Überblick über die wichtigsten Klauseln und Inhalte der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Welche Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?

  • Versicherungssumme mindestens 2.000.000 Euro;
  • der prozentuelle Anteil der Arbeiten, die an andere Unternehmen weitergegeben werden (auch bei 100%);
  • die Versicherungsprämie als Einmalprämie für die gesamte Dauer der Arbeiten;
  • am Ende des Versicherungszeitraumes erlischt der Vertrag ohne Kündigungspflicht;

 

Folgende Klauseln sollte der Vertag ebenfalls enthalten:

  • Gebäudehaftpflicht;
  • Definition Dritte muss auch auf alle Personen ausgedehnt werden, die an den Arbeiten beteiligt sind (Subunternehmen und deren Mitarbeiter, Angestellte, gelegentliche Mitarbeiter am Bau usw.);
  • Schäden verursacht durch Auf- und Abladearbeiten;
  • Schäden an unterirdischen Leitungen und Anlagen;
  • Schäden aufgrund von Bodensenkungen oder Bodenabrutsch;
  • Schäden, die von Arbeitern (Mitarbeiter von Unternehmen und Subunternehmen, Angestellte, gelegentliche Mitarbeiter usw. ) verursacht werden;
  • Schäden an sich im aus- bzw. umzubauenden Gebäude befindlichen Sachen;
  • Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung (Dritter)
  • Haftung der Dienstherren und Geschäftsherren gemäß Art. 2049 ZGB;
  • Nebentätigkeiten;
  • Schäden verursacht von mechanischen und motorbetriebenen Maschinen (Verkehrsschäden ausgenommen);
  • Schäden an Fahrzeugen Dritter;
  • Schäden an Sachen, die in Ausübung der Arbeiten entstehen;
  • Brand- und Feuerschäden an Sachen Dritter, wenn der Brand/das Feuer von Sachen im Eigentum oder im Gewahrsam des Versicherten ausgeht;
  • Schäden aufgrund von Diebstählen, die unter Benützung der Baugerüste verübt wurden;
  • Persönliche Verantwortung aller Mitarbeiter;
  • Gewahrsam und Verwendung von Explosiven Stoffen;
  • Um-, Aus- und Abbrucharbeiten an bewohnten Gebäuden;
Stand
08/2023

like-512_0.png

like-512_0.png