Verbrauchertelegramm März/April 2015


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 16/23


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Wenn der Energieanbieter zweimal klingelt
VZS: Vorsicht vor unerwünschten Vertragsabschlüssen an der Haustür


In letzter Zeit wandten sich viele VerbraucherInnen aus dem Raum Burggrafenamt und Vinschgau an die VZS, um Informationen zu Haustürgeschäften einzuholen. Vor allem fragten sie nach den Strom- und Gasverträgen des Unternehmens "Enel Energia Spa". In den vergangenen Jahren hatte die VZS bereits mehrfach vor den grenzwertigen Geschäftspraktiken der Vertreter von Strom- und Gasunternehmen bei Vertragsabschlüssen am Telefon sowie an der Haustür gewarnt.
Verträge sollten grundsätzlich nach vorheriger Recherche und Information immer bewusst und niemals spontan vereinbart werden. Daher bergen Haustürgeschäfte stets das Risiko uninformiert Vertragsverhältnisse einzugehen, da KonsumentInnen überrumpelt werden und mit der aktuellen Gegebenheit überfordert sind. Wer einen günstigen Strom- und Gasanbieter sucht, ist mit dem Vergleichsrechner „trovaofferte“ der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas unter www.autorita.energia.it allemal besser dran.
Tipp: Bei Verträgen an der Haustür besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen (Vorlagen unter www.verbraucherzentrale.it).


Aufsichtsbehörde verhängt Strafe für Verhinderung des Rücktritts

Nach zahlreichen Meldungen von VerbraucherInnen hatte die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) die Firma Orchidea srl von Federica Pisana der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) gemeldet, da diese Firma den VerbraucherInnen, die von ihrem Recht auf Rücktritt vom Vertrag Gebrauch machen wollten, nicht wenige Hindernisse in den Weg legte, und in Bezug auf den Rücktritt vom Vertrag bei Fernabsatzverträgen irreführende Informationen verbreitet hatte.
Viele VerbraucherInnen hatten uns letztes Jahr berichtet, sie hätten nach einer Werbesendung im Fernsehen Kleidung bestellt, jedoch wären die gelieferten Stücke nicht die bestellten gewesen. Daher wollten sie von ihrem Recht auf Rücktritt vom Vertrag Gebrauch machen, indem sie einen diesbezüglichen Einschreibebrief mit Rückantwort schickten und die Ware zurück sandten, so wie vom Gesetz vorgesehen. Als sie daraufhin die Rückgabe der bezahlten Kaufpreise forderten, gab die Gesellschaft keinerlei Antwort mehr, und nur durch Eingreifen der VZS konnten die Fälle gelöst werden.
Unser Tipp: bei TV-Käufen hat man – außer es handelt sich um maßgefertigte Ware! – immer 14 Tage Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten, und keine Vertragsklausel kann das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises einschränken. Bei größeren Anschaffungen zahlt es sich außerdem stets aus, zuerst verschiedene Angebote einzuholen und diese gut zu vergleichen. Im Falle des Falles steht die VZS mit Rat und Hilfe zur Seite.


Kostenloser Wechsel des Bankkontos in 12 Tagen
VZS: Mehr Konkurrenz zwischen den Banken


Seit einigen Wochen gibt es eine neue Frist für den Kontowechsel: die Bank hat 12 Tage Zeit, um diesen durchzuführen, und muss bei Verzögerung dem Kunden Schadenersatz zahlen (GD 3/2015). Und so läufts:

  • man beantragt bei der neuen Bank die Eröffnung des Kontos, und erteilt der neuen Bank eine Vollmacht für den Wechsel;
  • durch die Vollmacht kann die neue Bank einen Antrag an die alte Bank stellen und den Wechsel des Kontos vollziehen;
  • die alte Bank veranlasst, dass alle Banküberweisungen, Daueraufträge und Lastschriften und der eventuelle positive Saldo zum neuen Konto übertragen werden (ab dem vom Kunden festgelegten Zeitpunkt);
  • falls ein Wechsel nicht möglich ist, muss die alte Bank dies den KundInnen unverzüglich mitteilen;
  • die alte Bank veranlasst die Schließung des Kontokorrents zum von den KundInnen festgelegten Datum.


13. Februar 2015: „M’illumino di meno“
Strom sparen durch bewusstes energiesparendes Verhalten


Die goldene Regel lautet: sämtliche Geräte, welche aktuell nicht genutzt werden, sollten ausgesteckt bzw. mittels ausschaltbarer Steckerleiste vom Stromnetz getrennt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein Strom fließt und somit keine Kosten für den Standby-Verbrauch anfallen: diese summieren sich in einem durchschnittlichen Haushalt auf immerhin rund 80 Euro pro Jahr.

Einige praktische Tipps zum Stromsparen:

  • Reduzierung der Raumtemperatur um ein Grad in jene Räumen, wo sich die Kühl- und Gefriergeräte befinden bringt Einsparungen von 6% bzw. 3% mit sich;
  • Kühl- und Gefriergeräte bei Bedarf enteisen: 1 mm Eisschicht erhöht den Verbrauch um ca. 6%;
  • Kochen mit Deckel bringt Einsparungen von rund 70% mit sich. Die Nutzung weiterer Hilfsmittel, wie Wasser- oder Eierkocher führt zu weiteren Kostenreduzierungen;
  • bei längerer Gardauer sollte der Schnellkochtopf genutzt werden. Auf diese Weise kann Energie (rund 60%) und Zeit gespart werden;
  • bei Herd und Backofen sollte die Restwärme genutzt werden.

Weitere Stromspartipps auf www.verbraucherzentrale.it.


„Stromhochzeit“ soll günstige Strompreise bewirken
Der Vorstand der VZS sieht bei den Fusionsverhandlungen von Sel und Etschwerken dringenden Handlungsbedarf da der geschützte Strommarkt abgeschafft werden soll


Die Arbeiten zur Fusion der Energiegesellschaften SEL und Etschwerke scheinen an einem guten Punkt angelangt und werden zielstrebig weitergeführt. Alle Beteiligten hören nicht auf zu betonen, dass eine Fusion zwischen SEL und Etschwerken einen Mehrwert mit sich bringe. Die Frage, die sich den Verbraucherschützern stellt, ist nur „wer“ hat den Mehrwert?
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und unterstreicht, dass die Fusion unbedingt auch zu einem direkten Vorteil für die Stromabnehmer führen muss. Ansonsten sind sie es, die vom Hochzeitsbankett ausgeschlossen sind und gegebenenfalls nur die übrigbleibenden Brosamen bekommen. Deshalb fordert der Vorstand der Verbraucherzentrale die Verantwortlichen auf gleichzeitig mit der Bekanntgabe der „Hochzeit“ auch ein finanziell günstiges Angebot neuer Strompreise vorzulegen.
Will man die Fehler der letzten Jahre vermeiden, so sind gute und transparente Strompreise derzeit ein Gebot der Stunde. Laut dem Vorschlag für das neue gesamtstaatliche Wettbewerbsgesetz soll ab 2018 der geschützte Markt abgeschafft werden. Ungefähr 85% der Südtiroler Strombezieher müssten sich dann einen Tarif am freien Markt suchen. Die VZS befürchtet, dass es dabei zu massiven Irreführungen kommt. Daher sollte umgehend ein transparentes und auch ein der Südtiroler Situation angemessen günstiges Tarifmodell vom neuen „Hochzeitspaar“ vorgelegt werden.
Die geplante Strom-Hochzeit führt ohne einen direkten Mehrwert und verstärkten Schutz für die VerbraucherInnen nämlich auch zu einer beträchtlichen Marktkonzentration, die ohne Gegengewichte schnell zu einer Belastung für die Stromabnehmer führen kann.


Pilotklage wegen Sparkasse-Aktien gestartet
VZS: Kleinaktionäre der Südtiroler Sparkasse können Beschwerde einreichen


Vor wenigen Tagen hat ein Aktionär der Südtiroler Sparkasse, dem Aktien im Wert von nahezu 100.000 Euro verkauft worden waren, RA Massimo Cerniglia, Rechtsbeistand der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), mit der Einreichung einer Klage zur Wiederbeschaffung des in Aktien angelegten Betrags beauftragt.
Wie bekannt wurde, hat die Sparkasse zu Weihnachten eine drastische Senkung des Aktienwerts auf 195 Euro je Aktie publik gemacht, sodass sich für immer mehr SparerInnen auch deutliche Verluste abzeichnen. Außerdem wurde von Seiten der Sparkasse mitgeteilt, dass die Aktien als „Wertpapiere mit hohem Risiko“ einzustufen sind.
Nach Meinung der VZS ist das Verhalten der Sparkasse alles andere als lobenswert, da die Bank erst jetzt zu merken scheint, dass die von ihr selbst in den vergangenen Jahren ausgegebenen und platzierten Wertpapiere ein hohes Risiko aufweisen, und dies nachdem die Aktien großzügigst unter die Südtiroler SparerInnen gebracht wurden, welche überzeugt waren, sie investierten in ein sicheres und risikoarmes Finanzprodukt.
Die betroffenen SparerInnen können sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale für Information und Beratung wenden. Konsumenten-Hotline: 0471-975597.


Justizminister Orlando trifft Verbrauchervereinigungen: Reform der Class Action angestoßen

Eine Reform der „Class Action”, also der Sammelklage, um sie zu einem konkreten Instrument für den Schutz der VerbraucherInnen zu machen: dieses Anliegen brachten die 18 anerkannten Verbraucherschutzvereinigungen Italiens, darunter die Verbraucherzentrale Südtirol, dem Justizminister Andrea Orlando vor. Dem Minister wurde ein von allen Vereinigungen unterzeichnetes Dokument vorgelegt, welches Abänderungsvorschläge für den Art. 140 des Verbraucherschutzkodex enthält, welcher die Class Action regelt.
Die Verbrauchervereinigungen bedanken sich beim Minister für das Entgegenkommen und sein Versprechen, über eine interministerielle Arbeitsgruppe einen Textentwurf zu erarbeiten, und zwar unter Beteiligung der Vereinigungen. Sie äußerten die Hoffnung, man könne die Materie über eine Abänderung des Gesetzesvorschlags zum Konkurrenzgesetz (DDL Concorrenza) neu regeln, um so den VerbraucherInnen und den Vereinigungen rasch ein effizientes Instrument zum Schutz ihrer Rechte zur Verfügung zu stellen.


„Irreführende“ Kartoffelchips: 1 Mio. Euro Strafe

Irreführende Werbung und inkorrekte Informationen, dies das Urteil der Antitrustbehörde. Diverse VerbraucherInnen und die nationale Verbrauchervereinigung Unione Nazionale Consumatori hatten die Missstände gemeldet. Nun wurden vier Hersteller mit einer Strafe von insgesamt mehr als 1 Million Euro belegt: die Firmengruppe San Carlo mit 350.000 Euro, Amica Chips mit 300.000 Euro, Pata mit 250.000 Euro und Ica Foods mit 150.000 Euro.
Durch Formulierungen und grafische Gestaltung wurden den Chips nicht zutreffende Gesundheits- oder Ernährungseigenschaften zugeschrieben, oder es wurde der Anschein geweckt, die Produkte wären in „Handarbeit“ hergestellt, trotz ihrer industriellen Natur.

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