VZS meldet zweifelhafte Werbebotschaft der Post an Antitrust

Post verpflichtet sich gegenüber VerbraucherInnen und Behörde


Noch im August letzten Jahres hatte die VZS eine Werbebotschaft der Post zu Sparbüchern und Schatzscheinen an die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) gemeldet, da man diese als irreführend vermutete. Die Werbekampagne lief unter dem Titel „Buoni e libretti – Buono a sapersi“ (also in etwa „Schatzscheine und Sparbücher – Gut zu wissen“, wobei das Wortspiel unübersetzbar bleibt), und zielte auf die Bewerbung dieser beiden Geldanlageprodukte. Die vermutete Irreführung betraf einige Passagen der  Werbung: „Zeichnet Schatzscheine und Sparbücher – es gibt Leute, die glauben, sie seien nur für kleine Summen geeignet, dabei sind sie für jede Geldanlage ausgezeichnet“, und „Dein Kapital … wächst mit der Zeit“ und auch „Die Rendite bei Fälligkeit ist garantiert“.

Die VZS lenkte das Augenmerk der AGCM insbesondere auf die letzte Aussage, da diese als nicht wahrheitsgetreu eingestuft wurde. Berücksichtigt man nämlich die steuerlichen Abzüge, denen diese Produkte unterliegen (insbesondere die Stempelsteuer), gibt es in vielen Fällen bei Fälligkeit keine „garantierte Rendite“ - im Gegenteil, in manchen Fällen wird sogar das investierte Kapital von diesen Abzügen angeknabbert.

Ein Zahlenbeispiel: Nehmen wir an, wir lassen einen Betrag von 6.000 Euro für 5 Jahre auf einem normalen Postsparbuch liegen. Die Zinsen sind netto 0,0074% pro Jahr (0,01% minus Quellsteuer von 26% auf die Zinsen selbst),und wir müssen pro Jahr eine Stempelsteuer von 34,20 Euro zahlen (geschuldet falls der mittlere Saldo mehr als 5.000 Euro beträgt). Nach 5 Jahren sind aus unseren 6.000 Euro 5.831,20 Euro geworden, also haben wir statt der garantieren Rendite 168 Euro Verlust eingefahren.

Auch bei den Postschatzscheinen könnten die geschuldeten Steuern die Rendite vollständig auffressen (auf die Schatzscheine zahlt man jährlich 0,20% für Einlagen über 5.000 Euro). Außerdem könnten fallweise bei vorzeitigem Ausstieg aus der Geldanlage gar keine Zinsen zustehen (daher sollte man die Bedingungen immer genau durchlesen).

Nachdem die Antitrust ein Untersuchungsverfahren eingeleitet hatte, hat sich die Post nun vor kurzem verpflichtet, jenen VerbraucherInnen, die im Zeitraum vom 6. Juli 2018 bis zum 8. Oktober 2018 Schatzscheine und Sparbüchern gezeichnet haben, folgende Bedingungen anzuerkennen:

  • Sparbücher: „die geschuldete Stempelsteuer von 34,20 Euro pro Jahr wird im Verhältnis zum Zeitraum neutralisiert“, und „den KundInnen wird eine Ausgleichszahlung für die Quellsteuer auf die Zinsen anerkannt, sofern diese das Sparbuch innerhalb 30. Juni 2019 auflösen“;
  • Schatzscheine: „die geschuldete Stempelsteuer im Ausmaß von 0,2% bei Summen über 5.000 Euro wird neutralisiert, sofern der Antrag um Auszahlung innerhalb 30. Juni 2019 gestellt wird“ (originale Formulierung der eingegangen Verpflichtungen siehe Dokumentende*).

Die Post hat sich auch verpflichtet, die KundInnen mit einem Schreiben von diesen Verpflichtungen zu informieren.

Innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung der Verfügung muss die Post der Regulierungsbehörde mitteilen, dass die Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Behörde hat für den Moment darauf verzichtet, eine Strafe zu verhängen.

„Die Verfügung der Antitrust-Behörde unterstreicht die Wichtigkeit der dauernden Überwachung der Vielzahl von Werbebotschaften durch die Verbraucherschützer. Manche der von Bank- und Finanzvermittlern geschalteten Werbungen sind alles andere als transparent. Bei Geldanlagen ist es unverzichtbar, neben der Werbung auch immer die Vertragsbedingungen gründlich zu studieren“ meint VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus abschließend.


* - (nel caso dei libretti) “rendere neutra l'applicazione dell'imposta di bollo annua pari a 34,20, nella misura pro-rata temporis dovuta” e di “riconoscere ai predetti clienti una somma compensativa tale da neutralizzare l'effetto della ritenuta fiscale sugli interessi maturati fino all'estinzione qualora il cliente eserciti la facoltà di estinguere il libretto entro il 30 giugno 2019 (…);
- (nel caso dei buoni) “confermare di rendere neutra l'applicazione dell'imposta di bollo annua (pari a 0,20% del valore nominale al 31.12.2018 dei buoni sottoscritti, qualora il valore del rimborso complessivo superi 5000 euro) per tutti i clienti che abbiano sottoscritto Buoni” nel periodo detto “e abbiano chiesto il rimborso entro il 30 giugno 2019, ossia anticipatamente rispetto alla scadenza naturale, e per i quali il valore netto rimborsato risulti inferiore al valore nominale sottoscritto per effetto dell'applicazione dell'imposta di bollo. In tal caso, ai clienti sarà restituito l'importo pari alla porzione dell'imposta applicata che abbia determinato un valore netto di rimborso inferiore al capitale investito”.

 

like-512_0.png

like-512_0.png