Verbrauchertelegramm Juli/August 2016

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 44/51



Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Class Action: Gesetzesentwurf hängt seit über einem Jahr im Senat fest
Verbraucherverbände fordern Freigabe für eine grundlegende Reform zum Schutz der BürgerInnen


Am 3. Juni 2015 hatte die Abgeordnetenkammer fast einstimmig einer wichtigen Reform in Bezug auf die Sammelklage zugestimmt. Obwohl seitdem mehr als ein Jahr vergangen ist, hat der Senat keinen weiteren Schritt zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfes Nr. 1950 (class action) unternommen. Aus diesem Grund haben 12 Verbraucherverbände den Senatoren einen Brief mit der Forderung, die Verabschiedung nicht weiter zu blockieren, zukommen lassen.
Die Verbraucherverbände erachten die Reform der Sammelklage als dringend und nicht aufschiebbar. Alle wichtigen Rechtsordnungen in Europa beinhalten bereits Regelungen zu Schadensersatz-Sammelklagen, dank welchen flächendeckenden Rechtswidrigkeiten entgegen gewirkt werden kann, und dank welcher die Geschädigten geschützt werden können.


Unfaire Handelspraktiken beim Verkauf von Fotovoltaik-Anlagen
Antitrust verhängt Strafe von 640.000 Euro gegen Green Power
Meldung von VZS ausgegangen – auch in Südtirol einige Fälle


Die Antitrust-Behörde hat die Gruppe Green Power mit einer Strafe von 640.000 Euro belegt, und zwar für unfaire Handelspraktiken beim Verkauf von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie. Die Geschäftspraktiken sind laut Antitrust unfair, weil irreführend in Bezug auf die effektiven Einsparungen durch die Anlagen sowie in Bezug auf die Beziehungen zur Enel-Gruppe, und unfair, weil aggressiv, da sie das Rücktrittsrecht eingeschränkt haben.
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt ist der Auffassung, dass eine Darstellung dieser Anlagen als “zum Nullkostenpunkt” angesichts der effektiv möglichen Einsparungen und der im Überfluss produzierten Energie für die VerbraucherInnen in Bezug auf die Ungewissheit der Einsparungen und deren zeitliche Verteilung irreführe, während die Zahlungen für den Ankauf verpflichtend zu tätigen seien, wobei dies meist über eine Finanzierung durch konventionierte Firmen erfolgte. Um die VerbraucherInnen vom Rücktritt abzubringen, war auch eine Pönale in der Höhe von 25% des Wertes der Anlage vorgesehen.
Die ursprüngliche Strafe von 680.000 Euro für diese unfairen Handelspraktiken ist angesichts des Bilanzverlustes von Green Power auf 640.000 Euro reduziert worden.


Nach dem Stopp von „TIM Prime“ kommt „TIM Prime Go“
durch die Hintertür wieder herein
Mit 15. Juni wurde bei einigen Kunden das Angebot automatisch aktiviert – man kann es über die kostenlose Nummer 409162 oder über die Website von TIM deaktivieren


Im März hatte TIM angekündigt, den Dienst TIM Prime für alle Kunden mit aufladbarer Karte zum Preis von 49 Cent pro Woche zu aktivieren, mit Startzeitpunkt 10. April. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hatte dies den zuständigen Behörden gemeldet, und nach Einleitung eines entsprechenden Verfahrens durch die Marktaufsichtsbehörde und die Kommunikationsbehörde hatte TIM beschlossen, auf die Aktivierung zu verzichten. Nun aber scheint seit 15. Juni derselbe Dienst unter dem Namen „Tim Prime Go“ wieder zur Hintertür herein zu kommen.
Auch in diesem Fall hat die VZS das vermeintlich unfaire Verhalten von TIM den jeweiligen Aufsichtsbehörden gemeldet. Bei der Verbraucherzentrale ist ein eigener Beratungsdienst für den Bereich Telefonie aktiv.


Olivenöl – heißbegehrt und daher oft „gefälscht“

Etikettenschwindel ist bei Olivenölen keine Seltenheit. In den letzten Monaten konnten die italienischen Behörden gleich mehrere Betrugsfälle aufdecken. Strafen gab es nun für einige Hersteller. Sie hatten Olivenöle als „extra vergine“ verkauft, welche den qualitativen Anforderungen nur teilweise entsprachen. Angeblich italienisches Olivenöl, welches jedoch tatsächlich aus in Spanien und Griechenland geernteten Oliven gewonnen wurde; Olivenöl „extra vergine“ - laut Etikette -, welches sich als gefärbtes raffiniertes Soja- und Sonnenblumenöl herausstellte ... Dies sind nur zwei Beispiele für Betrugsfälle, welche die italienischen Behörden in den letzten Monaten aufdecken konnten.
Nun hat die nationale Wettbewerbsbehörde Antitrust über mehrere Hersteller Strafen wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt. Die beanstandeten Öle stammen von den Marken Lidl, Carapelli, Sasso, Bertolli und Coricelli. Die Staatsanwaltschaft ließ die entsprechenden Proben durch das Labor der Zollagentur untersuchen. Die Olivenöle waren als „extra vergine“ verkauft worden, obwohl sie laut Untersuchungsergebnissen nur der Güteklasse „vergine“ entsprechen. Konsumenten und Konsumentinnen haben dadurch mehr Geld für ein nur vermeintlich höherwertiges Produkt bezahlt.


Unverständliche Verzögerungen bei der Eröffnung neuer Apotheken
VZS: Land sollte anderen Regionen Italiens nicht nachhinken und den Wettbewerb fördern statt rumzudrucksen


Mit einer strengen Regulierung soll für die Bürger eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sichergestellt werden. Das war früher. Heute verhindern bestehende Überregulierungen den Wettbewerb und verursachen Kosten. Diese werden von den Bürgern getragen. Daher wird auf nationaler Ebene - auch auf Drängen der Verbraucherschutzverbände - schon seit Jahren versucht eine Liberalisierung auf den Weg zu bringen. Bisher haben die Lobbies diesem Vorhaben getrotzt. Und wie es scheint werden auch die zaghaften Liberalisierungsbemühungen, die 2012 mit einen Staatsgesetz auf den Weg gebracht wurden, abgewürgt. Statt der für Südtirol vorgesehenen 28 neuen Apotheken wurden mit Landesgesetz nur 19 zugelassen da „der Medikamentenverbrauch in Südtirol der niedrigste Italiens ist“. Und was ist mit der Versorgung unseres weitläufigen Territoriums und den „wichtigen Ansprechpartnern in Gesundheitsfragen für altere Menschen und Familien mit Kindern vor Ort“?
Doch auch diese 19 neuen Apotheken lassen unverständlich lange auf sich warten. Im Piemont, der Toskana, der Emilia Romagna und in Apulien sind die ersten neuen Apotheken bereits eröffnet. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sieht es als prioritär an und es wird Zeit, dass der notwendige Wettbewerb zum Wohle der Patienten auch in Südtirol, wenn auch in geringerem Ausmaß genutzt werden kann.


Immobilien-Leasing zu Wohnzwecken
VZS: eine Alternative zu den Wohnbaudarlehen?


Mit dem Begriff Immobilien-Leasing beschreibt man eine Finanztransaktion, die es ermöglicht, eine Immobilie als Hauptwohnung zu erwerben. Man zahlt eine Mindestanzahlung, für eine gewisse, vertraglich festgelegte Zeit eine monatliche Leasingrate und am Ende eine sogenannte „Maxi-Rate“ oder Ablösung. Eine Hauptwohnung ist eine Wohnung in der sich die/der Betreffende oder seine Familie gewohnheitsmäßig aufhalten. Die mit Leasing erworbene Wohnung muss innerhalb eines Jahres ab Übergabe als Hauptwohnung genutzt werden.
Die Finanztransaktion besteht in einem Vertrag zwischen einer Bank oder einem Finanzvermittler, der von der Banca d'Italia zugelassen worden sein muss und von dieser beaufsichtigt wird, auch als Leasinggeber („concedente“) bezeichnet, und einer Privatperson als Leasingnehmer („utilizzatore“).
Der Leasinggeber verpflichtet sich, die Wohnung für den Leasingnehmer zu kaufen bzw. bauen zu lassen. Das Eigentum verbleibt also beim Finanzierer, während der Kunde das Recht hat, die Wohnung zu nutzen, sofern er die Erstrate bezahlt und der Pflicht, die monatlichen Raten zu begleichen, nachkommt. Die Finanzierung sieht im Verhältnis zum Kaufpreis und zur Vertragsdauer berechnete Raten unter Anwendung eines jährlichen Zinssatzes vor. Bei Ablauf des Vertrags kann der Kunde das Recht auf Ablöse der Wohnung ausüben, indem er die im Vertrag festgelegte Schlussrate begleicht. Mit dieser Art von Leasing kauft also die Bank die Wohnung, und sie bleibt bis zur eventuellen Begleichung der Schlussrate deren Besitzerin.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it.


Haustürgeschäfte
Vorsicht Falle: Statt „Skonti“ Verträge über mehrere tausend Euro!


Immer wieder wenden sich derzeit besorgte VerbraucherInnen an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), um Informationen über an der Haustür gemachte Bestellungen zu erhalten. Bei den (unangemeldeten) Hausbesuchen der Vertreter werden Verträge zur Unterschrift vorgelegt, mit welchen sich die VerbraucherInnen verpflichten Waren, meist Haushaltsartikel, im Wert von 2.500 bis 3.000 Euro zu erwerben.
Zuerst wird eine Bestellung zur Unterschrift vorgelegt, aus welcher der eigentliche Vertragsgegenstand nur schwer ersichtlich ist. Wenige Wochen später folgt ein zweites „Warenübergabeprotokoll“, das einige Produkte auflistet, die jedoch nie geliefert wurden.
Man riskiert, im Zuge des Vertreterbesuchs einem Irrtum zu erliegen, da die Rede von „Skonti“ ist, die man bei Katalogbestellungen im Lauf der nächsten fünf Jahre nutzen könne. Erst nach der Unterzeichnung wird den Meisten bewusst, dass sie sich hingegen verpflichtet haben, Waren im Wert von mehreren tausend Euro zu bestellen.
Infos und Beratungen bei der VZS unter Tel. 0471-975597.


Verkauf von Gasspürgeräten: Installation ist nicht verpflichtend!
Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Kalender-Tagen möglich


In den letzten Tagen häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen über ein Unternehmen, das Gasspürgeräte („aiutano a prevenire le fughe di gas“) von Tür zu Tür vertreibt. Wie uns die betroffenen VerbraucherInnen berichten, wird dabei vor allem der Aspekt der „Sicherheit in den eigenen vier Wänden“ hervorgestrichen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass die Installation eines solchen Geräts in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben ist. Die KonsumentInnen sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Auch wäre es ratsam, vor einem Kauf die Preis-Leistungs-Lage vergleichbarer Geräte auf dem Markt zu sondieren.

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