Aufbewahrungsfristen für Unterlagen

Wie lange sollte man Rechnungen und Dokumente aufbewahren? Eine Frage, die wir uns stellen, wenn wir alte Unterlagen durchsehen: ist das nun Altpapier oder ein wichtiges Dokument?

Nachfolgend einige Angaben:

  • Arbeitsbuch und Arbeitsverträge: für immer
  • Ärztliche Dokumente: für immer
  • Autosteuer (Zahlungsbeleg): 3 Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens 5 Jahre
  • Baugenehmigungen: für immer
  • Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen): für immer
  • Fernsehgebühr (Stromrechnungen): 10 Jahre
  • Gerichtsurteile: für immer
  • Kassenbelege für Einkäufe: 26 Monate (gelten auch für Garantierechte), bei Belegen aus chemischem Papier besser eine Kopie machen, da diese nicht so lange lesbar bleiben.
  • Kaufverträge, Besitzscheine für Häuser: für immer
  • Kondominiumspesen (Zahlungsbelege): 5 Jahre, für außerordentliche Kondominiumspesen 10 Jahre
  • Kontoauszüge: 10 Jahre
  • Lohnstreifen: für immer
  • Mietverträge: für immer
  • Mieten (Zahlungsbelege): 5 Jahre
  • Notarsakte: für immer
  • Ratenzahlungen: 5 Jahre
  • Rechnungen aus der Gastronomie: 6 Monate
  • Rechnungsbelege für Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) Zahlungen: 5 Jahre ab dem Folgejahr
  • Rechnungen für Gas, Müllabfuhr: 5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen
  • Rechnungen Strom: 5 Jahre (empfohlen 10 Jahre), ab Juli 2016 mit Anrechnung der Fernsehgebühr 10 Jahre
  • Rechnungen von Handwerkern: mindestens 10 Jahre empfohlen
  • Rechnungen von Freiberuflern: 3 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung
  • Renten-Beiträge (INPS, Lohnstreifen...): für immer
  • Schulgeld und Abo im Fitnessstudio: 1 Jahr, empfohlen 5 Jahre
  • Schulzeugnisse: für immer
  • Steuererklärungsunterlagen: Bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Hinterlegung der Steuererklärung. Im Falle von Steuervergünstigungen für Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen oder Möbelbonus, ist die entsprechende Dokumentation zu den Kosten für 15 Jahre aufzubewahren, nachdem der Steuerabzug auf 10 Jahre zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
  • Telefonrechnungen für Festnetz und Mobiltelefon: 10 Jahre empfohlen
  • Trauungsakte, Scheidungsakte: für immer
  • Verkehrsstrafmandate: 5 Jahre
  • Verlustanzeigen: für immer
  • Versicherungen (Zahlungsbelege): 1 Jahr nach Fälligkeit, falls die Zahlungsbelege (z.B. bei Lebensversicherungen) bei der Steuererklärung verwendet wurden, müssen diese für 5 Jahre aufbewahrt werden

Tipps:

Generell wird empfohlen, Zahlungsbelege vorsichtshalber 2-3 Jahre länger aufzubewahren, da es bei der Auslegung gewisser Verjährungsfristen unterschiedliche Interpretationen gibt.
Erfolgt eine Zahlung über die Bank, ist es empfehlenswert, auch die Kontoauszüge, auf welchen die Zahlung aufscheint, aufzubewahren. Nicht zu vergessen ist auch, dass bei einer Mahnung (die ordnungsgemäß zugestellt wurde) die Verjährungsfrist erneut ab dem Zeitpunkt der Mahnung zu laufen beginnt.

Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Stand
09-2016

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