Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 65
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Superenalotto: Spieler schützen, Spielsucht vorbeugen
Den Jackpot von 168 Mio. Euro (Stand 20.10.2010) wollen sich viele sichern: im September wurden im Schnitt pro Tag 11,6 Mio. Euro gespielt, wovon der Staat knapp die Hälfte (49,5%) an Steuern einhebt. Ein Top-Geschäft für den Fiskus: bei diesen Spieleinsätzen streicht er pro Minute (!) ca. 4.000 Euro ein; von Jänner bis September 2010 summiert ergibt das 1 Milliarde und 58 Millionen Euro.
Und noch ein paar Zahlen: die Chance einen Sechser zu tippen ist 1 zu 622.614.630. Zum Vergleich: die Wahrscheinlichkeit in den Vereinigten Staaten innerhalb eines Jahres vom Blitz getroffen zu werden liegt bei 1 zu 750.000.
Die VZS fordert mehr Transparenz am Glücksspielmarkt. Denn es ist höchst irreführend, den Höchstgewinn eines Glücksspiels zu bewerben, ohne unmittelbar auf dem Werbeträger auch über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust aufzuklären. Hinzu kommt, dass Glücksspiel ein Laster mit immer höherem Suchtpotenzial ist. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale treten immer wieder Ratsuchende auf, die der Spielleidenschaft verfallen sind und in ernsthaften Schwierigkeiten stecken: finanzieller Ruin ruinieren und zerrüttete Familien sind die Folge (siehe „Der Fall des Monats“, S. 4).
Außerdem sei daran erinnert, dass in Italien bislang immer noch ein absolutes Verbot für den Verkauf von Losen ausländischer Lotterien gilt.
Aufsichtsbehörde straft Energieverkäufer
5 Energieverkäufer – Edison Energia, Enel Energia, Eni, Sorgenia und Hera Comm – wurden von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas AEEG mit einer Strafe von insgesamt mehr als 1,8 Millionen belegt. Grund für die Strafe waren nicht transparente Rechnungen. Auf den Energierechnungen fehlte eine zusammenfassende Übersicht (sog. „quadro sintetico“), aus welcher der Kunde sofort die wichtigsten Eckdaten der Rechnung entnehmen kann, sowie eine vorgabengemäße detaillierte Übersicht über die Tariffe („quadro dei corrispettivi“). Die Aufsichtsbehörde hat den Energieverkäufern weiters auferlegt, alle Verhaltensweisen einzustellen, die die Interessen der Verbraucher verletzen.
Änderung der Tausendstel-Tabelle: es reicht die Mehrheit
Das Problem der Änderung der Tausendstel-Tabelle stellt sich immer dann, wenn einer der Miteigentümer seinen Immobilienanteil vergrößert, z.B. in dem eine Terrasse in Wintergarten umgewandelt wird oder, falls er im letzten Stock wohnt, indem er aufbaut. In diesen Fällen steigen die Tausendstel in seinem Besitz, und die Tausendstel-Tabelle müsste abgeändert werden. Der Kassationsgerichtshof hat nun mit einer Entscheidung (Urteil (Nr. 18477 vom 9. August 2010) das gültige Prinzip geändert: ab sofort braucht es für die Genehmigung und die Änderung der Tausendstel-Tabelle nicht mehr das Einverständnis aller Miteigentümer, sondern es reicht die Mehrheit der bei der Versammlung Anwesenden.
Fernsehgebühr: Befreiung für über 75-Jährige
Mit Rundschreiben Nr. 46/E vom 20.09.2010 der Agentur für Einnahmen wurden endlich die Voraussetzungen für die bereits mit dem Haushaltsgesetz 2008 beschlossene Befreiung von der Fernsehgebühr für Senioren festgelegt. Die Befreiung in Anspruch nehmen können jene Personen, die 75 Jahre oder älter sind, mit einem Einkommen (das eigene und jenes des Ehepartners) unter 516,46 Euro für 13 Monate pro Jahr, ohne zusammenlebende Familienmitglieder. Die Links zu den Formularen sowie weitere Anweisungen finden Sie im FAQ-Bereich unserer Internetseite.
Sozial-Bonus für Energierechnungen
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erinnert daran, dass auch in Südtirol um den Sozialbonus angesucht werden kann: das Ansuchen muss auf eigenen Formularen erfolgen, die entweder bei der Gemeinde oder bei einer von dieser beauftragter Einrichtung (wie einem Steuerbeistandszentrum) abgeholt und wieder abgegeben werden können. Die Skonti sind kumulierbar und ermöglichen eine jährliche Ersparnis von 82 bis 360 Euro. Nähere Infos im FAQ-Bereich.
Aus für Nylontaschen?
Bereits für das heurige Jahr war das Aus für biologisch nicht abbaubare Plastiktüten in Italien festgelegt (Haushaltsgesetz 2007). Nylontaschen haben eine Abbauzeit von bis zu 1.000 Jahren und können, wenn achtlos weggeworfen, die Landschaft verschandeln und wildlebende Tiere gefährden. Vor allem einige Meerestiere halten sie für Nahrung, verschlucken sie und verenden dann. Die Regierung hat letzten Herbst einen Aufschub um ein Jahr beschlossen. Umweltschützer befürchten, dass die mutige und zukunftsweisende Entscheidung von damals erneut auf die lange Bank geschoben wird. Wer umweltbewusst einkaufen möchte, sollte die Plastiktüte liegen lassen und eine Einkaufstasche aus Baumwolle, Jute, Kunstfaser o.ä. benutzen. Mehrweglösungen sind eindeutig die beste Alternative! Um eine Plastiktüte zu produzieren, benötigen Hersteller nämlich Erdöl, Energie und Wasser. Stofftaschen und Mehrweg-Behälter schneiden aus Umweltschutzsicht deutlich besser ab. Außerdem muss man als VerbraucherIn für die als Werbeträger genutzte Kunststofftragetasche auch noch bezahlen, woran aber rein rechtlich nicht zu rütteln ist. KonsumentInnen können sich jedoch überlegen, ob sie dieses doppelte „Business“ (erst bezahlen und dann noch als Werbeträger herumlaufen) mitspielen wollen, oder lieber den Nylontaschen die Rote Karte zeigen ...
Neue Photovoltaikförderung: keine sonnigen Aussichten
Die neue Photovoltaikförderung, welche ab 31.12.2010 zur Anwendung kommen wird, bringt für die Konsumenten Kürzungen von bis zu 16% mit sich. Für Photovoltaikanlagen, welche ab dem 01. Jänner 2011 in Betrieb gehen, sieht das neue Fördergesetz einige Kürzungen vor. Im Jahre 2011 werden die Fördertarife alle vier Monate um etwa 3% bis 5% reduziert. Am Jahresende führt dies zu einer Kürzung von bis zu 16% im Vergleich zum momentanen Stand. So sieht es das entsprechende Förderungsgesetz vor (D. Min. Sviluppo Economico 06/08/2010, veröffentlicht im Amtsblatt / Gazzetta Ufficiale Nr. 197 vom 24/08/2010). Da künftig neben der Größe der Anlage und deren architektonischer Integration auch das Datum der Inbetriebnahme eine wichtige Rolle für die Höhe der Fördertarife spielt, sollte man sich mehr denn je vorab ausreichend informieren. Weitere Infos auf unserer Internet-Seite.
Italiens Banken kassieren ihre Kunden ab
Die Eu-Kommission in Brüssel prangert erneut die zu hohen Kontogebühren in Europa an. In Italien müssen die Kunden besonders viel für ein Konto bezahlen. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier hat Presseberichten zufolge in einem vertraulichen Brief an die europäischen Bankenverbände auf eine entsprechende Erhebung seiner Behörde hingewiesen. Demnach kassieren die Banken in Italien und Spanien besonders heftig ab. Ein Konto hierzulande kostet mit Bancomatkarte, Überziehungszinsen und Telefonbanking jährlich 300 Euro. Deutschland und Österreich liegen mit knapp 100 bzw. 140 Euro im Mittelfeld. In Bulgarien, Portugal und den Niederlanden bekommt man das gleiche um weniger als 50 Euro. Die große Spanne sei ein Hinweis auf Marktversagen, so Barnier.
Nachdem sich die horrenden Unterschiede nicht nachvollziehen lassen, liegt es an den Kunden, hier durch einen Wechsel zu den günstigeren Geldinstituten für Abhilfe zu sorgen, so der Tipp der VZS.
Formula-Diäten aus der Dose ... wer nimmt wirklich ab?
Sie kommen anscheinend niemals aus der Mode, die Diäten in Pillen und Pülverchen aus der Dose. Sie ersetzten Mahlzeiten durch Shakes oder Riegel, werben mit hochtrabenden Slogans, und werden meist nur übers Internet oder Tür zu Tür vertrieben.
Für eine dauerhafte, nachhaltige Gewichtsreduzierung reicht allein die Einnahme eines solchen Produktes meist nicht aus; zu diesem Schluss kommen Deutschlands Verbraucherzentralen (siehe www.vz-nrw.de). Deren Fazit: „Formula-Diäten ohne eine konsequente, dauerhafte Umstellung der Ernährungsgewohnheiten und mehr Bewegung (Rezepte und Infoblätter mit Turnübungen alleine reichen dazu nicht!) sind wegen der Gefahr des Jo-Jo-Effekts auf jeden Fall nicht gesundheitsförderlich.“
Da die Präparate teilweise auch nicht gerade billig sind, stellt sich die Frage, ob nicht nur die Geldbörse wirklich abnimmt ...
Streitfälle mit der Bank? Beharrlichkeit lohnt sich!
Manchmal reicht ein Beschwerdeschreiben nicht aus; man muss mehr unternehmen, um zu seinem Recht zu kommen. VerbraucherInnen tun gut daran, ihre Beschwerden nicht gleich aufzugeben, sondern beharrlich zu sein und alle Instrumente zu nutzen, die Gesetz und Arbeitspraxis den BankkundInnen bieten: Schlichtungsstelle bei der Verbraucherzentrale, Bankenschiedsgericht, Klage. Immer öfter berichten VerbraucherInnen von erfolgreich abgeschlossenen Streitfragen bei berechtigter Beanstandung; dies ist auch dank der Hilfe der VZS möglich.
Hier kurz zusammengefasst der Ablauf einer Reklamation:
- 1) Beschwerde an das Beschwerdebüro der Bank schicken (Einschreiben mit Rückantwort);
- 2) die Bank muss innerhalb 30 Kalendertagen antworten (sie kann aber auch nicht antworten);
- 3) nach 30 Kalendertagen können die VerbraucherInnen sich an die Schlichtungsstelle der VZS wenden, oder alternativ;
- 4) immer nach 30 Kalendertagen, den Streitfall vor das Bankenschiedsgericht bringen (siehe www.arbitrobancariofinanziario.it).