Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 37/44
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Treibstoffpreise in Südtirol
Die Klagen in der Verbraucherzentrale über hohe Treibstoffpreise nehmen zu. Bemühungen zur Abschaffung der Unterschiede zu den europäischen Treibstoffpreisen und die Verbesserung der Preisinformation lassen auf sich warten, genau wie die Rationalisierung der Besteuerung und des Tankstellennetzes. Es ist daher an der Zeit, hier in Südtirol geeignete Vorkehrungen zu treffen. Im Rahmen der Handelsordnung könnte eine gesetzliche Pflicht der Tankstellen, ihre Treibstoffpreise einer zentralen Datenbank (die beim ASTAT angesiedelt sein könnte) zu melden, eingeführt werden. Damit sollte es auch in Südtirol den interessierten Autofahrerinnen und Autofahrern möglich sein, alle Treibstoffpreise in Echtzeit im Internet oder über eine eigene Handy-Applikation zu finden. Auch sollte mit den Mehreinnahmen des Finanzlandesrates bezüglich der Treibstoffsteuern das Fahrsicherheitszentrum „Safety Park“ seine Tätigkeit sinnvoll erweitern und für die AutofahrerInnen kostenlose Treibstoffspar-Trainings anbieten. Diese Vorschläge unterbreitete die VZS Landesrat Widmann in einem offenen Brief, in welchem auch die Einrichtung eines entsprechenden Runden Tischs verlangt wurde.
Löschung der Hypotheken: kostenlos!
Seit Jänner 2011 galt: wer ein Hypothekar-Darlehen fertig abbezahlt hatte und die entsprechende Hypothek löschen wollte, musste die Brieftasche zücken und für die notarielle Beglaubigung zwischen 700 und 800 Euro bezahlen.
Nun gibt es gute Neuigkeiten für die VerbraucherInnen: im neuen 6. Absatz des Art. 40-bis des Bankeneinheitstextes wird nämlich festgelegt, dass die vereinfachte kostenlose Prozedur auf „Darlehen und Finanzierungen, auch Nicht-Bodenkredit-Darlehen und –Finanzierungen, die von Banken und Finanzvermittlern oder auch Vorsorge-Instituten an die eigenen Angestellten oder Eingeschriebenen vergeben werden“ angewandt wird, und diese vereinfacht und kostenlos gelöscht werden können.
Strom: Schutz der Haushaltskunden gefährdet
Für den geschützten Markt legt in Italien die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas AEEG die Preise fest; diese sind all jenen VerbraucherInnen und Kleinbetrieben garantiert, die noch kein Angebot auf dem sog. „Freien Markt“ abgeschlossen haben. Für die KundInnen auf dem Freien Markt gelten hingegen die von den Anbietern festgelegten Preise und Bedingungen. Einziger Schutzmechanismus für diese VerbraucherInnen ist die Möglichkeit, in den Geschützten Markt zurückzukehren.
In einem gesetzesvertretenden Dekret ist nun vorgesehen, dass jene VerbraucherInnen, die Verträge im Freien Markt abgeschlossen haben, nicht mehr in den Geschützten Markt zurückkehren können. Das hieße eine schleichende Abschaffung jeglicher Schutzmechanismen für die HaushaltskundInnen. Dabei sind diese Schutzmechanismen absolut notwendig, da ein Großteil der Angebote im Freien Markt im Durchschnitt über den von der AEEG festgelegten rangiert. Die Verbraucherzentrale fordert von der Regierung die Bestätigung der Schutzmechanismen im Stromsektor.
Vorsorge senkt Zahnarztkosten
Die Zahnarztkosten können das Familienbudget kräftig durcheinander wirbeln. Aus diesem Grund ist auch der Zahnarztfuchs durch die VZS aktiviert worden. Beträchtliche Kosten, vor allem für den kostspieligen Zahnersatz, können bereits durch eine gezielte Vorsorge vermieden werden.
Eine sinnvolle Vorsorge beruht auf 3 Pfeilern. Erstens muss der Zahnbelag immer wieder entfernt werden, denn ohne Zahnbelag gibt es keine Karies und keine Parodontitis. Der zweite Pfeiler ist die Reparatur: Fluoride härten den Zahnschmelz und reparieren die entmineralisierte Zahnoberfläche. Der dritte Pfeiler der Vorsorge ist eine Zahn schonende Ernährung.
Sehr empfehlenswert ist vor allem bei Kindern die Versiegelung der Fissuren. Die Oberfläche von Backenzähnen weist Ritzen oder Grübchen, so genannte Fissuren, auf. Da sich die Zahnbürste hier schwer tut, bildet sich oft Karies. Die Fissurenversiegelung kann dies verhindern. Diese Maßnahme ist vor allem für die bleibenden Zähne sinnvoll, das günstigste Angebot beläuft sich gemäß Erhebung der VZS auf 20 Euro pro Zahn.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Anrecht auf Gutachten!
Immer wieder sträuben sich die Schadenbüros diverser Versicherungsgesellschaften, die von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung herauszugeben, obwohl die Geschädigten darauf Anrecht haben (Regolamento Ministero Sviluppo Economico e Ministero della Giustizia n. 287 del 09.12.2008).
Das Ministerialdekret Nr. 191 vom 29. Oktober 2008 sieht nämlich vor, dass der Versicherungsnehmer, der Versicherte sowie der Geschädigte Anrecht auf Einsicht und Aushändigung der Kopie des Gutachtens haben. Egal, ob es sich dabei um ein rechtsmedizinisches oder ein technisches Gutachten handelt. Die VZS ist der Meinung, dass jeder dieses Recht in Anspruch nehmen sollte, denn es bringt etwas mehr Transparenz in die Abwicklung der Schadensfälle.
Dachwohnung als Geschenk
Verfügt ein Gebäude über einen unbewohnbaren Dachboden, so galt bis vor Kurzem, dass die ursprünglich bestehende Dachbodenkubatur vom Kubaturbonus abgezogen werden musste. Dies mit der Begründung: der Dachboden stellt bis zur Erweiterung eine nicht bewohnbare und somit nicht nutzbare Kubatur dar.
Die VZS erinnert daran, dass nun der Dachboden im Zuge der energetischen Sanierung um bis zu 200 m³ erweitert werden kann. Die bereits davor bestehende, unbewohnbare Dachkubatur wird in diesem Zuge als bewohnbar erklärt, sofern die erforderlichen Mindesthöhen nach der Erweiterung erreicht werden. Die bereits bestehende Kubatur kann somit um weitere 200 m³ erweitert werden.
Eurostat-Veröffentlichung der Strompreise
Es ist hinreichend bekannt, dass die Strompreise in Italien, auch jene für die Privatkunden, unter den teuersten in ganz Europa rangieren (siehe Vergleiche der OSZE u.ä.). Aus der Analyse des Eurostat-Vergleichs der Strompreise in der EU im Zeitraum 1999-2010 (http://epp.eurostat.ec.europa.eu) geht hervor, dass für das Triennium 2008-2010 jegliche auf Italien bezogene Daten fehlen, während die Informationen zu den anderen Staaten der EU bis zum letzten Referenzjahr (2010) vollständig angegeben sind. Beachtet man die Wichtigkeit dieses Vergleichs, der es unter anderem ermöglicht, die Kosten des Stroms für die Familien in den verschiedenen Staaten gegenüberzustellen, ist die fehlende Mitteilung der Daten nicht nachvollziehbar. In einem offenen Brief an den Minister für Wirtschaftliche Entwicklung Romani forderte die VZS daher die umgehende Veröffentlichung dieser Daten.
EHEC-Baktieren: Hygiene ist oberstes Gebot
Die Forscher in Deutschland haben noch immer keine definitive Antwort auf die Frage nach dem Auslöser der EHEC-Infektionen (Enterohämorrhagische Escherichia coli) gefunden. Die VZS weist auf die wichtigsten Hygieneregeln hin, um sich vor einer Ansteckung zu schützen:
- Hände regelmäßig waschen – nicht nur nach dem Gang zur Toilette. Vor dem Essen oder vor der Zubereitung von Lebensmitteln sind die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife zu reinigen, aber auch wenn von einem Lebensmittel zum anderen gewechselt wird.
- Rohes Fleisch immer getrennt von anderen Speisen verarbeiten. Gemüse und Obst stets sorgfältig waschen.
- Über Küchenmesser und Schneidbretter können sich ebenfalls Keime verbreiten, daher diese nach Gebrauch nicht für weitere Speisen verwenden, sondern sofort reinigen.
- Putz- und Spüllappen in der Küche häufig auswechseln und bei mindestens 60 Grad Celsius waschen.
Weitere Fragen zur Lebensmittelhygiene beantwortet die Ernährungsberatung der VZS.
21. Juni: neuer Toursimuskodex
Der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo, Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011) ist am 21. Juni in Kraft getreten; dieser soll die Reisenden besser schützen. Das Gesetz ändert eine Reihe von Bestimmungen zum Timesharing (Teilzeitnutzungsverträge). Auch ändern sich einige Punkte in Bezug auf Pauschalreisen, so z.B. dass bei Online-Buchungen explizit auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts verwiesen werden muss. Auch wird der Schaden durch die entgangenen Urlaubsfreuden ausdrücklich vorgesehen (dieser war bisher nur von der Rechtssprechung anerkannt). Die weiteren von diesem Kodex eingeführten Neuerungen sind auf www.euroconsumatori.org nachzulesen.
Aschewolken: Ihre Rechte als Flugreisender
Flugannullierungen aufgrund von Aschewolken erfolgen „aufgrund von außergewöhnlichen Umständen“. Für solche Fälle sieht die EU-Verordnung 261/2004 die Wahl zwischen einer Umbuchung und dem Verzicht auf den Flug mit Rückerstattung des ungenützten Tickets (und, falls notwendig, den Rückflug zum Abflugsort) vor.
Wählt der Verbraucher die Umbuchung, sind die Fluggesellschaften – in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit – zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Dies gilt nicht, falls der Konsument die Umbuchung ablehnt und entscheidet, sein Ziel mit anderen Transportmitteln zu erreichen.
Die Fluggesellschaften sind hingegen nicht verpflichtet, den gestrandeten Verbrauchern auch eine Ausgleichszahlung zu leisten.
Weitere Informationen: www.euroconsumatori.org.