Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen: Technische Störung beim Klageregister

Anmeldung eventuell erneut erforderlich!

 

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat für Anmeldungen für Musterfeststellungsklagen im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 eine technische Störung gemeldet. Die auf den Internetseiten des BfJ eingegebenen Formulardaten wurden nicht in allen Fällen an das BfJ weitergeleitet.

Betroffen sind Verbraucher:innen, die sich zwischen dem 25. Januar und dem 11. Februar 2022 zu einer Musterfeststellungsklage über ein Online-Formular angemeldet und keine postalische Bestätigung über die Eintragung vom BfJ erhalten haben. Auch Rücknahmen, Änderungsmitteilungen und die Beantragung von Registerauskünften im selben Zeitraum wurden zum Teil nicht übermittelt.

Dies kann auch Verbraucher:innen betreffen, die sich im entsprechenden Zeitraum zur Volkswagen-Musterfeststellungs-Klage angemeldet haben.

Wie vorgehen?
Wenn Sie sich also im genannten Zeitraum, 25. Januar bis 11. Februar 2022, zur Klage angemeldet haben, aber keine Bestätigung per Post erhielten, fragen Sie beim BfJ nach, ob die Registrierung erfolgreich war. Hierzu reicht eine einfache e-mail an klageregister@bfj.bund.de, in etwa mit folgendem Wortlaut:

Ich (Vorname, Nachname) habe mich am (Datum) über das Onlineformular zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen Volkswagen AG angemeldet und keine postalische Bestätigung erhalten. Ich bitte um entsprechende Überprüfung meiner Position und Benachrichtigung. Vielen Dank.

Wenn die Registrierung tatsächlich nicht erfolgreich war, erhalten Sie vom BfJ weitere Anweisungen.

 

 

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