Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 02/09
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
VZS: Bozner BürgerInnen sollen über Kaufhausprojekt entscheiden
Weiteres Anfachen der Konkurrenz würde gut tun
In diesen Tagen überbieten sich Vertreter von Politik und Wirtschaft mit Zweifeln an einem neuen "Kaufhaus" in Bozen. Dabei würde ein weiteres Anfachen der Konkurrenz nur gut tun auch angesichts der beständig höheren Inflation in Bozen. Und die verstärkte Anziehungskraft von Bozen würde durch die höhere Frequenz auch für die restlichen Betriebe positive Auswirkungen zeitigen. Die schwindende Kaufkraft wird nämlich von den VerbraucherInnen verstärkt durch ein (preis)-selektives Kaufverhalten aufgefangen. Zunehmend kaufen die Familien in auswärtigen Einkaufszentren, Direktverkäufen in Fabriken, durch Schnäppchenjagd im Internet usw. Auf diese Weise fließt viel Geld über die Grenzen unseres Landes hinaus und Arbeitsplätze werden woanders geschaffen oder erhalten. Gebot der Stunde ist es daher, vor allem Bozen als Handelsstadt noch attraktiver zu machen. Der Vorstand der VZS spricht sich daher dafür aus, die Entscheidung über das richtige Projekt für die Belebung im Bozner Handel den Boznerinnen und Boznern mittels einer Volksabstimmung zu überlassen. Sie sind es, die die Vor- und Nachteile eines Kaufhauses in Zentrumsnähe zu tragen haben und sie sollen auch, nach entsprechender transparenter Information, die Weichen dafür stellen können.
Finanzcracks: Verjährungsfristen unterbrechen!
VZS erstellt Musterschreiben zur Sicherstellung eventueller Klagemöglichkeiten
Einmal im Monat eigener Beratungsdienst für geschädigte SparerInnen
Die VZS bietet einmal im Monat die Möglichkeit einer Rechtsberatung mit RA Prof. Massimo Cerniglia für Fragen zu Verlusten bei Geldanlagen, und zwar steht er jeweils am letzten Montag und Dienstag für ein kurzes Beratungsgespräch zur Verfügung (Terminvormerkung unter Tel. 0471-975597).
Auf www.verbraucherzentrale.it finden Sie eine Liste der wichtigsten Finanzcracks, sowie ein Musterschreiben, um eventuelle Verjährungsfristen zu unterbrechen. Indem man das Beschwerde-Schreiben, mit welchem auch die Vertragsdokumentation angefordert wird, an die jeweilige Bank schickt, bleiben die Firsten für die Einforderung der eigenen Rechte offen. Der Beratungsdienst für Verluste bei Finanzanlagen steht für alle betroffenen SparerInnen für Rat und Einschätzung der Fälle zur Verfügung.
V-Market: Neuer Gebrauchtmarkt für Mitglieder der Verbraucherzentrale
Nun die ganze Woche geöffnet!
Wo? Crispistr. 15/A, Bozen
Öffnungszeiten
Montag:15:00 - 18:00
Dienstag bis Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr + 15.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 9:00 - 18.00 Uhr
Kontakt: Tel. 0471-053518, Fax 0471-053519, E-Mail: info@vmarket.it
Angenommen werden gebrauchte, aber gut erhaltene und einwandfrei funktionierende Artikel, wie z.B. Elektrogeräte, Elektronik, Sport- und Freizeitgeräte, Haushaltsgegenstände sowie sanitäre Hilfsmittel (wie Lesehilfen, Rollstühle u.ä.). Bei Möbeln, Fahrrädern und Kleinmotorrädern werden nur hochwertige und begrenzte Stücke angenommen. Der von den Mitgliedern festgelegte Verkaufspreis muss mindestens 50 Euro betragen und mitzubringen ist die Bankkoordinaten (IBAN). Am Anfang sind pro Mitglied 3 Ausstellungsstücke zugelassen.
Verbraucherrecht: interessante Urteile
Geldanlagen
Hat beim Wertpapierkauf der Finanzvermittler Wertpapiere mit hohem Risiko gekauft, ohne sich vom Anleger einen schriftlichen Auftrag aushändigen zu lassen, und hat dieser Anleger dann einen Verlust durch die Anlage erlitten, ist die Bank verantwortlich für den erlittenen Schaden (Urteil n.28810 vom 31/12/2013).
Irreführende Handespraktiken
Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt (Urteil 19/12/2013 n.C-281/12), dass eine irreführende Handelspraktik immer dann besteht, wenn erstens falsche Informationen vermittelt werden oder der durchschnittliche Verbraucher irregeführt werden könnte, und zweitens der Verbraucher dazu verleitet wird ein Entscheidung „handelstechnischer“ Natur zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Diese Entscheidungen umfassen alle Entscheidungen die direkt damit zusammenhängen, ein Produkt zu kaufen oder nicht.
Immobilienkauf: Kaufvorvertrag nichtig
Der Kaufvorvertrag ist laut Kassationsgerichtshof nichtig, wenn die zu verkaufende Immobilie vom urbanistischen Aspekt her nicht regulär ist; im besonderen Fall fehlte die Baugenehmigung (Urteil Nr. 28194 vom 17/12/2013).
VZS vergleicht Darlehen: wer hat die günstigsten Angebote?
Wenn auch das Geld sowenig kostet wie nie zu vor (vor kurzem wurde der EZB-Leitzinssatz auf 0,25% gesenkt), fällt es den Banken scheinbar schwer, bessere Bedingungen als vor einem halben Jahr anzubieten.
Die besten Fixzinssätze auf 20 Jahre sind jene der Raika Bruneck mit 5,25% und der Südtiroler Sparkasse mit 5,375%; diese bieten auch die besten fixen Zinssätze auf 10 Jahre (gutes Angebot für 10 Jahre auch von der Bank für Trient und Bozen, mit dem Superflash-Darlehen, für KundInnen unter 35 Jahren, mit 4,90%). Die besten variablen Zinssätze (an den Euribor indexiert) auf 20 Jahre kommen von Unicredit (2,75%) und von der Tiroler Sparkasse (2,75%), gefolgt von der Bank für Trient und Bozen (2,92%).
Ins Auge sticht bei den variablen, euribor-indexierten Darlehen, die nahezu "einheitliche" Zinssatz-Untergrenze von 3% von verschiedenen Raiffeisenkassen, der Südtiroler Sparkasse und der Südtiroler Volksbank: lässt dies eine Art "Nichtangriffspakt" vermuten? Die Europäische Zentralbank lässt sich für Anleihen 0,25% zahlen. Und die Banken verlangen ein "Mindestentgelt" von 3,00%, weniger ist nicht möglich. Zumindest eigenartig, so der Kommentar aus der VZS. Handelt es sich hier doch um "indexierte" Zinssätze, die sich ändern sollten, und auch für die DarlehensnehmerInnen Vorteile bringen müssten? Bleibt das Geld weiterhin so "billig" wie gerade jetzt, wo liegt dann der Vorteil eines indexierten Darlehens, wenn eine solche "Untergrenze" besteht?
Die Tabelle mit den genauen Daten finden Sie zum kostenlosen Download auf www.verbraucherzentrale.it sowie in Papierform in unseren Geschäftsstellen.
Immobilienkauf
Die neuen Steuern: Vorteile nur bei Kauf einer Erstwohnung von Privatperson!
Mit 1. Jänner 2014 - nach Inkrafttreten von Art. 10 des gesetzesvertretenden Dekretes 23/2011 und von Art. 26 des GvD. 104/2013, der mit dem Gesetz 128/2013 umgewandelt wurde - hat sich die Besteuerung von Immobilien-Kaufverträgen geändert.
Beim Immobilienkauf fallen immer Steuern an, deren Ausmaß und Höhe abhängig von der Zweckbestimmung der Immobilie und des verkaufenden Subjektes sind. Wer eine “Erstwohung” erwirbt, profitiert von steuerlichen Vergünstigungen, und zahlt so weniger Steuern als im Falle einer ordentlichen Besteuerung.
Die größte Steuerersparnis erzielt man beim Kauf einer Erstwohnung von einem privaten Verkäufer!
Die Neuerungen im Detail lesen Sie online auf www.verbraucherzentrale.it.
Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen um ein Jahr verlängert
Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2014 wurden der Steuerabzug für Sanierungsarbeiten, der Möbel- und Elektrogerätebonus sowie der Ecobonus um ein weiteres Jahr verlängert. Auch die Höhe der Steuerabzüge ab dem Jahr 2015 stehen bereits fest.
Mit Jahresende wurde das Stabilitätsgesetz 2014 im staatlichen Amtsblatt (GU serie generale n. 302, suppl. ordinario n. 87 vom 27. Dezember 2013) veröffentlicht und hat somit Rechtsgültigkeit erlangt. Ab 01. Jänner 2014 geht es somit mit den Steuerabzugsmöglichkeiten unverändert weiter. Das Haushaltgesetz sieht eine Verlängerung der Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten, Möbel und Elektrogeräte, sowie die Verlängerung des Ecobonus um ein weiteres Jahr vor. Im selben Zuge wurden auch die Steuerabzüge für die nächsten Jahre bereits geregelt.
Die Details hierzu online.
Schieflage des Familienhaushalts vorbeugen
Online-Haushaltsbuch und Buch „Turbokonsum Ade“ helfen durch die Wirtschaftskrise
Die Weihnachtsgeschenke werden mit der Karte bezahlt, der Winterurlaub im Internet gebucht und bargeldlos bezahlt, Energiekosten und Versicherungen vom Konto abgebucht. Leicht verliert man da den Überblick, wie viel Bares noch in der Börse steckt oder ob bereits auf Pump konsumiert wird. Volle Kontrolle über sein Budget bekommt, wer Einnahmen und Ausgaben schwarz auf weiß im Auge hat.
Hilfe beim Kassensturz und bei der langfristigen Budgetplanung bietet cleveren Finanzplanern dabei das Online-Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale Südtirol. Damit verschaffen sich VerbraucherInnen einen umfassenden Überblick über die Finanzlage ihres Haushaltes im Laufe eines Jahres. Einsparpotenziale werden ausgelotet oder roten Zahlen schnell entgegengesteuert. Die Monatsübersichten und die Jahresbilanz zeigen auf einen Blick den finanziellen Spielraum eines Haushaltes.
Das Haushaltsbuch finden Sie online unter www.haushalten.verbraucherzentrale.it.
Das Buch „Turbokonsum ade – 5.000 Euro im Jahr sparen“ verdichtet 20 Jahre Erfahrung im Verbraucherschutz und liefert Hunderte einfache, alltagstaugliche Tipps. Das Buch ist erhältich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Südtiroler Buchhandel zum Preis von 10,00 Euro, oder als als E-Book über Amazon.
Beleihung der Entlohnung oder der Rente
Missbräuchliche Klauseln und Rückerstattung der Kommissionen
Gericht in Bozen fällt interessantes Urteil
Sehr zahlreich sind die Verträge zur Beleihung der Entlohnung (oder der Rente), welche in den vergangenen Jahren abgeschlossen worden sind, und zahlreich sind auch die ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen, welche nach wie vor auf diese Finanzierungsform zurückgreifen. Erst vor kurzem konnte ein Rentner aus Südtirol, auch dank der Unterstützung des VZS, einen wichtigen Urteilsspruch vor dem Landesgericht in Bozen erwirken, und zwar in Bezug auf einen Vertrag, welchen er vor einigen Jahren mit einer Mailänder Finanzierungsgesellschaft, der Italcredi Spa, abgeschlossen hat.
Die Details zum Urteil finden Sie hier.