Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2014


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Einkaufsgemeinschaft Energie erfolglos geblieben
Strom- und Gasmarkt in Südtirol gescheitert – Verbraucherzentrale fordert Stromverbrauchergenossenschaften
Bürger wollen nicht länger Melkkühe der Spekulanten sein


Um den Wünschen zahlreicher VerbraucherInnen entgegen zu kommen hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) im vergangenen Herbst eine Einkaufsgemeinschaft für Strom und Gas der Haushaltskunden organisiert. Insgesamt haben sich fast 7.000 Haushalte daran beteiligt. Die VZS hat das Anliegen mit einem beträchtlichen Aufwand weitergetragen.
Ende Januar wurde eine Auktion über 21 Millionen kWh Strom und 3,7 Millionen m3 Gas unter den über 70 auf dem Südtiroler Markt tätigen Verkäufer und noch weiterer durchgeführt. Ende Februar, dem Endtermin, dann die ernüchternde Feststellung. Es gab kein einziges brauchbares Angebot. Allein ein Südtiroler Strom- und Gasverkäufer hat das allen zugängliche Standardangebot eingereicht. Damit blieb die Initiative erfolglos, in diesen Tagen wurden die teilnehmenden Haushalte informiert. Die Südtiroler Konsumentenschützer bedauern es zutiefst, dass durch den mangelnden Wettbewerb die Initiative zum Schaden der VerbraucherInnen abgeschmettert wurde.
Nun liegt der Ball im Feld der Landespolitik: diese sollte sich um das Anliegen der Bürger schnellstens bemühen. Als erstes sollte eine Machbarkeitsstudie samt Finanzierungsmodell in Auftrag gegeben werden, um die Südtiroler mittels neuer oder bestehender VERBRAUCHERGENOSSENSCHAFTEN direkt am Strommarkt auftreten zu lassen.
Was können Stromkunden tun?
Den Stromkunden bleibt inzwischen nur die Möglichkeit, mittels des entsprechenden Rechners (trovaofferte) auf der Homepage der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (www.autorita.energia.it.) und, mit der gebotenen Vorsicht, selbst auf die Suche nach den Angeboten am Markt zu gehen. Der Markt gibt derzeit bei Strom ca. 10% und bei Gas ca. 8% an Abschlägen vom Tarif des geschützten Marktes her. Bei den Europa weit an der Spitze liegenden Tarifen in Italien fürwahr kein marktgerechtes Angebot.


Energieausweis für Gebäude: wann muss man ihn vorlegen?

Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung kauft, baut oder vermietet, muss einen Energieausweis vorlegen. In vielen Fällen ist er auch bei einer Gebäudesanierung erforderlich. Bei den Energieausweisen kann zwischen verschiedenen Verfahren gewählt werden.
Wird ein Gebäude gebaut, verkauft oder wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, so muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Bei einer Gebäudesanierung ist der Ausweis erforderlich, um den Kubaturbonus für energetische Sanierung, den Landesbeitrag für energiesparende Maßnahmen und den Steuerabzug (65%) in Anspruch nehmen zu können. Je nach Alter und energetischem Zustand des Gebäudes bzw. je nach dem Zweck, für welchen der Energieausweis benötigt wird, gibt es unterschiedlichste Systeme.
Auf der Homepage der VZS www.verbraucherzentrale.it findet sich ein Kurzüberblick über die verschiedenen Energieausweise.


Stromverträge an der Haustür
VZS: keine persönlichen Daten weitergeben, keine Rechnungen zur Ansicht vorlegen!


Vorsicht, wenn jemand an der Haustür klingelt und das Gespräch mit Sätzen wie „Möchten Sie weniger für Strom bezahlen, wir bieten interessante Skonti? Zeigen Sie uns doch Ihre Stromrechnung, dann können wir gemeinsam den Jahresstromverbrauch ermitteln“ eröffnet. Die Betreffenden geben vor, ganz allgemein über Strom- und/oder Gasrechnung sprechen zu wollen. Sie sind meist sehr hartnäckig, und fast immer geben die VerbraucherInnen nach, und zeigen die Stromrechnung oder geben sogar eine Kopie weiter.
Vor allem wenn Sie nicht an einem neuen Strom- oder Gas-Verkäufer interessiert sind, sagen Sie einfach „Nein, danke, das interessiert mich nicht“. Legen Sie fremden Personen an der Haustür keine Stromrechnungen zur Ansicht vor (und geben Sie ihnen auch keine Kopien), und geben Sie auch keine persönlichen Daten oder Daten zu den Abnahmepunkten (POD bzw. Pdr) weiter. Wer grundsätzlich an einem neuen Angebot interessiert ist, soll sich allgemeine vorvertragliche Informationen aushändigen lassen, aber ohne irgendwas zu unterzeichnen.
Rat und Hilfe gibt es bei der VZS (Schalter Energie, Bozen, Zwölfmalgreinerstraße 2, Tel. 0471 975597).


Kontokorrent-Beobachtungsstelle der VZS: Online-Kontos weiterhin günstiger
Das „Alter“ eines Kontos beeinflusst die Kosten wesentlich


Auch heuer hat die VZS die Kosten für Schalter- und Onlinekonten, und zwar jeweils sogenannte „Paket-Konten“ (siehe weiter unten im Text), verglichen. Der Vergleich bestätigt: wer sich für ein Online-Konto entscheidet, kann im Vergleich zu den Schalterkonten Kosten einsparen. Vor allem Jugendliche entscheiden sich oft für diese Art von Konto. Vorsicht auf das „Alter“ eines Kontos, denn dies ist einer der wesentlichen Faktoren bei den Gesamtkosten des Kontokorrents. Vergleichen zahlt sich also immer aus, sowohl wenn man schon ein Konto besitzt, als auch wenn man ein neues Konto eröffnen möchte.

Der Vergleich: was kostet ein „Paket-Konto“ pro Jahr?
Jugendliche: ein Paket-Konto mit Schalter-Operativität kostet von einem Euro (Südtiroler Sparkasse, Konto Chili) bis zu 151,38 Euro; ein Online-Konto von Null Euro (Conto Arancio ING Direct) bis zu 140,60 Euro.
Familien mit mittlerer Anzahl von Bewegungen (228):
diese zahlen von 36 Euro (Conto Yellow) bis 147,25 Euro am Schalter, und von Null Euro (Conto Arancio – Conto IW Bank) bis 102,46 Euro online.
Rentner mit einer niedrigen Anzahl von Bewegungen (124): diese zahlen von 6 Euro (Conto Italiano ZIP Base, Monte dei Paschi di Siena) bis 100,50 Euro am Schalter, und von Null (Conto Arancio – Conto IW Bank) bis 57 Euro online.
Hinweis für RentnerInnen mit einer Rente von weniger als 1.500 Euro und Geringverdiener: diese haben jedenfalls Anrecht auf ein sog. kostenloses „Basiskonto“.

Die Tabellen des Vergleichs sowie weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.


Die Risiken der Funk-Belastung sind nicht mehr zu leugnen

Internationale Arbeitstagung der Kompetenzinitiative betont die Notwendigkeit, den vom Mobilfunk erzeugten Schaden zu begrenzen. Auch unser Land müsste ernsthaft das Vorsorgeprinzip anwenden!
Die Hinweise auf schädigende Auswirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks haben sich weltweit vervielfacht und verdichtet. Die Gesundheits- und Umweltgefährdungen bestätigen sich inzwischen auch in Langzeitbeobachtungen. Ihnen war im vergangenen Monat April in Würzburg eine öffentliche Tagung "Langzeitrisiken des Mobil- und Kommunikationsfunks" gewidmet. Als Veranstalter der Tagung konnte die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. renommierte Experten gewinnen.
Bisher haben Entscheidungsträger auch in unserem Lande die Risiken unterschätzt, während überall die Quellen elektromagnetischer Strahlung große Verbreitung gefunden haben. Handys, Smartphones, Tablets und allgemein die Funkkommunikation scheint die einzige florierende Wirtschaftssparte zu sein. Sei es auf dem Lande, sei es in der Stadt sind wir alle einer Funkbelastung ausgesetzt, die tausendfach den natürlichen elektromagnetischen Grundpegel übersteigt.
Vor allem Kinder, Schwangere und immungeschwächte Menschen sind am meisten betroffen.
Ein Tagungsbericht ist unter der Adresse www.kompetenzinitiative.net online abrufbar.
Für weitere Information steht unser Beratungsdienst in Bozen zur Verfügung.
Telefon: 0471 941465, Mail: infoconsum@verbraucherzentrale.it


FIFA Weltmeisterschaft Brasilien 2014
EVZ-Broschüre informiert fußballbegeisterte Konsumenten


Von 12. Juni bis 13. Juli 2014 findet die 20. FIFA Fußballweltmeisterschaft statt. Gastland ist Brasilien. Worauf aus Europa anreisende Fans achten sollten, ist in einer Broschüre des EVZ-Netzwerkes zusammengefasst.
Die unter anderem in Englisch und Italienisch veröffentlichte Broschüre informiert über die Gegebenheiten vor Ort und die wichtigsten Rechte europäischer Konsumenten auf Reisen. Vom Ticketkauf über den Flug bis hin zu eventuell auftretenden medizinischen Notfällen ist das Faltblatt ein kompakter Begleiter für die WM 2014 (Download der Broschüre: http://www.eccbelgium.be/leaflet-ecc-2014-fifa-world-cup-brazil-tm-s80041.htm).
Die Europäischen Verbraucherzentren können helfen, wenn auf der Reise Probleme mit europäischen Unternehmen (Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels etc.) auftreten.
Weitere Informationen: www.euroconsumatori.org.

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