Verbrauchertelegramm Juni 2006

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Juni-Ausgabe Nr. 37

 

Urlaubsgeld

Bargeld sollte im Urlaub möglichst nicht mitgenommen werden. Kleine Beträge für allfällige Ausgaben auf der Reise genügen. Bei Plastikgeld (Bankomat, Kreditkarte, Prepaid-Karte) vorher abklären, ob sie im Urlaubsland angenommen werden und wie hoch die Kosten für Barbehebung und Bezahlung sind! Das sicherste Zahlungsmittel ist der Travellerscheck – der überall angenommen wird und gegen Verlust versichert ist.
 

Teure Post

Ex-Postminister Landolfi hat vor seinem Abgang noch ein „Abschiedsgeschenk“ gemacht: Mit Dekret vom 12. Mai 2006 hat er den Normalbrief abgeschafft. Seit 1. Juni muss jeder Brief mit 60 Cent für „posta prioritaria“ frankiert werden. Damit ist Italien eines der teuersten Länder Europas beim Minimaltarif für die Briefbeförderung. Die Verbraucherschützer haben den neuen Postminister aufgefordert, dieses Dekret sofort zurück zu nehmen.
 

Schlankheitsinstitute

Von Verträgen mit Schlankheitsinstituten kann man zurücktreten, man muss dem Vertragspartner aber jenen Teil des Programmes bezahlen, der bereits absolviert wurde, sowie bereits angefallene Spesen und den entgangenen Gewinn ersetzen. Diese Posten müssen alle nachgewiesen und dokumentiert sein. Auf keinen Fall darf bei einem Rücktritt der gesamte vom Vertrag vorgesehene Betrag eingefordert werden.
 

Darlehensvergleich Mai 2006

Seit dem letzten Vergleich im Oktober 2005 sind die Bankzinsen im Schnitt um einen Prozentpunkt gestiegen. Ein weiterer Zinsanstieg könnte die vielen Darlehensnehmer, die variabel verzinste Darlehen laufen haben, in arge Schwierigkeiten bringen. Was die einheimischen Banken angeht, so sind diese mit dem Zinsschub unterschiedlich umgegangen. Untersucht wurden im Vergleich auch die Kosten der Eröffnung eines Darlehensvertrages. Die ausführlichen Tabellen gibt es online unter http://www.verbraucherzentrale.it/download/12v27701d27909.rtf
 

Kontokorrentverträge unter Beschuss

Was die Verbraucherzentrale seit Jahren gefordert hat, verlangt jetzt auch die Wettbewerbsbehörde: die Außerkraftsetzung der Bestimmung, die es den Banken erlaubt, die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen („ius variandi“), bei Kontokorrenten nur über das Amtsblatt mitzuteilen. Laut Antitrustbehörde müssen diese Bestimmungen in neuem Licht gesehen und zu Gunsten der VerbraucherInnen revidiert werden.
 

Todesfall und Verträge

Nicht nur ältere Menschen, sondern jeder, der Verträge laufen hat, Kontokorrente besitzt, Kredite oder Darlehen bezahlt, sollte seine Papiere in Ordnung halten und so verwahren, dass die Angehörigen im Ernstfall wissen, woran sie sind. Wenn der Kontokorrentvertrag einen Versicherungsschutz einschließt, sollte dieser unbedingt ausgenutzt werden.
 

Gemeindesteuern – Hände weg!

Die Verbraucherzentrale Südtirol erteilt der Wiedereinführung der Baukostenabgabe und der vom Landeshauptmann ausgesprochenen Einladung an die Gemeinden bei Finanzbedarf die ICI-Steuer und den Einkommensteuerzuschlag zu erhöhen eine klare Absage.
 

Eisenbahn

Die Züge sind kalt, die Fahrkartenschalter geschlossen, die Türen nicht benutzbar, die Waggons abgesperrt, die Fenster undicht. Die italienische Bahn ist dabei, vor die Hunde zu gehen. Die Verbraucherschützer fordern einen Kraftakt vonseiten der Landesregierung, auf dass die Bahn endlich den längst fälligen Qualitätssprung zu einem modernen Verkehrsmittel mache.
 

Die Freizeit gut versichern!

Für entstandene Schäden muss der Verursacher haften. Das gilt auch für Unfälle in der Freizeit: Wer nicht versichert ist, zahlt mit dem privaten Vermögen, mit dem gegenwärtigen und zukünftigen. Deshalb gehört eine private Haftpflichtversicherung in jeden Haushalt. Diese zahlt für Sach- oder Personenschäden, die der Versicherte verursacht.
 

Handbuch zum Verbraucherschutz

Wollten Sie schon lange einmal genau wissen, was Ihr Hausverwalter alles tun muss und darf? Können Sie nicht glauben, dass Zitronensäure von genveränderten schwarzen Schimmelpilzen produziert wird? Wussten Sie, dass die Telefongesellschaft Entschädigung zahlt, wenn eine Reparatur nicht fristgerecht erfolgt? Die Themen des Verbraucherschutzes sind vielfältig wie die Konsumwelt. Auf viele Fragen, die sich dazu stellen, gibt jetzt ein Handbuch Auskunft. Es wurde von Verbraucherschutzfachleuten geschrieben, vom Land aufgelegt, vom Ministerium mitfinanziert und wird derzeit an alle Haushalte verteilt.
Das „Handbuch zum Verbraucherschutz“ ist als Standardwerk für den alltäglichen Gebrauch gedacht und sollte in keinem Haushalt fehlen. Es deckt auf rund 230 Seiten alle Bereiche ab, die in der Verbraucherzentrale bearbeitet werden: vom Bauen und Wohnen über Ernährung, Finanzdienstleistungen, Haushalt, Kleidung und Reisen über Umwelt und Gesundheit bis hin zu Verkehr, Kommunikation, Versicherung und Vorsorge. Ein ausführliches Kapitel widmet sich den allgemeinen Rechten der KonsumentInnen unter besonderer Berücksichtigung des neuen Verbraucherschutzkodex.
Dafür, dass die 30.000 Handbücher die Südtiroler Haushalte auch tatsächlich erreichen, sind derzeit HelferInnen der Verbraucherzentrale unterwegs, welche die Bücher von Tür zu Tür tragen. Wer das Buch nicht erhält, kann es bei der Verbraucherzentrale, bei all ihren Außenstellen und beim Verbrauchermobil abholen.
 

Homepage des Monats

BürgerInnen sollten Anliegen, Wünsche und Kritik viel öfter direkt an ihre gewählten Vertreterinnen herantragen: www.camera.it oder www.senato.it

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