Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Die jeweils erwähnten Links finden Sie am Seitenende!
Geld 1: Bankomatbehebung im Ausland - Spesen zurück
Die EU Richtlinie über die Bankomatbehebungen , welche mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, hat ausdrücklich festgelegt, dass für Bankomatbehebungen , welche im Ausland vorgenommen werden, dieselben Kosten berechnet werden, wie für Behebungen im Inland. Obwohl die Richtlinien der Gemeinschaft ohne eigene Durchführungsbestimmungen von allen Mitgliedsländern sofort zu übernehmen sind, haben etliche Banken in Südtirol und Italien dies ignoriert und weiterhin höhere Spesen für Auslandsbehebungen verrechnet.
Jetzt kommt die Gegenorder vom ABI: ab sofort haben auch die Italienischen Banken die EU-Richtlinie anzuerkennen und darüber hinaus sind alle ungerechtfertigt erhobenen Spesen für Auslandsbehebungen zurückzuzahlen. Trotz der Zusicherung des ABI, dass die Banken selbst aktiv würden, empfiehlt die VZS den BankkundInnen, sich selbst um die ausständigen Rückzahlungen zu kümmern.
Geld 2: Investieren mit Köpfchen
Ein aktuell überarbeitetes Infoblatt zum Thema Geld anlegen liegt jetzt in der VZS, bzw. auf deren Homepage auf. Das Infoblatt nennt günstige und weniger günstige Investitionsmöglichkeiten beim Namen und warnt vor den riskanten Produkten, die nicht nur Zinsen, sondern auch Kapital „fressen“. Das Infoblatt heißt „Geld anlegen: ja, aber wie“ liegt in gedruckter Form bei der VZS und beim Verbrauchermobil auf. Auf der Homepage findet man es unter www.verbraucherzentrale.it „Finanzdienstleistungen“.
Recht 1: Garantie gilt auch für Weihnachtsgeschenke
Für die Reklamation schadhafter Weihnachtsgeschenke hat man ab Feststellung des Schadens 2 Monate Zeit. Dieser Gewährleistungsschutz gilt zwei Jahre ab Kauf des Artikels. Wer innerhalb dieser Fristen reklamiert, hat das Recht auf Reparatur oder Ersetzung des mangelhaften Artikels. Die neue Regelung des Gewährleistungsrechtes gilt seit 23. März 2002. Wichtig: Kassazettel aufbewahren.(Kassazettel auf chemischem Papier werden mit der Zeit unleserlich und sollte deshalb kopiert werden). Mehr auf unserer Homepage unter www.verbraucherzentrale.it „Konsumrecht“
Recht 2: Kein gesetzliches Recht auf Umtausch
Während das Gesetz über Gewährleistung in überarbeiteter Form seit März 2002 in Kraft ist (siehe oben), gibt es für den Umtausch einer Ware, welche keinen Mangel aufweist, kein gesetzlich verbrieftes Recht. Die Möglichkeit, eine Ware umzutauschen, hängt vom Entgegenkommen des Händlers ab. Empfehlenswert ist es, den Umtausch bereits beim Kauf einzuhandeln und dies auf dem Kassabon schriftlich vermerken zu lassen.
Recht 3: Gutscheine
Wer vom Christkind einen Geschenkgutschein erhalten hat, ist gut beraten, sich an dessen Verfallsdatum zu halten. Ist auf dem Gutschein keines vermerkt, so hat der Bon eine gesetzliche Verjährungsfrist von 10 Jahren. Allerdings sollte man nicht so lange warten, da der Händler Schwierigkeiten machen könnte und die Zahlungskraft des Gutscheins abnimmt. Der Gutschein hat denselben wert wie Bargeld, man kann damit jede ware kaufen, die im Geschäft angeboten wird. Wenn die erworbene Ware weniger kostet, als auf dem Gutschein angegeben, hat man kein Recht auf bares Restgeld. Der Händler stellt einen weiteren Gutschein aus und gibt ein neues Verfallsdatum an.
Recht 4: Architekten
Immer wieder kommt es vor, dass Bauherren Probleme bekommen, wenn sie sich an ausländische Architekten wenden. Das Europäische Verbraucherzentrum verweist in diesem Zusammenhang auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU und auf die deutlichen Stellungnahmen der EU-Kommission. Weitere Informationen im EVZ Tel. 0471 98 09 39.
Kfz Haftpflichtversicherungen: Ab 1. Jänner 2003 wieder teurer
Mit 1. Jänner werden rund 60 % der Versicherungsgesellschaften die Kfz-Haftpflichtversicherungen zwischen 10 und 20 % verteuern. Teurer werden auch die Autobahngebühren und die öffentlichen Verkehrsmittel, allen voran Trenitalia. Besonders belastend für die Familien ist aber auch die Aussicht auf eine neuerliche Erhöhung der Preise von Strom und Gas. In diesem Bereich ist mit durchschnittlichen Erhöhungen von 1,5 % zu rechnen. Und auch bei der Müllentsorgung und bei den Tarifen für das Wasser geistern bereits Stimmen durchs Land, die von einer Teuerung von bis zu 5% sprechen.
Bei den Konsumentenvereinigungen herrscht Alarmzustand. Wenn der Staat nicht endlich regelnd eingreift, so die Verbraucherverbände, dann sind Kampfmaßnahmen der Verbraucher nicht mehr auszuschließen.
Was den Bereich Kfz-Versicherung betrifft, so hat die Verbraucherzentrale Südtirol nur zum wiederholten Male ihr bewährtes Rezept anzubieten: Angebote verschiedener Gesellschaften vergleiche, auch jene von Direktversicherern und sich über den Versicherungscheck der VZS den günstigen Anbieter heraussuchen lassen.
Hompage des Monats:
www.dm.unito.it/personalpages/scienza/index/htm
Prof. Beppe Scienza ist Professor für Mathematik an der Universität Turin und gilt als anerkannter Beobachter und scharfer Kritiker des Anlage- und Börsegeschehens in Italien
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