Verbrauchertelegramm Mai/Juni 2016

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37



Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Roaming im EU-Ausland: Eingabe gegen automatisch aktivierte Pakete
Südtirol besonders betroffen
VZS: besser Dienste nach eigenem Bedarf aussuchen!


Seit 30. April gelten in der EU neue Höchstpreise für mobiles Telefonieren und Surfen im EU-Ausland. Die Mobilfunk-Betreiber haben offensichtlich auf die Neuerung reagiert, und ihren KundInnen „vor-geschnürte“ Auslandspakete zum Preis von ca. 2 bis 6 Euro pro Tag der Nutzung aktiviert.
Das Problem dabei: wenige KundInnen wissen genau Bescheid, was mit dem neuen Roaming-Limits ein einzelner Anruf, eine SMS oder eine kurze Internetverbindung kosten würde.
Ob dieses „Auto-Aktivieren“ eines Vertragszusatzes auch wirklich den Prinzipien der Vertragsfairness entspricht, werden die Aufsichtsbehörden entscheiden müssen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat entsprechende Eingaben bei der Aufsichtsbehörde für das Telekommunikationswesen AGCOM und der Marktaufsichtsbehörde AGCM eingereicht. Einige KundInnen melden uns, dass es ziemlich schwierig oder nahezu unmöglich ist, die vor-aktivierten Pakete wieder zu deaktivieren; auch dies wurde in den Eingaben berücksichtigt.
Auf jeden Fall gilt: vor dem Start sollten die Einstellungen des Smartphones kurz durchgecheckt werden, damit nicht automatische Updates im Hintergrund Abbuchungen im dreistelligen Bereich verursachen. In der VZS steht eine eigene Beratung für den Bereich Telefonie zur Verfügung.


Autoversicherung - „Black Box“
Günstige Prämien – wenn Sie sich überwachen lassen


Im Frühsommer sollte der Senat über einen Gesetzesentwurf befinden, der einige Neuigkeiten im Bereich der Autohaftpflichtversicherung mit sich bringt. Unter diesen findet sich auch eine Regelung, die in ganz bestimmten Fällen einen obligatorischen Preisnachlass vorsieht.
So sieht der Entwurf unter anderem auch eine „erhebliche“ Reduzierung der Prämie bei Installation einer sogenannten „Black Box“ vor. Dies ist ein Gerät, das im Fahrzeug angebracht wird und das Fahrverhalten des Versicherten aufzeichnet. Auf diese Weise soll dem Versicherungsbetrug entgegen gewirkt werden, das Gerät soll bei der Rekonstruktion von Unfällen helfen und gleichzeitig sollen so die Tarife gesenkt werden. Die VZS hat bereits 2014 zwei konkrete Probleme dieser Geräte aufgezeigt: zum einen die Gesundheitsrisiken und zum anderen der Eingriff in die Privatsphäre.
Wer eine Black Box installiert, holt sich de facto einen „Spion“ ins Fahrzeug: einmal installiert, sammelt das Gerät Informationen über das Fahrverhalten des Versicherten und leitet diese an die Versicherung bzw. an eine dritte Gesellschaft weiter. Der Versicherte wird praktisch auf jedem Meter überwacht, und dabei völlig im Dunkeln darüber gelassen, wohin seine Daten fließen und was mit ihnen geschieht.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it.


Steuerbonus bei Minikondominien: Vereinfachung der steuerlichen Auflagen

Mit Rundschreiben Nr. 3/E vom 2 März 2016 hat die Agentur der Einnahmen weitere Klarstellungen bezüglich der steuerlichen Auflagen erlassen, welche zu erfüllen sind, um in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten (Steuerabzug 50% im Sinne von Art. 16-bis DPR 917/86) und der energetischen Sanierung (Steuerabzug 65%) zu gelangen, wenn es sich dabei um Eingriffe am Gesamtgebäude handelt und dieses als „Mini-Kondominium“ eingestuft wird (d.h. Mehrfamilienhaus mit mehr als einem Eigentümer und bis zu acht Wohneinheiten).
Zum Zwecke der Vereinfachung der bürokratischen Auflagen hat die Agentur der Einnahmen die Problematik neuerdings überprüft, und mit Rundschreiben Nr. 3/E vom 2. März 2016 die Forderung nach einer eigenen Steuernummer für Mini-Kondominien zurückgenommen.
Kurz: man muss nicht mehr für das „Mini-Kondomium“ eine eigene Steuernummer beantragen. Die auf Grund der vorherigen oben angeführten Bestimmungen erfolgten Handlungen sind als richtig zu betrachten.
Es wird empfohlen, sich bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auf jeden Fall möglichst genau an die steuerlichen Vorschriften zu halten, um nicht nachträglich Streichungen des Steuerbonus und Strafen zu riskieren. Die Verbraucherzentrale steht Ihnen für diesbezügliche Informationen gerne zur Verfügung.


Energiesparen beim Kühlen und Gefrieren

Die Tage werden länger und wärmer. Die Heizung wird weniger mehr gebraucht und auch das Licht bleibt immer öfter abgeschaltet. Der saisonbedingte Spareffekt kann durch ein paar zusätzliche Handgriffe noch weiter gesteigert werden.
Der Frühjahrsputz bietet sich geradezu an, um Kühl- und Gefriergeräte von der lästigen Eisschicht zu befreien. Im Handumdrehen können bei einem Gefrierschrank rund 6% des Energieverbrauches eingespart werden, denn 1 Millimeter Eis erhöht den Energieverbrauch um eben 6%.
Der Stromverbrauch für das Kühlen und Gefrieren beträgt rund ¼ des gesamten Stromverbrauches eines durchschnittlichen Haushalts. Durch das Abtauen der Geräte kann somit einiges an kostbarer Energie und Geld eingespart werden.
Weitere Tipps auf www.verbraucherzentrale.it.



Wohnbau: den Spießrutenlauf „ewige“ Konventionierung endlich abschaffen
VZS: Geldsparen unattraktiv, daher Immobilien-Sparen bei der Erstwohnung fördern


Vor 8 Jahren wurde das Landesraumordnungsgesetz geändert, und die vormalige 20jährige Bindung bei konventionierten Wohnungen in eine zeitlich unbegrenzte und somit ewige Bindung umgewandelt. Konventionierung (laut Art. 79) bedeutet, dass die Wohnung nur an provinzansässige oder hier Arbeitende weiterveräußert werden darf und nicht zum Marktwert, sondern nur zum Landesmietzins an ortsansässige oder hier Arbeitende vermietet werden darf. Im Ausgleich hierfür fallen für den Bauherrn keine Erschließungskosten an.
Was auf ersten Blick ziemlich gradlinig und auch sinnig erscheint (Wohnungen werden billiger gebaut und stehen dann für die örtliche Bevölkerung zur Verfügung), bringt jedoch nicht für alle Beteiligten Vorteile.
Dies beginnt bereits beim Kaufpreis: konventionierte Wohnungen sind nämlich keinesfalls billiger als andere Immobilien, d.h. dass die Einsparung bei den Erschließungskosten meist bei den Baufirmen verbleibt. Möchte man die gekaufte Wohnung später vermieten, so muss dies zum Landesmietzins erfolgen, der unterhalb des Marktmietzinses liegt. Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Konventionierung auch dann greift, wenn für den Bau bzw. Kauf keinerlei Fördermaßnahmen des Landes in Anspruch genommen werden.
„Im Sinne einer gerechten Auflagenverteilung sollte hier dringend eine neue Regelung angedacht werden“ meint der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.


Forderung der Banca d'Italia: Negativ-Zinsen anwenden
Wohnbaudarlehen: Basisparameter fallen weiter


Vor einigen Wochen hat die Banca d'Italia eine Mitteilung an die Banken übermittelt, in welcher sie die Banken dazu auffordert, die negativen Parameter (Euribor 1M, 3M oder 6M) vom Spread (Zinsaufschlag) abzuziehen. Auslöser waren mehrere Beschwerden, die bei Banca d'Italia eingegangen sind und in denen beanstandet wurde, dass die Banken stillschweigend eine Nullgrenze bei den Basisparametern angewandt haben.
Das Bankenaufsichtsorgan hat die Banken dazu ermahnt, die Vertragsbestimmungen einzuhalten, und nicht eine Untergrenze von Null für die negativen Zinssatzparameter anzuwenden. Auch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat einen solchen Fall begleitet und konnte durchsetzen, dass der negative Parameter (Euribor 3M) vom Spread abgezogen wird.
Alle Darlehensnehmer, die von keiner Untergrenze betroffen sind, sollten kontrollieren, ob der negative Parameter vom Spread abgezogen wird.
Die EURIBOR-Zinssätze sind in letzter Zeit nochmals gesunken und werden aller Wahrscheinlichkeit weiter sinken, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) am 16.03.16 die Einlagefazilität weiter gesenkt hat, und diese nun bei -0,40% liegt. Eine Verrechnung des negativen EURIBORs bedeutet für den Kreditnehmer, eine geringere Rate zu bezahlen. So führt z.B. bei einem Kredit von 200.000 Euro mit einen Spread von 1,5% und einer Laufzeit von 15 Jahren die Verrechnung mit dem EURIBOR 1M (-0,33%) zu einer Einsparung von knapp 360 Euro im Jahr gegenüber einer Anwendung der „Nullgrenze“.


„Immobilien-Renten-Darlehen“ - Immobilienverrentung
VZS: eine gute Gelegenheit oder ein Gefallen an die Banken?


Wer seine Rente im Alter aufbessern will, kann das mithilfe seines eigenen Hauses oder seiner Eigentumswohnung machen, und trotzdem weiterhin darin wohnen bleiben.
Mit einem „Immobilien-Renten-Darlehen“ (im Original: prestito vitalizio ipotecario) kann ein Immobilienbesitzer, der über 60 Jahre alt ist, von der Bank ein Darlehen erhalten, und dafür als Garantie eine Hypothek ersten Grades auf die Immobilie eintragen. Zu Lebzeiten braucht sich der Darlehensnehmer nicht um die Rückzahlung des Darlehens zu kümmern. Beschließen dann die Erben nach dem Ableben des Darlehensnehmers, den geschuldeten Betrag nicht zurückzubezahlen, kann die Bank die Immobilie verkaufen und so das Geld wieder hereinholen.
Diese Form von Darlehen erlaubt es also dem Besitzer einer Immobilie, einen Teil des Werts der Immobilie in Liquidität zu verwandeln. Verstirbt der Kreditnehmer, können die Erben entscheiden, ob sie den Kredit tilgen wollen, oder die mit der Hypothek belegte Immobilie verkaufen wollen. Im ersten Fall zahlen sie den geschuldeten Betrag zurück, wobei sie die Zahlungsmodalitäten mit der Bank vereinbaren können: in Raten über einen bestimmten Zeitraum oder mit einer einmaligen Zahlung am Ende der Finanzierungsperiode.
Da nun die Normen komplett sind, gilt es, auf die Angebote der Banken zu warten. Erst dann kann die effektive Günstigkeit dieser Finanzierungsform beurteilt werden. In Krisenzeiten könnte dies für manchen sofortige Verfügbarkeit von Kapital bedeuten, aber man muss sicherlich die für die Tilgung vereinbarten Bedingungen genau unter die Lupe nehmen. Und auf jeden Fall wird es ratsam sein, die Entscheidungen mit der Familie durchzusprechen, um die Erben vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren. Da aus der Erfahrung in anderen Ländern mit hohen Effektivzinsen zu rechnen ist, dürfte die Immobilienverrentung vor allem für kinderlose Rentner interessant sein.

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