Wettbewerbsbehörde verhängt Strafe von je 800.000 Euro gegen Wind und Vodafone

Telefongesellschaften Wind und Vodafone ermöglichen keine Abbuchung der Rechnungen von ausländischen Konten:
Wettbewerbsbehörde verhängt Strafe von je 800.000 Euro für die geografische Diskriminierung bei Zahlungsdiensten

Noch im März letzten Jahres hatten die Verbraucherzentrale Südtirol und das Europäische Verbraucherzentrum Bozen an die Wettbewerbsbehörde Meldung erstattet, da sich die Telefongesellschaften weigerten, die Bezahlung der Rechnungen mittels direkter Abbuchung von ausländischen Konten zu akzeptieren. Wer die Rechnung über eine automatische Abbuchung zahlen wollte, konnte dies nur tun, wenn das Konto einen IBAN beginnend mit IT für Italien aufwies.

Im Konkreten hatte sich über das Europäische Verbraucherzentrum in Belgien ein Verbraucher mit diesem Problem an uns gewandt; eine direkte Intervention bei der Telefongesellschaft blieb erfolglos.

Da die Verordnung für die Zahlungsdienste eine europaweite Vereinheitlichung der Dienste vorsieht, welche in einen Binnenmarkt auch der Zahlungsdienste münden soll, stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass solche Verhaltensweisen ebendies verhindern könnten. Der Artikel 9 der Verordnung besagt insbesondere, dass beim Empfang von Zahlungen nicht nach dem Herkunftsland des Kontos gefragt wird, sofern es eine Zahlung im Rahmen des Reglements ist, eben um die sogenannte „iban discrimination“ zu vermeiden.

Die Verhaltensweisen der Gesellschaften Wind und Vodafone, so die Antitrust weiter, verletze besagten Artikel 9, da sie es KundInnen mit ausländischem IBAN nicht erlauben, die Rechnungen auf ihr Bankkonto anlasten zu lassen.

Die Gesellschaften müssen nunmehr diese Verhaltensweise abändern, und wurden jeweils zur Zahlung einer Verwaltungsstrafe von 800.000 Euro verurteilt.

„Um sich in Europa in jedem Sinne frei bewegen zu können sind grenzüberschreitende Zahlungsdienste unverzichtbar. Doch die Dienstleister und Händler müssen diese auch akzeptieren, denn ansonsten bleibt der „Binnenmarkt der Zahlungsdienste“ eine leere Hülle. Wir begrüßen diesen Eingriff der Marktregulierungsbehörde, und hoffen, dass er für alle Signalwirkung zeigen wird“ meinen Südtirols Verbraucherschützer.

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