Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2013


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Darlehen für Erstwohnungen
Fonds für Aussetzung der Ratenzahlung wieder aktiv: Ansuchen an die eigene Bank ab 27. April


Anrecht auf Unterstützung durch den Fonds haben Familien, in denen der Darlehensnehmer sich in mindestens einer der folgenden Situationen befindet:

  • Beendigung der Arbeit (auch im angestelltenähnlichen Verhältnis), mit aktuellem Arbeitslosenstand (jedoch nicht zurückzuführen auf einverständliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Auflösung aufgrund der Erreichung des Pensionsalters, Entlassung aus gerechtfertigtem Grund oder gerechtfertigten subjektiven Umständen, Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigten Grund)
  • Tod oder Anerkennung einer schweren Behinderung oder einer zivilen Invalidität von nicht weniger al 80%.

Die Anfrage kann der Besitzer einer Immobilie (die als seine Erstwohnung genutzt wird) stellen, der einen Darlehensvertrag für den Ankauf dieser Immobilie abgeschlossen hat, wenn das Darlehen nicht höher als 250.000 Euro ist und das jährliche Einkommen laut ISEE-Indikator nicht über 30.000 Euro liegt.

Die Regelung tritt mit 27. April 2013 in Kraft; ab diesem Datum kann man die Ansuchen auf Ratenaussetzung einreichen. Das Ansuchen wird direkt an die eigene Bank gestellt, mit den aktuellen offiziellen Vordrucken, die auf der Webseite des Ministeriums (www.dt.tesoro.it) sowie auf jener der CONSAP (www.consap.it) verfügbar sind.


Mit Kondominiumssatzung den sich ausbreitenden Spielhallen Herr werden

In den letzten Jahren sind immer mehr ausgewiesene Spielhallen wie Pilze aus dem Boden gewachsen. Zu Recht wurde in letzter Zeit daran gearbeitet, die Verbreitung der Spielautomaten in den Bars einzudämmen. Auch die Verbraucherzentrale hat eine beispielhafte Eigeninitiative eines Lanaer Gasthofs zur Entfernung der oft als "Einstiegsdroge" bezeichneten Spielautomaten mit dem "Goldenen OK" ausgezeichnet. Doch während in den Bars der Spieleinsatz 1 Euro und der Höchstgewinn 100 Euro beträgt, können in den Spielhallen schon 5.000 Euro gewonnen werden. Der Jackpot kann bis zu 100.000 Euro betragen. Und dorthin werden jetzt die ehemaligen Kunden der Spielautomaten in den Bars verstärkt gehen. Es gibt schon welche die 24 Stunden am Tag offen halten. Diesen Vergnügungsstätten mit allen ihren Nebenerscheinungen Herr zu werden, dazu haben Kondominiumsbewohner mit der Kondominiumssatzung ein gutes Instrument zur Hand. Es besteht nämlich die Möglichkeit für Neubauten in der vertraglichen Hausordnung (welche dem notariellen Kaufakt beigelegt wird) ein absolutes Verbot für Glückspiellokale und Wettbüros vorzusehen. Damit wäre dann das Problem an der Wurzel gelöst. Für bestehende Kondominien hingegen braucht es bei vertraglichen Hausordnungen und solchen, die durch die Vollversammlung beschlossen werden, für die Einführung eines Glücksspiellokalverbots das schriftliche Einverständnis aller Miteigentümer.


Vorsitzende und Vorstand neu gewählt

Im April hat die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) turnusmäßig einen neuen Vorstand und eine neue Vorsitzende gewählt. Die neue Vorsitzende der VZS heißt Priska Auer, ihr Stellvertreter Agostino Accarino. Beide werden zwei Jahre im Amt sein und dann gemäß ethnischer Rotation den Rollentausch vornehmen. Daneben wurde auch der Vorstand neu bestellt. Ihm gehören Heidi Rabensteiner, Herbert Schatzer und Martin Wieser an. Gewählt wurde das Leitungsgremium der Verbraucherzentrale, das vier Jahre im Amt bleibt, von der Mitgliederversammlung, welche sich aus Einzelmitgliedern und VertreterInnen der Mitgliedsvereine zusammensetzt.
Priska Auer folgt auf Heidi Rabensteiner, die seit 2000 ehrenamtlich in der Funktion als Vorsitzende bzw. Vizevorsitzende der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestanden ist.
„In Zeiten der Wirtschaftskrise ist eine unabhängige Verbraucherberatung und Verbraucherinformation wichtiger denn je“, so die neue Vorsitzende Priska Auer. Sie orientiert sich damit am Leitbild der VZS.


Staatsanleihen werden für Kleinsparer immer riskanter

Bei der Geldanlage in Staatsanleihen gehen Anleger künftig stark ins Risiko. Neben der wiederholten Herabstufung Italiens bei der Bonität greift ab 2013 auch CAC – Collektive Action Clause, also zu deutsch die Kollektive Handlungsklausel. Ein juristischer Begriff, der es den EU-Staaten gerichtsfest ermöglicht, ihre über Anleihen aufgenommenen Schulden nicht zurückzuzahlen. Die Eu-Länder können bis 45% der neu emittierten Anleihen von dieser Klausel ausschließen, bis 2023 sind es dann nur mehr 5%. “Damit werden vor allem die Kleinsparer und Privatanleger einem verstärkten Risiko ausgesetzt, denn die Staaten können die Rückzahlung ihrer Schulden verweigern, ohne dass die Betroffenen klagen können. Voraussetzung dafür ist, dass wenigstens 75 Prozent der Gläubiger einem solchen Schritt zustimmen”, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus. Angesichts der mageren Sparzinsen wünschen sich viele Menschen eine höhere Rendite. Gleichzeitig wollen sie ihr Geld aber auch sicher anlegen. Mittlerweile erhalten die Privatanleger den risikoloseren Zins über Depotkonten und Sparbücher. Wichtig ist, dass diese der Einlagensicherung unterliegen.


Kubaturbonus für Gebäudesanierung mit hohen Auflagen verbunden

Seit 12. März sind die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Kubaturbonus für energetische Gebäudesanierungen in Kraft. Verschärfte Auflagen erschweren den Zugang zum Bonus. Um den Baumassenbonus im Ausmaß von 200 m³ in Anspruch nehmen zu können, muss das betroffene Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen werden. Dies bedeutet, dass an mindestens 25% der Gebäudehülle (ohne Fenster) einer Verbesserung durchgeführt werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass es sich nun um eine größere Renovierung handelt, müssen nicht mehr nur die allgemeinen Voraussetzungen für den Baumassenbonus berücksichtigt werden, sondern das Gebäude muss zusätzlich die Grenzwerte für die Gesamtenergieeffizienz (CO2-Ausstoß) einhalten, sowie die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen (gilt nur für Gebäude in der Klimazone E). Des Weiteren müssen alle Bauteile die gesetzlich vorgegebenen Wärmedämmwerte (U-Werte) erreichen. Außerdem muss die Beheizung der Räumlichkeiten zu mindestens 25 % aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Dasselbe gilt für die Warmwasserbereitung, jedoch im Ausmaß von mindestens 60%.
Weitere Infos und die allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen rund um den Baumassenbonus für die energetische Gebäudesanierung sind im Informationsblatt der Verbraucherzentrale enthalten.


Poste Italiane ohne richtige Stückelungen bei den Briefmarken

Die heuer durchgeführte drastische Erhöhung des Briefportos für den Standardbrief von 60 auf 70 Cent war mit keinem Grund zu rechtfertigen, so die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Südtirol. Zumindest blieb die Hoffnung, dass sich mit der Gebührenerhöhung wenigstens der Postdienst verbessern würde. Doch weit gefehlt: Poste Italiane ist - einige Monate nach Einführung der neuen Tarife - nicht mal im Stande die entsprechenden Briefmarken zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile sind beispielsweise in allen Postämtern Bozens die richtigen Stückelungen nur „tröpfchenweise“ zu bekommen, auch die Tabaktrafiken haben Nachschubprobleme.
Die Verbraucherzentrale hat wegen der fehlenden Qualität und der Belastungen für die Kunden Eingaben bei der Aufsichtsbehörde AGCOM, dem zuständigen Postministerium und der Staatsanwaltschaft hinterlegt.


Urlaub selber buchen übers digitale Netz: ein falscher Mausklick kann teuer werden

Der virtuelle Einkaufsplatz im Netz bietet urlaubsreifen Verbrauchern unzählige Möglichkeiten: Ein paar Mausklicks und die Eingabe einiger Daten genügen und der Urlaub ist schnell und einfach von zu Hause aus gebucht. Jedoch: ein "falscher" Mausklick kann sehr teuer werden. Bei anderen Fernabsatzverträgen kann der Verbraucher innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Vertragsabschluss kostenlos zurücktreten, bei Reisen und Hotelbuchungen ist dies normalerweise nicht so.

  • Bei Pauschalreisen ist in der Praxis meist eine Stornogebühr zu bezahlen, die durch einen Prozentsatz ausgedrückt wird, welcher steigt, je näher man mit seinem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt.
  • Bei der Stornierung eines Flugs hat der Konsument nur Anspruch auf die Rückerstattung eines kleinen Teils des Ticketpreises, den größten Teil des Geldes verliert der Verbraucher jedoch.
  • Bei Hotelbuchungen sehen die Vertragsbedingungen im besten Fall die Möglichkeit vor, dass man bis zu einer gewissen Zeit vor Anreise kostenlos stornieren kann. Oft ist hingegen ein Angeld vorgesehen, welches man bei einem Rücktritt verliert. Es ist aber auch möglich, dass keine vertragliche Stornomöglichkeit vorgesehen ist, was bedeutet, dass der gesamte Aufenthalt bezahlt werden muss.

Das Fazit: Seinen Urlaub bequem von zu Hause aus buchen, kann auch seine Tücken haben. Wichtig ist in erster Linie, dass sich Konsumenten beim Buchen im Internet die Zeit nehmen, sich auch die Vertragsbedingungen und die Beschreibungen auf den jeweiligen Seiten genau durchzulesen, und dann beim Eingeben der Daten konzentriert vorgehen und jeden Schritt am Besten durch einen Screenshot dokumentieren.
Weitere Informationen: www.euroconsumatori.org.


Zigaretten-Kippen auf Nachbars Balkon zu werfen ist eine Straftat

Der Kassationsgerichtshof hat ein Urteil des Landesgerichts von Palermo bestätigt. Dieses hatte eine Person der Straftat des „gefährlichen Werfens von Sachen“ (Art. 574 Strafgesetzbuch) auf den Balkon der darunter liegenden Wohnung für schuldig erklärt. Erschwerend angelastet wurde auch, dass dies wiederholt geschah, und somit der Nachbar belästigt wurde. Auf dem Balkon landeten nämlich Zigaretten-Asche, korrodierende Reiniger wie Bleiche und Zigaretten-Kippen. Die Person wurde zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe verurteilt.

 

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