Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
RECHT:
Strafmandate und Kaution
Der Fahrzeughalter, der sich zu einem Rekurs gegen einen Strafbescheid vor dem Friedensrichter entschließt, ist nicht mehr dazu verpflichtet, die Hälfte der geschuldeten Summe als Kaution vorzustrecken. Dies geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (114/2004) vom 05. April 2004 in Rom hervor, welcher den Art. 204-bis, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig hält. Wer Bußgeldbescheide hat, die nach Inkrafttreten des jetzt abgeschafften Gesetzes erlassen wurden, hat nach Aussage des „Codacons“, je nach Zustellungsdatum des Strafbescheides noch die Möglichkeit, einen Rekurs einzureichen, der dann zu den neuen Bedingungen, also ohne Hinterlegung der Kaution behandelt wird.
INTERNATIONALER VERBRAUCHERSCHUTZ:
Schlechte Noten für italienischen Verbraucherschutz
Italien ist im internationalen Vergleich im Verbraucherschutz Entwicklungsland. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des britischen Ministeriums für Handel und Industrie Die Ende 2003 veröffentlichte Studie hat den Stand des Verbraucherschutzes in insgesamt zehn OECD-Staaten untersucht und miteinander verglichen. Italien schneidet in den wichtigsten Punkten „Zugang zum Recht“ und „Information“ ausgesprochen schlecht ab. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und der fehlenden oder nur rudimentär vorhandenen Institutionen und Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung seien die Italienischen KonsumentInnen mehr oder weniger auf sich selbst gestellt. Und dies in einem Land, in welchem ein Zivilprozess im Durchschnitt dreieinhalb Jahre dauert.
Im Bereich Bildung und Information fehle es an ausgereiften Bildungsprogrammen. Konsumentenbildung sei bis heute in den Lehrplänen nicht verankert und bliebe daher auf Einzelinitiativen beschränkt.
GESUNDHEIT:
Die Stimme der VerbraucherInnen
Mehr Transparenz, mehr Vorsorge und ein entschiedenes Vorgehen gegen Missbrauch im Gesundheitswesen forderten die Vertreter der Verbraucherzentrale Südtirol bei einem Treffen mit Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Die derzeitige Diskussion über die Leistungen und die Qualität des Gesundheitsdienstes dürfe nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Eine verbesserte Vorsorge, kürzere Wartezeiten, eine koordinierte Gesundheitserziehung, eine Verbesserung der Strukturen für die Lebensmittelsicherheit und der Ruf nach einer Patientenanwaltschaft, sowie einer Patientenschlichtungsstelle waren die inhaltlichen Forderungen, die mit dem Landesrat diskutiert wurden.
ERNÄHRUNG:
Ein Hoch den Spargeln
Spargeln haben kaum Kalorien, dafür aber Inhaltsstoffe, die dem Körper im Frühling wie gerufen kommen: 500 Gramm Spargel decken den täglichen Bedarf an Vitamin C und Folsäure zu über 100 Prozent, an Vitamin E zu 90 und an den Vitaminen B1 und B2 zu etwa 50 Prozent. Zudem besticht Spargel durch seinen Gehalt an Kalium, Kalzium und Eisen. Außerdem enthält der Spargel bioaktive Substanzen, die sich hemmend auf Krebs erregende Stoffe auswirken. Doch genießen sollte man nur einheimische Sprossen, durch lange Transportwege verlieren die Spargeln ihre wertvollen Inhaltsstoffe. Dazu kommt eine Ökobilanz beim Transport, die einem den Spargel im Hals stecken bleiben lässt: So werden nach Berechnungen der Fachhochschule Osnabrück zum Transport von 1 Kilogramm Spargel per Flugzeug aus Südafrika über 4 Liter Kerosin verbraucht.
GENTECHNIK:
Neue europäische Kennzeichnungsverordnung
Kennzeichnungspflichtig sind ab sofort alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind, gleich ob die gentechnische Veränderung nachweisbar ist oder nicht. Die Kennzeichnungsgrenze für unbeabsichtigte Verunreinigungen liegt bei 0,9% pro Lebensmittelzutat. Nicht kennzeichnungspflichtig sind Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Die neue Kennzeichnungsverordnung sieht auch vor, dass die ganze Herstellungs- und Handelskette der Lebensmittel nunmehr beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen die entsprechenden Informationen weitergeben muss. Mit der Rückverfolgbarkeit wird es für die Behörden leichter, ein gefährliches Produkt vom Markt zu nehmen.
Die überwiegende Mehrzahl der europäischen KonsumentInnen lehnt den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln weiterhin ab.
HAUSHALT:
Beim Frühlingsputz Umwelt und Gesundheit schonen
98 oder 99% Abbaubarkeit, wie sie für die meisten Reinigungsmitteln heute angegeben wird, heißt für die Biologie der Gewässer nicht viel, da es sich laut Gesetz dabei nur um den Primärabbau handelt, also die erste Stufe im biologischen Abbauprozess. Die Substanzen, in die ein Reinigungsmittel nach diesem Primärabbau zerlegt ist, belasten die Gewässer aber unvermindert und landen irgendwann wieder in der Nahrungskette. Wer wirklich mit ruhigem Gewissen waschen und putzen will, sollte also generell beim Einsatz von Wasch- und Putzmitteln sparen. Die neuen Mikrofasertücher sind dabei eine wertvolle Hilfe, weil sie auch ohne Zusatz saubere Flächen hinterlassen. Im Ökoputzschrank stehen Schmierseife, Essig oder Zitronensäure, Alkohol und ein mildes Scheuermittel Nicht notwendig sind im normalen Haushalt Desinfektionsmittel. Sie bergen Gefahren für Gesundheit und Umwelt. Riskant sind vor allem die Beeinträchtigung der Hautflora, ein erhöhtes Allergierisiko und dass echte Krankheitserreger resistent werden.
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