Verbraucherverbände des Nationalen Verbraucherbeirats CNCU schlagen Maßnahmen zum Schutz der Kaufkraft vor

Die zur Bekämpfung der Inflation erforderlichen Maßnahmen gehen weit über die freiwillige Verpflichtung der großen Vertriebs- und Produktionsunternehmen hinaus, von Oktober bis Dezember keine Preiserhöhungen und/oder -nachlässe auf ein von den Unternehmen selbst gewähltes Warenpaket zu gewähren. Vielfach hatten sich die Preise im letzten Jahr bereits verdoppelt, wobei im Sommer unverhältnismäßig hohe Spitzenwerte der Erhöhungen festgestellt wurden.

Die Kontrolle der konkreten Wirksamkeit dieser Initiative von unabhängiger Seite ist ein geschuldeter Akt der Transparenz. Gleichzeitig braucht es jedoch andere Maßnahmen, um die hohen Lebenshaltungskosten zu bekämpfen, welche die italienischen Familien derzeit stark belasten.

1. Skonto oder Streichung der Verbrauchssteuern und steuerähnlichen Abgaben auf Kraftstoffe, Strom und Gas für mindestens sechs Monate (gedeckt durch die höheren Mehrwertsteuereinnahmen), um den zu erwartenden kontinuierlichen Anstieg der Preise aufzufangen, in Erwartung einer echten Reform des Systems, welche diese Abgaben wieder in die allgemeine Besteuerung einbezieht.

2. Die Abschaffung des „geschützten Marktes“ für Energie und Gas soll um einen angemessenen Zeitraum verschoben werden; in diesem Zeitraum müssen die festgestellten kritischen Punkte korrigiert werden.

3. Verstärkung und Ausweitung der Sozial-Boni für Energie und Gas und Einrichtung eines Fonds für Energiearmut.

4. Neugestaltung der Mehrwertsteuer auf wichtige Konsumgüter, welche teilweise zumindest vorübergehend und teilweise vollständig davon entlastet werden sollen.

5. Schutz der Kaufkraft der Einkommen über eine Steuer-Entlastung und gerechte Neubewertung der Renten;

6. Änderung von Artikel 4 des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 222 vom 20. Februar 1927, damit die im nationalen Verbraucherbeirat anerkannten Verbraucherverbände auch an den örtlichen Preiskommissionen teilnehmen können.

Die Gemeinden sollten verpflichtet werden, Preisänderungen (Indizes, konjunkturelle und tendenzielle Inflation) sowie die Durchschnitts-, Mindest- und Höchstpreise der wichtigsten Konsumgüter und Dienstleistungen auf ihren Websites mitzuteilen und zu verbreiten und den Bürgern in den wichtigsten Informationsmedien bekannt zu machen (z.B. durch Plakate an Bushaltestellen, wie in Verona), auf jeden Fall aber über eine spezielle App, um diesen eine informiertere und bewusstere Kaufentscheidung in Echtzeit zu ermöglichen und die Unternehmen zu einem gesunden Wettbewerb bei den Einzelhandelspreisen und in der gesamten Lieferkette zu ermutigen.
Einrichtung von Beobachtungsstellen auf Provinzebene bei den Handelskammern in Abstimmung mit dem Preisüberwacher unter Einbeziehung von Verbraucherverbänden und anderen Wirtschaftskategorien, um Preistrends zu untersuchen und territoriale Initiativen zur Bekämpfung von Inflationserscheinungen vorzuschlagen.

7. Erneuerung des normativen Rahmens, auch unter Einbeziehung der Sachverständigen der Verbraucherverbände und jener der Regulierungsbehörden, um die Fälle von spekulativem Verhalten der Marktteilnehmer zu definieren, um steuerliche Korrekturen für Übergewinne und für übermäßige und unbegründete Erhöhungen der wirtschaftlichen Transaktionen zwischen den Akteuren in den Lieferketten einzuführen, die sich letztlich auf die Verbraucherpreise auswirken; auch die Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse der Kartellbehörde und des Preisgaranten müssen konsequent gestärkt werden.

8. Der nationale Verbraucherbeirat CNCU soll von der Regierung bereits im Vorfeld von Maßnahmen, die Verbraucherfragen betreffen, einbezogen werden, sowie Stärkung der Befugnisse und der Tätigkeit der Preis-Schnellwarnungs-Kommission.

9. Hypotheken und Ratenzahlungen: Abfederung des Anstiegs der Darlehensraten infolge der Anhebung der EZB-Zinsen durch sofortige Aufnahme von Gesprächen auch zwischen Regierung, Banken und Verbraucherverbänden, auch um das Verhältnis zwischen Soll- und Haben-Zinsen wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Die Verbraucherverbände beabsichtigen, diese Fragen und Vorschläge mit der Regierung zu erörtern und sind bereit, Initiativen zu ergreifen und sich für die Verteidigung der Rechte und der Kaufkraft der Verbraucher einzusetzen.

ADICONSUM, ADOC, ADUSBEF, ASSOUTENTI, CASA DEL CONSUMATORE, CITTADINANZATTIVA, CODICI, CONFCONSUMATORI, FEDERCONSUMATORI, LEGA CONSUMATORI, MOVIMENTO CONSUMATORI, MOVIMENTO DIFESA DEL CITTADINO, UDICON, UNIONE NAZIONALE CONSUMATORI, VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL.

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