Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Verkehr: "Multe pazze" fressen Führerscheinpunkte
In der leidigen Causa der sogenannten "multe pazze" gibt es eine Zuspitzung. Wer das Pech hat, eine Autokennnummer zu besitzen, die irgendwo in Italien als Fälschung nocheinmal unterwegs ist, riskiert jetzt doppelt. Denn wenn der Fahrer mit der gefälschten Kennnummer eine Verkehrssünde begeht, wartet auf den rechtmäßige Besitzer der Kennnummer neben der Geldstrafe jetzt auch der Abzug der Punkte im Führerschein. Ein Rekurs und ein bürokratischer Spießrutenlauf stehen ins Haus. Die VZS verlangt eine dringende Intervention der Südtiroler Parlamentarier.
Geld 1: Argentinien Anleihen
Nachdem die Italienischen Banken aus der Verhandlungsrunde über die argentinische Schuldenkrise ausgeschlossen wurden, stehen die Zeichen bei den AnlegerInnen auf Sturm. Die Verbraucherzentrale empfiehlt vor diesem Hintergrund den betroffenen KundInnen, ihre Schadenersatzforderung zu erheben. Vorgeschlagen wird die Einrichtung eines Komitees mit dem Ziel einer Sammelklage. Die Kosten würden sich bei einer beträchtlichen Anzahl an Betroffenen erheblich reduzieren. Weitere Informationen erteilt die VZS.
Geld 2: Cirio Obbligationen
Es wird immer offenkundiger, dass die Banken an der Misere der Cirio-AnlegerInnen nicht unschuldig sind. Seitdem aus einem Bericht des Aufsichtsrates der Firma Cirio Finanziaria Spa hervorgeht, dass der sog. “retail”-Verkauf besagter Obbligationen an private Kunden ausgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass diese Nachlässigkeiten von Seiten der Banken diesen auch eine Verantwortung für die Schäden einträgt, die den KlientInnen aus dem Verhalten der Banken erwachsen sind. So sehen es die Italienischen Verbraucherschützer.
Den betroffenen Südtiroler KlientInnen empfiehlt die Verbraucherzentrale daher, es ihren Leidensgenossen im restlichen Italien gleich zu tun und die nötigen Schritte zu setzen, um die Geldinstitute in ihre Pflicht zu rufen.
Ethischer Konsum: Kinder arbeiten für Kinder
Unter dem Titel "getrübte Freude" bringt das Österreichische Konsumentenmagazin "Konsument" in seiner Dezemberausgabe einen schockierenden Bericht über chinesische Kinder, die unter unmenschlichen Bedingungen Spielzeug für Amerika und Europa herstellen: Barbie, Batman, Harry Potter, Micky Maus, Power Rangers, Pocahontas, Plüschtiere, Spielzeugautos, Puppen.
In den chinesischen "Sonderwirtschaftszonen" werden Internationalen Investoren nahezu alle Freiheiten geboten. Es gibt keinen Kündigungsschutz, keine geregelte Arbeitszeit, keine Sozialleistungen, einen miserablen Lohn: Ausbeutung pur.
Auftraggeber für die Kinderarbeiter sind hauptsächlich amerikanische Konzerne, allen voran Mc Donalds und Walt Disney. Aber auch der bekannte italienische Kinderwarenhersteller Chicco, der für Chicco und Prenatal produziert, lässt in China Kinder für sich arbeiten. Die Gewinnspannen für die Konzerne sind enorm.
Gesundheit: Keine gute Geschenkidee: ein Handy
"Wer Kindern und Jugendlichen ein Handy schenkt, setzt deren Gesundheit aufs Spiel", heißt es in der VZS. Bereits im Jahr 2000 hatte eine Expertengruppe, die im Auftrag der britischen Regierung tätig ist, mitgeteilt, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Handytelefonate so selten und so kurz als möglich führen sollten. Der Grund: die Gesundheitsrisiken, die beim Telefonieren mit Mobiltelefonen entstehen, wirken sich bei Kindern und Jugendlichen wesentlich belastender aus, als bei Erwachsenen. Auch beim Verschicken und Empfangen von SMS gibt es eine starke Strahlenbelastung. Diese schädigt jene Organe, in deren Nähe das Handy gehalten wird: die Organe im Unterbauch und die Genitalien.
Recht 1: Wenn der Pyjama nicht passt, ...
den das Christkind gebracht hat, dann kann er nur mit dem Einverständnis des Händlers umgetauscht werden. Generelles Umtauschrecht besteht keines. Anders bei defekter Ware: dort tritt das zweijährige Gewährleistungsrecht in Kraft. In diesem Fall ist der Kassabon das entscheidende „Dokument“, um die Garantieleistung in Anspruch nehmen zu können. Also Achtung: Kassabons sammeln!
Recht 2: Auch der Ausverkauf hat Regeln
Auch wenn alles fast geschenkt ist, gelten die Regeln des Einzelhandels.
Auch bei sensationell niedriger Auszeichnung hat man Anspruch auf Waren ohne Mängel und im Rahmen des Gesetzes zur Gewährleistung auch auf die zugesicherten Eigenschaften. Doch die Produkte im Ausverkauf müssen nicht nur mangelfrei sein, sondern auch genau den Werbeaussagen entsprechen. Die Preisschilder haben drei Angaben aufzuweisen: den bisherigen Verkaufspreis, den Preisnachlass in Prozenten und den neuen Verkaufspreis. Nähere Informationen unter www.verbraucherzentrale.it.
Homepage des Monats:
www.adusbef.it, hier findet man viele Infos bezüglich der letzten Geldskandale.