Lebensversicherungen

Rettungsanker: 30 Tage Rücktrittsmöglichkeit nach Vertragsabschluss

 

In der Verbraucherzentrale häufen sich die Anrufe von verunsicherten Verbraucher:innen, die erst kürzlich eine neue Lebensversicherung unterzeichnet haben. Die meisten rufen an, da sie nach getaner Unterschrift ein ungutes Bauchgefühl haben und wissen möchten, ob sie den Vertragsabschluss wieder rückgängig machen können.

Es handelt sich dabei immer um sogenannte „Er-Lebensversicherungsverträge“, also Verträge, bei denen Versicherte für bestimmte Zeit eine bestimmte Prämie an die Versicherung zahlen, in der Hoffnung, am Ende der Vertragslaufzeit ein bisschen mehr Kapital zurück zu bekommen.

In der VZS sieht man den Abschluss von bestimmten Lebensversicherungen sehr kritisch. Seit über 20 Jahren wenden sich Verbraucher:innen mit „unguten“ Bauchgefühl an die Verbraucherschützer - zu Recht, denn in sehr vielen Fällen handelt es sich um äußerst ungünstige Verträge.

 

In der VZS weiß man von folgenden Problemen:

  1. Lange Laufzeiten: einige Verträge werden mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren angeboten. Leider sind diese Produkte nicht flexibel genug, um sich dem Leben und seinen Veränderungen anzupassen. Sollte so ein Vertrag vorzeitig gekündigt werden, müssen Verbraucher:innen in der Regel mit Verlusten rechnen. Gerade in den ersten 10 Jahren können diese Verluste sehr hoch ausfallen.
  2. Hohe Kosten: Lebensversicherungsverträge können mit sehr hohen Kosten verbunden sein (z.B. Abschluss-, Vermittlungs-, Inkasso-, Verwaltungs- und laufende Kosten …). Bei langen Laufzeiten werden die gesamten Vertragskosten sogar über die ersten Jahre in Abzug gebracht. Eine monatliche, trimestrale oder semestrale Zahlung der Prämie kann nochmal Zusatzkosten verursachen.
  3. Steigende Prämien: Ein Lebensversicherungsvertrag kann eine automatische, jährliche Anpassung der Prämie vorsehen. Leider passiert es all zu oft, dass die Prämienanpassung so rasant voran schreitet, dass Verbraucher:innen es nicht mehr schaffen, die fälligen Prämien zu begleichen.
  4. Risikoreiche Produkte: Es gibt Lebensversicherungsverträge, die an Aktienkurse (Börsenindizes, Aktienkörbe) gebunden sind. Der Wert der Anteile kann dabei steigen oder eben auch sinken, wobei es für die Verbraucher:innen dabei häufig keinerlei finanzielle Absicherung durch die Versicherungsgesellschaft gibt.
  5. Unseriöse Vermittler: Leider gibt es in diesem Bereich auch einige unseriöse Vermittler. Mündlich wird so quasi das Blaue vom Himmel versprochen, während die Realität ganz eine andere ist. Es werden unter anderem ungenaue Aussagen getätigt, bei denen Verbraucher:innen zwangsläufig falsche Schlüsse ziehen. Häufig wird z.B. der Verkauf mit dem Argument „ein Ausstieg ist jederzeit möglich“ schmackhaft gemacht. Die Aussage an und für sich ist korrekt – dass aber dabei mit enormen Verlusten zu rechnen ist, wird elegant verschwiegen.
  6. Lockmittel „Vergessenes Kapital“: Immer wieder berichten Verbraucher:innen davon, dass sich Vermittler melden und von einem „vergessenen“ Kapital einer alten Lebenspolice sprechen. Um dieses Kapital wieder „zurück“ zu holen, müsse nunmehr unbedingt eine neue Polizze abgeschlossen werden. Anschließend findet sich dann in den allermeisten Fällen keinerlei Spur mehr vom angeblich vergessenen Kapital – es handelt sich hier schlicht um eine „Methode“, um einen neuen Vertrag zu platzieren.

 

Haben Sie eine falsche Entscheidung getroffen oder haben Sie es sich einfach anders überlegt?
Von einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag kann man immer (innerhalb von 30 Tagen) zurückzutreten.

Das Versicherungskodex (GvD 209/2005, Artikel 176 und 177) sieht vor, dass der/die Verbraucher:in innerhalb von 30 Tagen vom Antrag einer Lebensversicherung zurücktreten kann. Nach Erhalt der Mitteilung über den erfolgten Vertragsabschluss gibt es dann weitere 30 Tage, innerhalb denen Verbraucher:innen vom Vertrag zurücktreten können.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Mustervorlagen gibt es unter dem Menüpunkt „Musterbriefe“ auf der Homepage der Verbraucherzentrale Südtirol. Die genaue Adresse, an welche das Schreiben zu senden ist, kann den jeweiligen Vertragsbedingungen entnommen werden.

Anschließend sollten etwaige Überweisungsaufträge bei der Hausbank storniert werden. Sollte die erste Prämie bereits bezahlt worden sein, muss diese wieder an den Versicherten zurück erstattet werden, und zwar entweder vollständig oder nach Abzug eines kleinen Verwaltungsbetrages.

In der VZS mahnt man generell zu Vorsicht und einer kritischen Haltung gegenüber Lebensversicherungen. „Vor jeder Unterschrift sollte man den Vorvertrag bzw. den Vertrag genauestens durchlesen und einen Experten zu Rate ziehen, falls die Bedingungen nicht klar sein sollten. Verbraucher:innen sollten niemals blind vertrauen, sondern stets überprüfen, ob die Vertragsunterlagen auch das wiedergeben, was zuvor mündlich be- und versprochen wurde.“ empfiehlt die Versicherungsberaterin Stefanie Unterweger.

 

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