Verbrauchertelegramm Oktober/November 2011

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 62/69


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Neuer Mehrwertsteuer-Satz

Am 17.09.2011 wurde der MwSt.-Satz von 20% auf 21% erhöht. Ab wann wird dieser konkret angewandt?

  • Bei Waren und Dienstleistungen, für die eine Rechnung ausgestellt wurde, zählt das Datum der Rechnung: Rechnungen vor dem 17.09.2011 = 20%; Rechnungen ab dem 17.09.2011 = 21%;
  • bei Lieferungen von beweglichen Gütern zählt das Datum des Lieferscheins. Für Lieferungen ab dem 17.09.2011 gilt somit der MwSt.-Satz von 21%;
  • Anzahlungen: das Datum der Zahlung ist entscheidend. Anzahlungen geleistet vor dem 17.09.2011 = 20%; Anzahlungen ab dem 17.09.2011 = 21%. Vorsicht: der ab dem 17.09.2011 beglichene Restbetrag unterliegt in jedem Fall der MwSt. von 21%.


Antibiotika: Vorsicht bei Masthühnern aus Turbozucht

Die Haltung von Masthühnern auf engem Raum führt für die Hühner häufig zu gesundheitlichen Schäden und einer überdurchschnittlich hohen Sterblichkeit. Durch den Einsatz von Antibiotika versuchen viele Mastbetriebe, die Verluste einzudämmen. Problematisch ist das nicht nur für den Tierschutz, sondern auch für die VerbraucherInnen: denn dadurch sind immer mehr Tiere mit sogenannten resistenten Keimen infiziert, die auf Antibiotika nicht mehr reagieren. Solche Keime können über die Nahrungskette auch Menschen gefährden. Der Rat der Ernährungswissenschaftler: lieber weniger Fleisch essen und etwas mehr Geld für die Produkte aus tierfreundlicherer Produktion ausgeben.
Ein Masthuhn erreicht heute sein Schlachtgewicht von 1,8 Kilo in 32 Tagen. Durch die rasche Zunahme sind die Tiere dicht gedrängt auf engstem Raum eingepfercht. Nicht nur aus Sicht von Tierschützern ist das völlig absurd, da es den natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen der Tiere in keiner Weise gerecht wird.
Bessere Haltungsbedingungen garantieren Betriebe, die sich zu tiergerechter und umweltschonender Nutztierhaltung entschlossen haben. Auch bei Bio- Produkten gehen die Anforderungen an die Tierhaltung über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus.


Missbrauch des guten Namens „Verbraucherzentrale“

Anscheinend kann der gute Namen der Verbraucherzentrale den Verkauf eines Produkts ankurbeln. Kein Wunder, dass einige schwarze Schafe versuchen, mit irreführenden und schlichtweg falschen Aussagen und Andeutungen wie die „Verbraucherzentrale empfiehlt das Produkt“ oder „die Verbraucherzentrale war begeistert vom Produkt“ bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu punkten. Besonders bei Hausbesuchen und bei Verkäufen außerhalb von Geschäftsräumen wird diese Masche benutzt.
Die Verbraucherzentrale stellt deshalb klar: Wir geben weder für Produkte noch für Dienstleistungen eine Kaufempfehlung ab! Jegliche Aussage in diese Richtung ist eine Irreführung und sollte den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol gemeldet werden.
Den Konsumenten wird vor Anschaffungen und Vertragsabschlüssen empfohlen, sich unabhängige Tests und Vergleiche anzuschauen. Die Infothek der Verbraucherzentrale hält ein reichhaltiges Angebot zur Verfügung. Das Register des Angebots kann auch online, unter www.verbraucherzentrale.it eingesehen werden.


Süße Softdrinks schlecht für Herz und Kreislauf

Wer regelmäßig süße Erfrischungsgetränke zu sich nimmt, hat ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Darauf weist der aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V. hin. Dieser negative Effekt ist bereits nach wenigen Wochen und bei moderaten Mengen zu beobachten, lässt eine Schweizer Studie vermuten. An der Untersuchung nahmen 29 gesunde und normalgewichtige Männer im Alter von 20 bis 50 Jahren teil. Für jeweils drei Wochen tranken sie täglich 600 ml eines Softdrinks, der 40 g beziehungsweise 80 g Traubenzucker (Glukose), Fruchtzucker (Fruktose) oder Haushaltszucker (Saccharose) enthielt. Vor und nach den einzelnen Studienphasen wurden die Probanden medizinisch untersucht. Die Analyse der Daten zeigte, dass der tägliche Konsum von Süßgetränken die Wahrscheinlichkeit für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Selbst geringe Zuckermengen (40 g pro Tag) wirkten sich negativ auf den Stoffwechsel aus: Die Testtrinker hatten einen höheren Blutzuckerspiegel, schlechtere Cholesterinwerte und einen größeren Bauchumfang. Die Blutkonzentration bestimmter Entzündungsparameter stieg bis auf das Doppelte an. Während Fruchtzucker aus natürlichen Quellen wie Obst und Gemüse sehr gesund ist, sind mit Fruchtzucker gesüßte Getränke offenbar besonders schädlich, erklären die Forscher. Langzeitstudien sind aber notwendig, um die Resultate zu untermauern.


Preiserhebung: Obst und Gemüse in Bozen

Eine Preiserhebung der VZS vom letzten Sommer in verschiedenen Bozner Verkaufsstellen ergab, dass nach wie vor große Preisunterschiede bei Obst und Gemüse bestehen: zahlt man für ein und dasselbe Obst- und Gemüsesortiment im Supermarkt im Schnitt 20,00 Euro, kostet es in der Rovigostraße 32,94 Euro (32,18 Euro am Obstmarkt), während man dafür bei Frilo 21,28 Euro und bei Lidl 15,13 Euro bezahlt. In Sachen Teuerung entlang der Versorgungskette – vom Produzenten bis zum Endverbraucher – bestätigen die Ergebnisse dieser Erhebung jene der vorhergehenden: das obige Obst- und Gemüsesortiment, das in der Rovigostraße 32,94 Euro kostet (32,18 Euro am Obstmarkt), kann in der Großmarkthalle von Verona für 10,10 Euro erworben werden.
Bessere Nachrichten gibt es hingegen in Sachen Auszeichnungs-Etiketten. Im Verhältnis zu den vorhergehenden Erhebungen hat sich die Situation auf den Märkten stark verbessert: in der Rovigostraße waren 95% der überprüften Informationen korrekt angegeben, auf dem Obstmarkt 87%. Details der Erhebung siehe: www.verbraucherzentrale.it.


„Kostenlose“ Studentenkonten: Es zählt das Geschriebene!

Im Sommer hat ein 21jähriger Jugendlicher für die VZS die Studentenkonten von 5 lokalen Banken unter die Lupe genommen. Teilweise widersprachen die mündlichen Aussagen der Bankangestellten den Angaben der Informationsprospekte. Mit der Folge, dass ein Konto, welches nach dem Gespräch als passend für die eigenen Bedürfnisse eingestuft wird, sich bei Durchsicht der Informationsblätter dann doch als ungeeignet herausstellen kann. Also ist auch hier ein genaues Durchlesen der vorvertraglichen Information angesagt. Die Details der Erhebung sind online auf www.verbraucherzentrale.it einsehbar.


EUGH Urteil: keine Gentechnik im Honig

Das vor kurzem vom EUGH gefällte Urteil in Sachen Pollenspuren im Honig hat für den Markt und die VerbraucherInnen weitreichende Folgen. Demzufolge darf Honig, der auch nur Pollenspuren von genetisch veränderten Pflanzen enthält, nur noch mit vorheriger Zulassung in den Handel. Damit bestätigt der EUGH für Honig die Forderung nach einer „Null-Toleranz“-Regelung für jegliche Spuren genetisch veränderten Materials. In Zukunft braucht es für Honig mit Pollenspuren genetisch veränderter Pflanzen eine spezielle Zulassung und der Honig muss auch entsprechend gekennzeichnet werden. Laut bisheriger Rechtslage musste „gentechnisch verändert“ nur auf Lebensmitteln stehen, wenn der Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Produkt mehr als 0,9 Prozent betrug. Lag er darunter und war er zufällig oder technisch unvermeidbar galt keine Kennzeichnungspflicht. Seit dem Urteil gelten Pollen mit einem minimalen Anteil aus gentechnisch veränderten Pflanzen als „aus GVO hergestellt“ und als „Zutat“ im Honig. Damit beschreitet der EuGH Neuland, denn diese Zutat wird weder absichtlich in den Honig gegeben noch wirkt sie sich qualitativ aus. Nun fallen dadurch auch Spuren von GVO-Pollen unter die Zulassungspflicht.


DBB- und ÖBB-Züge: einige Haltestellen sind tabu

Anlässlich der Genehmigung des Fahrplans für 2010/2011 hatte das italienische Transportministerium den Eurocity-Zügen des aus DB, ÖBB und der italienischen Le Nord gebildeten Konsortiums die Zwischenhalte auf den Strecken untersagt. Diese Eurocity-Züge verkehren jeweils auf den Strecken zwischen München/Innsbruck und Mailand, Venedig und Bologna. Nachdem zahlreiche Stellen, darunter auch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), gegen dieses Verbot protestierten, hat das Transportministerium im Juni dieses Jahres die Halte auf einigen der wichtigsten Zwischenbahnhöfe dieser Strecken wieder erlaubt. Für die Strecken München - Venedig sind dies Bozen, Trient, Rovereto und Verona. Die Entscheidung des Ministeriums ließ jedoch – unverständlicherweise – das Verbot für die Bahnhöfe von Vicenza, Padua und Venedig-Mestre bestehen. Die Angelegenheit wurde nun von der VZS erneut der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt und dem zuständigen EU-Kommissar zu unterbreiten: solcherart soll festgestellt werden, ob dieses Verhalten die Normen zum Schutz des Wettbewerbs und die Rechte der VerbraucherInnen verletzt.


Zusätzliche Konformitätsbescheinigung bei Zahnkosten-Rückvergütungen

Die Forderung der Zahnärztekammer nach zusätzlichen Konformitätsbescheinigungen für die Rückvergütung von Zahnkosten stößt in der VZS auf Ablehnung: in Zeiten wie diesen braucht es keine weiteren bürokratischen Hürden für den Zugang zu den Rückvergütungen für Zahnarztkosten. Im Gegenteil: es wäre sicher an der Zeit, dass nach der Anpassung der Tarife für den öffentlichen Nahverkehr auch die Rückerstattungen für Zahnarztkosten, die seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts gleich geblieben sind, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Ruf nach einem Qualitätssiegel von Seiten der Zahnärztekammer wird hingegen begrüßt, insofern es sich nicht um eine Selbstinszenierung der Zahnärzte handelt, sondern um ein unabhängig zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem mit guter Kundenorientierung.

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