Verbrauchertelegramm März/April 2020

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 18/25

Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.

 

Kindersitze mit Alarmsystem: ab Freitag 6. März kann gestraft werden

Plattform für Beiträge online
Seit dem 7. November 2019 ist es Pflicht, Kinder unter 4 Jahren im Auto ausschließlich in Kindersitzen mit Alarmsystemen, gegen das Verlassen („anti abbandono“), und inklusive  Konformitätserklärung zu transportieren. Ab dem 6. März 2020 können auch die Strafen für die Verletzung dieser Pflicht ausgestellt werden (Geldstrafe von 83 bis 333 Euro und Abzug von 5 Führerschein-Punkten).

Wer und wie kann um Beitrag ansuchen?
Seit Ende Februar 2020 ist es mit digitalen Identität (SPID) möglich, über https://www.bonuseggiolino.it/bonuseggiolino/#/beneficiario/homePage, um den Bonus von 30 Euro anzusuchen; auch wenn der Kauf vor dem 20. Februar stattgefunden hat. Der Beitrag ist einmalig pro Kind vorgesehen. Der Beitrag wird in Form eines elektronischen Guthabens anerkannt, welcher ausschließlich in den Geschäften ausgegeben werden kann, die sich in einem eigenen Register des Ministeriums registriert haben.
Für weitere Rückfrage steht auch der VZS Projekt-Schalter „All e-nclusive: Technologien – Beeinträchtigungen – Armut“, mail: allenclusive@verbraucherzentrale.it, zur Verfügung.

 

Abzug von Gesundheitskosten im Modell 730 oder der “vorausgefüllten” Steuererklärung
VZS: Vorsicht auf das Zahlungsmittel!
Wer bar bezahlt, riskiert den Steuerabzug zu verlieren!

Wer auch für das laufende Jahr Kosten für Gesundheitsausgaben von der Steuer abziehen möchte, sollte gut darauf achten, wie diese Kosten bezahlt werden. Ab 1. Jänner 2020 gelten neue Regelungen in Bezug auf die Zahlungsmodalitäten dieser Ausgaben, wenn man den Steuerabzug im Ausmaß von 19% in Anspruch nehmen möchte.
Die Neuigkeiten in Kürze
1. bar bezahlt werden dürfen weiterhin Medikamente, medizinische Behelfe und Leistungen, die von Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder von privaten Strukturen, die mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst konventioniert sind, erbracht bzw. verkauft werden; für den Steuerabzug bleibt es jedoch notwendig, eine Rechnung oder einen “sprechenden” Kassenbon zu haben, auf welchen die Steuernummer des oder der Begünstigten angegeben ist.
2. bei allen anderen Ausgaben muss die Zahlung mit „nachverfolgbaren“ Mitteln erfolgen, also per Bancomat-Karte, Kreditkarte, aufladbare Karte, Überweisung, Scheck oder anderer nachverfolgbarer Zahlungsmethode.
Einige Beispiele unter:
https://www.consumer.bz.it/de/abzug-von-gesundheitskosten-im-modell-730-oder-der-vorausgefuellten-steuererklaerung
Tipp: für Leistungen außerhalb des öffentlichen Gesundheitswesens kann es ratsam sein, schon beim Vormerken nachzufragen, welche Zahlungsmittel verwendet werden können, um nicht im Moment der Bezahlung auf Schwierigkeiten zu stoßen.


Welcher Lebensmittelvorrat ist sinnvoll?

Generell wird empfohlen, einen Lebensmittelvorrat für zehn Tage daheim zu lagern. Schließlich treten Unwetter oder Stromausfälle meist plötzlich und ohne „Vorlaufzeit“ ein und können die Versorgung mit Lebensmitteln beeinträchtigen.
Der Kauf von Lebensmitteln, die man nicht gerne isst und die man deswegen zu einem späteren Zeitpunkt ungegessen wieder entsorgt, sollte vermieden werden. „Viel besser ist die so genannte dynamische Vorratshaltung: bestimmte Produkte, die man im Alltag häufiger verwendet, werden regelmäßig nachgekauft, so dass immer ein Vorrat vorhanden ist“, erklärt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol.
Wichtig ist laut den Behörden ein Grundvorrat an Wasser (am besten in der Glas-Mehrwegflasche), pro Person und Tag sollten es zwei Liter sein.
Da im Falle eines länger andauernden Stromausfalls alle Produkte im Kühlschrank und in der Tiefkühltruhe nach kurzer Zeit entsorgt werden müssten, sollte man Lebensmittel einlagern, die ohne Kühlung haltbar sind.
Auch für einen Vorrat an Hygieneartikeln (wie Toilettenpapier), Futter für Haustiere u.ä. sollte gesorgt werden.
Eine kurze Auflistung der wichtigsten vorrätigen Lebensmitteln unter: https://www.consumer.bz.it/de/welcher-lebensmittelvorrat-ist-sinnvoll


Kfz-Haftpflicht: beste Bonus-Klasse für alle Fahrzeuge und -Typen innerhalb der Familie
Mit 16.02.2020 ist nun doch das Gesetz zur so genannten „rca familiare“ in Kraft getreten. Durch diese Neuregelung soll jedes Fahrzeug mit der besten Bonus-Malus-Klasse innerhalb der Familie (Familienbogen) versichert werden können, auch wenn es bereits versichert ist, und auch wenn es sich um einen anderen Fahrzeugtyp (Pkw, Motorrad, …) handelt. Einzige Voraussetzung ist, dass es in Bezug auf das zu versichernde Fahrzeug in den letzten 5 Jahren keinen Unfall mit ausschließlicher, Haupt- oder Teilschuld gab.
Die neue Bestimmung regelt die Bonus-Malus-Einstufung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und „verbessert“ in gewisser Weise die bereits bestehende Bersani-Regelung. Mit dem neuen Gesetz wurden die Hürden desselben Fahrzeugtyps sowie jene des Erstabschlusses beseitigt. Ab in Kraft treten der neuen Bestimmung kann jeder bestehende Versicherungsvertrag neu eingestuft werden.
Für die VerbraucherInnen bedeutet dies einen abzusehenden Preisvorteil, wobei aber zu bedenken ist, dass selbe Bonus-Malus-Klasse nicht gleich selbe Prämie ist, da die Prämien aufgrund mehrerer Faktoren berechnet werden.
Die neue Regelung könnte jedoch auch das Risiko mit sich bringen, dass die Prämien insgesamt steigen könnten. Wichtiger wird es daher für VerbraucherInnen, konsequent die Tarife zu vergleichen, um den für sie günstigsten Vertrag am Markt abschließen zu können.

 

Kosten für Telefonbücher auf der Rechnung
So wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Anlastungen!

In den letzten Tagen haben sich zahlreiche VerbraucherInnen an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gewandt, da sie vom Telefonanbieter TIM die aktuellen Rechnungen mit der Anlastung von 3,90 Euro für die Zustellung des Telefonbuchs erhalten haben. Die Meldungen kamen dabei sowohl von aktuellen Kunden, als auch von VerbraucherInnen, die gar nicht mehr Tim-KundInnen sind. Diese sagen, dass sie - da keine TIM-Kunden mehr - gar kein Telefonbuch erhalten haben, und auch kein Interesse daran haben, ein solches zu erhalten. Auf der anderen Seite beschweren sich viele aktuelle Kunden darüber, dass sie seit Jahren kein Telefonbuch mehr erhalten haben, und nun dennoch die Belastung auf der Rechnung sehen.
Wer also das nächste Telefonbuch nicht mehr erhalten möchte, oder eine Beanstandung der Anlastung zuschicken will, sollte der TIM dafür eine entsprechende Mitteilung (Beide Musterschreiben unter: https://www.consumer.bz.it/de/kosten-fuer-telefonbuecher-auf-der-rechnung) per Fax an 800.000.187 schicken.

 

Aber bitte ohne Alu
Was beim Umgang mit Alufolie und Co im Haushalt zu beachten ist

Beim Kontakt mit Lebensmitteln, insbesondere mit sauren oder salzigen Produkten, kann Aluminium in diese übergehen. Dies gilt neuen Untersuchungen zufolge auch für das Garen in Alufolie. Die Verbraucherzentrale Südtirol klärt auf.

Zu viel Aluminium: auf lange Zeit giftig
Nicht ausgeschiedenes Aluminium kann sich über einen längeren Zeitraum im Körper anreichern. Nerven- und Nierenerkrankungen, Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und auf die Knochengesundheit können die Folgen sein. Auch ist Aluminium vermutlich an der Entstehung von Alzheimer-Demenz und von Brustkrebs beteiligt. Ein Milligramm Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht ist die Menge, die die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit als maximal tolerierbare Aufnahmemenge pro Woche definiert hat.
Garen in Alufolie – praktisch, aber bedenklich?
Es ist bekannt Fleisch oder Fisch in Alufolie eingewickelt im Backrohr zu garen, neuerdings wird vor dieser Garmethode gewarnt. „Die Ergebnisse einer an der Universität Mailand durchgeführten Probe überraschten alle: auch wenn Fleisch und Fisch ohne Marinade und ohne Salz in Alufolie eingewickelt und anschließend gegart wurden, gab es einen Übergang von Aluminium aus der Folie in das Lebensmittel“, resümiert Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der VZS, die Untersuchung. Das italienische Gesundheitsministerium ließ weitere Analysen durchführen und reagierte mit einer Informationskampagne auf die Ergebnisse.
Ohne Alu: besser für die Umwelt
Die Herstellung von Aluminium aus Bauxit verschlingt nämlich Unmengen von Energie, fördert die Zerstörung des tropischen Regenwaldes und ist vor allem in den Tropen für die Vergiftung zahlreicher Lebensräume verantwortlich.
Angesichts dieser neuen Erkenntnisse gibt die VZS einige Tipps unter: https://www.consumer.bz.it/de/aber-bitte-ohne-alu.
Link zur Informationskampagne des italienische Gesundheitsministeriums zum korrekten Gebrauch von Materialien aus Aluminium in der Küche: http://www.salute.gov.it/portale/news/p3_2_7_0_1.jsplingua=italiano&menu=multimedia&p=video&id=1989


Wie werden die primären Zutaten eines Produkts gekennzeichnet?

Bei vielen Lebensmitteln wird aus Marketinggründen explizit oder indirekt auf ihren Ursprung hingewiesen, unter anderem durch die Angaben „Erzeugnis aus...“ oder „Made in...“, aber auch durch ein entsprechendes Bild, ein Symbol oder die Abbildung einer Landesfahne. Ab 1. April 2020 muss bei solchen Produkten die Herkunft der primären Zutaten angegeben werden, wenn diese nicht mit dem Ursprungsort des Lebensmittels übereinstimmt. Die neue Bestimmung gilt EU-weit und wird in der Durchführungsverordnung der EU 2018/775 geregelt. Als primäre Zutaten gelten Zutaten, die einen Mengenanteil von über 50 Prozent am Lebensmittel haben, und solche, die mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert werden. Ein Produkt kann eine oder mehrere primäre Zutaten enthalten, in manchen Fällen auch keine.

 „Verbraucherschutzorganisationen setzen sich schon länger für eine generell verpflichtende, präzise Angabe der Hauptzutaten von Lebensmitteln ein. So aber muss die Herkunft der primären Zutaten nur dann angegeben werden, wenn ein Hinweis auf den Ursprung des Produkts gemacht wird“, bedauert Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol.
Die vorgeschriebenen Angaben sind zudem wenig aussagekräftig, denn das konkrete Herkunftsland oder die Region kann, muss aber nicht angegeben werden. Angaben wie „Zutat aus der EU“ bzw. „Zutat aus Nicht-EU“ bzw. „Zutat aus EU und Nicht-EU“ sind ausreichend. Sogar der Hinweis „Zutat stammt nicht aus dem Ursprungsland oder Herkunftsort des Lebensmittels“ ist zulässig.


Tipss für ein strahlungsarmes Home Office
    • Für zahlreiche und lange Gespräche möglichst nicht das Smartphone, sondern das Festnetz nutzen, und zwar mit dem guten alten Schnurtelefon. Wer die Einrichtung dazu hat, kann auch per Kabel über den Computer telefonieren. Das Schnurlos-Telefon nur für gelegentliche, kurze Gespräche benutzen; es strahlt nämlich so stark wie das Handy, manchmal sogar noch stärker.
    • Den Computer für das Internet nicht per WLAN verbinden, sondern mit einem Ethernet-Kabel an den Router anschliessen (LAN). Dabei nicht vergessen, die drahtlose Netzwerkverbindung (WLAN/Wi-Fi) im Computer und beim Router per Knopfdruck zu deaktivieren. Auch Tablets und viele Smartphone-Typen können über ein spezielles Adapterkabel an den Router angeschlossen werden (im Flugzeugmodus und unter Wi-Fi-Ausschaltung).
    • Wer nicht auf WLAN verzichten will oder kann, soll es nur während der Internet-Nutzung einschalten. Vor allem nachts soll WLAN abgeschaltet sein. Ein guter Schlaf ist wichtig für unsere Regeneration.
    • Weitere vermeidbare Strahlungsquellen sind drahtlose Mäuse, Tastaturen, Kopfhörer, Lautsprecher, Babyphones, Drucker und TV-Geräte (Wi-Fi oder Bluetooth). Achtung: Bei vielen Druckern und TV-Geräten kann die WLAN-Funktion nur abgeschaltet werden, indem man den Stecker zieht.


“Sicherheitssysteme für Methangas, Kohlenmonoxid, Flüssiggas und Brandschutz“
Firma aus Norditalien verkauft Geräte von Tür zu Tür, ignoriert dabei Bestimmungen zur Einschränkung der Epidemie komplett

Alle Jahre wieder – nicht einmal die aktuelle Corona-Lage scheint diese Firmen aufzuhalten. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erhaltet Anfragen über ein Unternehmen, das „Sicherheitssysteme für Methangas, Kohlenmonoxid, Flüssiggas und Brandschutz („Sistemi di sicurezza per il gas metano, monossido di carbonio o GPL e anti-incendio“, früher als „rivelatori di fughe di gas“ bekannt) von Tür zu Tür vertreibt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass die Installation solcher „Sensoren“ in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben ist. Die KonsumentInnen sind demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren – schon gar nicht in der aktuellen Situation - oder das Produkt zu erwerben. Im Zweifelsfall sollten sofort die Ordnungshüter kontaktiert werden.
Da es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, können die VerbraucherInnen innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten (laut Art. 52 des Verbraucherschutzkodex GvD. 206/2005). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Gerät muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.
Die Berater der Verbraucherzentrale Südtirol stehen auf jeden Fall für weitere Informationen zur Verfügung, unter der Telefonnummer 0471 975597.

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