Staatsrat bestätigt von Marktaufsicht 2016 verhängte Strafe gegen Volkswagen aufgrund unlauterer Handelspraktiken

Ende März hat der Staatsrat in einer 92-seitigen Entscheidung das Schlusswort in einer seit 2016 anhängigen Rechtssache gesprochen, und die 2016 von der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt gegen Volkswagen aufgrund unlauterer Handelspraktiken verhängten Strafe von 5 Millionen Euro bestätigt.

Der Entscheidung des Staatsrats war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-27/22 vom 14.09.2023). vorausgegangen, welches festhält, dass durch den Grundsatz des „ne bis in idem“, wörtlich: nicht zweimal in der selben Angelegenheit keine zweite Strafe verhängt werden dürfe (Volkswagen war nämlich von der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zuge des Dieselskandals zur Zahlung einer Strafe von knapp einer Milliarde Euro verurteilt worden), wodurch die Strafe der italienischen Antitrust hinfällig würde.

In der sehr ausführlichen Entscheidung geht der Staatsrat auf die vom EuGH angesprochenen Punkte ein, und bestätigt die Strafe von 2016, unter anderem da „keine materielle Übereinstimmung der von Antitrust und Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellten Fakten“ vorliege. Auch ist, immer laut Staatsrat, die Strafe der AGCM auch gegen Volkswagen Italia ausgestellt, während Braunschweig der Konzern gestraft wurde: somit gäbe es auch keine Übereinstimmung der abgestraften Subjekte.

„Ob und inwieweit das Urteil des Staatsrats für die beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterfeststellungsklage relevant sein kann, ist derzeit noch schwer abschätzbar“ meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.

„Wir haben die Entscheidung jedenfalls in unseren Vermerken für die Mitte Juni angesetzte nächste Verhandlung angeführt“ ergänzt RA Rodolfo Dolce, welcher die VZS im Verfahren in Braunschweig vertritt. „um die von AGCM und Staatsrat angeführten Elemente des Verbraucherschutzes hervorzuheben.“

Das Oberlandesgericht wird Mitte Juni die nächsten Schritte in der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol, an welcher knapp 1.300 vor allem Südtiroler Verbraucher und Verbraucherinnen beteiligt sind, bekannt geben.

Update:
Das Oberlandesgericht Niedersachsen in Braunschweig hat am 17.05.2024 mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung (angesetzt für 16. Juni 2024) vertagt wird, und hat noch keinen neuen Termin für die Verhandlung festgesetzt.

 

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