VZS: Geringverdiener verzichten auf Bonuszahlungen in Millionenhöhe
Seit kurzem steht der Jahresbericht der Aufsichtsbehörde für Energie (ARERA) zum Stand der Umsetzung des Sozialbonus für Strom und Gas zur Verfügung. Demnach haben die Nutznießer dieser Maßnahme auf nationaler Ebene zugenommen. Dennoch ist der Prozentanteil derjenigen, die vom Bonus Gebrauch machen, im Vergleich zu den Anspruchsberechtigten noch sehr begrenzt, nämlich zwischen 30 und 32%. Für Südtirol ist die Situation nicht besser, sondern eher schlechter: Was den Strombonus angeht (wirtschaftliche Bedürftigkeit und starke körperliche Einschränkung), erhielten diesen zum 30. Juni 2018 nur 2.622 Familien, von potenziell 14.000 anspruchsberechtigten Familien (also nur knapp 19%; Zahlen von der Aufsichtsbehörde mitgeteilt). Für den Gasbonus hingegen sollten es ca. 1.200 von mindestens ca. 4.500 Familien sein, die potenziell anspruchsberechtigt sind (ca. 26%).
Ebenfalls interessant: Wenn man die Daten von Südtirol mit denen des nahe gelegenen Trentino vergleicht, fällt auf, dass dort fast doppelt so viele Familen den Energiebonus beziehen, nämlich 5.178 gegenüber 2.622 Familien.
Obgleich also diese Begünstigungen schon seit einigen Jahren existieren, wird deutlich, dass es noch viele Strom- und GaskundInnen gibt, die nichts von deren Existenz wissen. Schon im letzten Jahr haben die Verbrauchervereinigungen darauf hingewiesen, dass ein sehr hoher Prozentsatz derer, die anspruchsberechtigt sein könnten, die Boni nicht beantragen, entweder, weil sie nichts davon wissen, oder weil sie die bürokratischen Hürden bei der Antragstellung fürchten, oder weil sie glauben, dass ihr Einkommens- und Vermögensindikator (ISEE-Wert) einen zu hohen Wert ausweist, um Anspruch auf einen Bonus zu haben.
Wie hoch kann die Begünstigung ausfallen?
Dabei geht es um nicht wenig Geld. Im Falle des Strom-Bonus wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit handelt es sich um 125 bis 184 Euro/Jahr (je nach Anzahl der Familienmitglieder), während es sich beim Strom-Bonus wegen starker körperlicher Einschränkungen um 193 bis 692 Euro pro Jahr handelt (je nach Vertragsleistung, den verwendeten elektromedizinischen Geräten und deren tägliche Nutzung). Beim Gas-Bonus reicht die Spanne von 32 bis 273 Euro/Jahr, je nach Klimazone, in der sich die Immobilie befindet, der Anzahl der Familienmitglieder und der Art des Liefervertrags (Vertrag für Kochen und Warmwasser und/oder Vertrag für Heizung).
Was wird bewertet?
Kurz gefasst ist das Anrecht auf Gewährung des Bonus für Strom und Gas abhängig von:
a) einem Indikator (ISEE-Wert nicht über 8.107,50 Euro bzw. ISEE-Wert nicht über 20.000 Euro für Familien mit mehr als 3 zu Lasten lebenden Kindern), der die wirtschaftliche Lage der Familie misst, wobei nicht nur das Einkommen berücksichtigt wird, sondern auch das Vermögen, die Zusammensetzung der Familie und die Anzahl der Familienmitglieder, die Anwesenheit von Personen mit Behinderung oder, alternativ, das Anrecht auf die sog. Einkaufskarte (carta acquisti) oder das staatliche soziale Mindesteinkommen (reddito di inclusione).
b) der Inhaberschaft eines Vertrags für die Lieferung von Strom und/oder Erdgas oder der Nutzung einer für das Kondominium zentralisierten Gasversorgung;
c) nur für die Stromkunden von einer gesundheitlichen Verfassung, welche die Verwendung bestimmter lebenserhaltender und mit elektrischer Energie betriebenen Geräte erforderlich macht.
Wo kann man den Bonus beantragen?
Der Antrag muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars an die Wohnsitz-Gemeinde oder eine andere, von der Gemeinde benannte Einrichtung (CAF, usw.) gestellt werden. Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit wird der Bonus für 12 Monate zuerkannt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Bürger einen neuen Zulassungsantrag stellen, indem er das entsprechende Gesuch vorlegt. Der Bonus wird mit einem entsprechenden Preisnachlass in der Strom- oder Gasrechnung zuerkannt (oder im Falle von Gaskunden, die eine zentralisierte Erdgasversorgung nutzen, mittels direkter Auszahlung des Rabattbetrages bei den Postämtern).
Der Geschäftsführer der VZS Walter Andreaus kommentiert wie folgt: “Der Strom-und Gasbonus ist in den letzten 3 Jahren massiv angehoben worden (auch über 75%). Damit verzichten tausende Südtiroler Anspruchsberechtigte, die finanzielle Hilfe gut gebrauchen können, auf Bonuszahlungen auf den Strom- und Gasrechnungen in Millionenhöhe. Hier muss die Information der AbnehmerInnen besser werden . Die VZS wird in den nächsten Wochen hier erneut auf Abhilfe drängen.”
Weitere Informationen auf der Webseite von ARERA konsultiert werden:
www.arera.it/it/consumatori/ele/bonusele_ec.htm
www.arera.it/it/consumatori/gas/bonusgas_ec.htm#val_dec