Sammelklage:

Verbraucherverbände prangern mangelde Umsetzung des Gesetzes an und fordern Ministerin Cartabia auf, weitere europäische Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden

 

Heute wandten sich die Verbraucherverbände Acu, Adoc, Adiconsum, Adusbef, Altroconsumo, Assoconsum, Assoutenti, Cittadinanzattiva, Codacons, Codici, Confconsumatori, Verbraucherzentrale Südtirol, Federconsumatori, La Casa del Consumatore, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Udicon, Unione Nazionale Consumatori, Utenti Servizi Radiotelevisivi an die Justizministerin Cartabia und den stellvertretenden Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Präsidenten des CNCU, Pichetto Fratin, um die mangelnde Umsetzung des Gesetzes Nr. 31/2019 (bekannt als das Bonafede-Gesetz) zu beklagen, seit dessen Veröffentlichung fast drei Jahre vergangen sind.

Die mangelnde Umsetzung hindert alle Einrichtungen des Dritten Sektors und insbesondere die auf nationaler Ebene anerkannten Verbraucherverbände daran, sich durch Sammelklagen und Unterlassungsklagen für den Schutz der kollektiven Interessen einzusetzen.

Diese Untätigkeit des Justizministeriums hat schwerwiegende Folgen, da sie eine objektive und ungerechtfertigte Einschränkung der Rechte der Bürger und die Nichtanwendung des gesamten Entschädigungsinstruments zur Folge hat, wie aus der geringen Zahl (fünf) der Klagen hervorgeht, die seit Inkrafttreten des Gesetzes von einzelnen geschädigten Bürgern eingereicht wurden.

Die Verbraucherverbände haben außerdem darauf hingewiesen, dass die ordnungsgemäße Umsetzung des Gesetzes 31/2019 positive Auswirkungen auf die Erreichung der Umsetzungsziele unseres Justizsystems haben könnte, an welche die Europäische Kommission die Finanzierung des "Nationalen Aufbau- und Resilienzplan" geknüpft hatte. Die tatsächliche und konkrete Verfügbarkeit von kollektiven Entschädigungs- und Unterlassungsinstrumenten senkt zweifellos die Rechtsstreitigkeiten, was eine rationellere Nutzung der Justizressourcen und eine Verkürzung der von der Justiz benötigten Zeit ermöglichen könnte.

Schließlich machten die Verbände die Ministerin darauf aufmerksam, dass die derzeitige Situation die ernste und konkrete Gefahr birgt, dass unser Land weiteren Vertragsverletzungsverfahren wegen offensichtlicher Verstöße gegen das EU-Recht (insbesondere gegen die Richtlinie 2009/22/EG und die Richtlinie (EU) 2020/1828, die wir bis zum 25. Dezember 2022 umsetzen müssen) ausgesetzt wird.

Originales Schreiben in italienischer Sprache hier:

like-512_0.png

like-512_0.png