Zinssatz des jeweiligen Finanzierungsvertrags mit dem Schwellenwert für die entsprechende Kredit-Kategorie.
Arten des Konsumkredits: Ratenkredit, zweckgebundener Kredit, Revolving-Karten, Beleihung des Gehalts bzw der Rente, Kreditrahmen auf dem Kontokorrent.
Mini-Leitfaden erarbeitet im Rahmen des Projekts: "Bürger:innen-Kompentenzen für mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit" - Finanziert vom MiSE. G. 388/2000 – Jahr 2021