Betrugsversuche mit Bankomat- und Kreditkartenzahlungen

VZS: Vorsicht bei sonderbaren und unüblichen Anfragen!


In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wurden mehrere VerbraucherInnen vorstellig, die Opfer ausgefuchster Betrugsmaschen wurden, und denen in der Folge Beträge über Bankomat-Zahlungen oder Kreditkartenabbuchungen entwendet wurden. In unserem digitalen Zeitalter haben Online-Käufe und -Zahlungen exponentiell zugenommen – in der Folge nehmen jedoch auch die Betrugsversuche, -Strategien und das -Aufkommen zu.

So hatte z.B. Herr M. über eine sehr bekannte Webseite für den An- und Verkauf von gebrauchten Gütern seine Möbel zum Verkauf angeboten. Ein potentieller Käufer meldet sich, und gibt an, die Zahlung würde über einen Wechsel erfolgen, der am Bankomat-Schalter der Post kassiert werden könnte. Dazu übermittelt der Käufer eine eigene Nummernkombination. Was Herr M. nicht bemerkt: indem er den Anleitungen folgt, wird ihm kein Geld gutgeschrieben, sondern – im Gegenteil - Geld wird von seinem Konto auf eine aufladbare Kreditkarte, die dem Betrüger gehört, überwiesen. Herr M. bemerkt den Schwindel zwar, aber leider zu spät: er erstattet zwar umgehend Anzeige bei den Behörden, doch im Moment scheint das Geld futsch.

Ein anderer Verbraucher wurde hingegen vom „Ufficio prevenzione frodi“, also dem Betrugsvermeidungsbüro, seiner Kreditkartengesellschaft via SMS kontaktiert. Dieses Büro riet zur „höheren Sicherheit der Karte“ den Dienst Google Pay zu aktivieren, und dem Büro selbst den via SMS von Google zugesandten Sicherheitskodex zukommen zu lassen. Der Betrüger, denn niemand sonst steckte hinter dieser ganzen Kommunikation, konnte dann diesen Kodex verwenden um den Dienst freizuschalten, und nach Lust und Laune die Kreditkarte schröpfen. Auch hier verschwand eine stattliche Summe im Nirwana.

Die zwei beschriebenen Fälle sind nur zwei der Reklamationen zu Betrugsfällen und -Versuchen, die wir in den letzten Wochen erhalten haben. Der kriminellen Fantasie sind offenbar im digitalen Zeitalter noch weniger Grenzen gesetzt.

Die VZS rät daher, bei sonderbaren und außerordentlichen Anfragen unbedingt stutzig zu werden, und im Zweifelsfall den Finanzdienstleister (Bank oder Kreditkartengesellschaft) zu kontaktieren.

Wenn sie nicht genehmigte Geldbewegungen feststellen, gilt es, folgende Schritte zu unternehmen:

  • Karte bzw. Konto sofort sperren lassen;
  • bei den Behörden (Polizei/Carabinieri) Anzeige bzw. Strafanzeige erstatten;
  • eine Beschwerde an den Finanzdienstleister richten, die Bewegungen aberkennen und die Rückerstattung der betroffenen Summen fordern (Anzeige beilegen);
  • sollte der Finanzdienstleister nicht bzw. negativ antworten, kann vor dem Bankenschiedsgericht ABF (www.arbitrobancariofinanziario.it) Rekurs eingereicht werden.


Die BeraterInnen der VZS stehen für weitere Fragen zur Verfügung (Tel. 0471-975597).

 

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