Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 30/37
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Verbraucherzentrale hat neuen Vorsitzenden
Verstärkte Verbraucherinformation und Verbraucherberatung im Rahmen der Leistungsfähigkeit angepeilt
Agostino Accarrino ist der neue Vorsitzende der Verbraucherzentrale Südtirol. Im Rahmen der vorgesehenen Rotation hat er den Vorsitz von Priska Auer übernommen, welche für die nächsten zwei Jahre das Amt der Vizevorsitzenden bekleiden wird.
Die Mitgliederversammlung hat sich auch mit dem Arbeitsprogramm für dieses Jahr befasst. Die Verbraucherzentrale sich wird auch 2015 im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit der Fragen und Probleme der Südtiroler Konsumenten annehmen.
Dabei setzen die Konsumentenschützer nach wie vor auf verstärkte Verbraucherinformation und Verbraucherberatung. Die Verbraucher sind angesichts der Unübersichtlichkeit der Konsumgütermärkte und der Versorgungsdienstleistungen immer mehr darauf angewiesen, spezielle Informations- und Beratungsangebote zu nutzen, wollen sie finanzielle Nachteile oder gesundheitliche Risiken vermeiden. Auch auf eine Verbesserung des rechtlichen Verbraucherschutzes soll hingearbeitet werden.
Wann kommt die Kennzeichnungspflicht für Eier in Fertigprodukten?
Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kritisiert die Kennzeichnungslücke bei verarbeiteten Käfigeiern
Viele VerbraucherInnen legen großen Wert auf eine tiergerechte Hühnerhaltung. Bei rohen Eiern informiert der aufgestempelte Erzeugercode über die Herkunft der Legehennen und wie diese gehalten werden. Doch verarbeitete Eier sind von dieser Vorschrift ausgenommen. In Nudeln, Backwaren oder Mayonnaise stecken Käfigeier, ohne dass VerbraucherInnen dies erkennen können. Die Verbraucherschützer fordern deshalb, dass auch bei Fertigprodukten mit Ei die Haltungsform von Legehennen angegeben werden muss.
Einige Hersteller und Supermarktketten wie „Coop“ kommen den VerbraucherInnen entgegen und setzen auf die Positivkennzeichnung. Doch dies ist zu wenig. Laut Schätzung von Experten ist der Anteil verarbeiteter Eier in Lebensmitteln bei 50% des Gesamtmarkts. Ein großes Reservoir für Käfigeier, das den VerbraucherInnen „verschwiegen“ wird.
Für den tierschutzgerechten Einkauf empfiehlt die Verbraucherzentrale - bis die Kennzeichnungslücke nicht aufgehoben wird – auf Produkte mit der freiwilligen Kennzeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ zu achten. Auch bei Bio-Produkten müssen die Eier nach den tierfreundlicheren Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt sein.
Katastrophen: richtig spenden
Seriöse Organisationen erkennen und Trittbrettfahrern ausstellen
Leider gibt es keine öffentliche Stelle die dafür sorgt, dass die Spenden auch wirklich da ankommen, wofür sie gespendet wurden.
Um den schwarzen Schafen auszustellen und seriöse Organisationen zu erkennen, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps zusammengestellt:
- Bereits bekannten Organisationen sollte der Vorzug gegeben werden.
- Geldspenden sind besser als Sachspenden. Geldspenden können von den Hilfsorganisationen zumeist flexibler und effizienter eingesetzt werden als etwa gespendete Kleidung oder andere Sachspenden. Spenden Sie Sachgüter nur dann, wenn seriöse Organisationen gezielt darum bitten.
- Schnell, aber nicht übereilt spenden. Gerade bei großen Katastrophen gibt es auch „Trittbrettffahrer“, die mit Spendenaufrufen an die Öffentlichkeit treten, aber gar nicht über die nötige Kompetenz verfügen, um wirksam und effizient helfen zu können. Lassen Sie sich deswegen nicht zum Spenden überrumpeln.
- Seien Sie zurückhaltend bei Spendenaufrufen, die Sie über soziale Netzwerke erreichen.
Und nicht vergessen: nachverfolgbare Spenden (Überweisung, Kartenzahlung, ...) an viele Hilfsorganisationen sind von der Steuer absetzbar. Erkundigen Sie sich, und bitten Sie um eine gültige Spendenquittung.
Weitere Infos: www.verbraucherzentrale.it.
Sonntagsbraten: Rückverfolgbar dank neuer Verordnung
Seit 1. April neue Regelung für die Etikettierung von bestimmten Fleischsorten
Seit 1. April 2015 gelten neue Etikettierungsregeln für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel. Mit diesem Datum tritt die EU-Verordnung Nr. 1337/2013 in Kraft.
Auf den Etiketten finden VerbraucherInnen ab dem heutigen Tag eine der zwei folgenden Angaben:
- „Aufgezogen in“: Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlands, gefolgt von der Information „Geschlachtet in“, mit Angabe des Mitgliedstaats bzw. Drittlands;
- „Ursprung“: Name des Mitgliedstaats oder Drittlands, wenn das Fleisch von Tieren stammt, die in einem einzigen Mitgliedstaat bzw. Drittland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.
Leider bleiben derzeit Pferdefleisch, Hasenfleisch sowie das verarbeitete Schweinefleisch (also Schinken, Salami, usw.) von der Verordnung ausgenommen.
Darlehen und Verbraucherkredite, Abi – Verbraucherverbände:
auch VZS unterzeichnet Ratenunterbrechung
Die Ratenunterbrechung kann von den VerbraucherInnen im Fall von Verlust der Arbeit, Tod, schwerem Unfall oder in Fällen der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bzw. bei sozialen Gegenmaßnahmen beantragt werden, auch wenn ein Zahlungsverzug von bis zu 90 Tagen besteht. Die Unterbrechung zieht keine Kommissionen oder Verzugszinsen nach sich; bezahlt werden nur die Zinsen auf die Restschuld, und zwar zur jeweiligen vertraglich festgelegten Fälligkeit. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Familien im Bereich des Verbraucherkredits über mittlere und längere Zeiträume wurden erweitert, und nunmehr können auch jene zugreifen, deren Arbeitszeiten aufgrund der Wirtschaftskrise verkürzt oder unterbrochen wurden. Beide Maßnahmen gab es in dieser Form noch nicht. Durch dieses Abkommen können auch jene Familien, die bereits in den vergangenen Jahren die Ratenzahlung unterbrochen hatten, erneut von der Maßnahme profitieren (vorausgesetzt, in den vergangenen 24 Monaten wurde keine Unterbrechung beantragt).
Aktuelle Informationen zur Sachwalterschaft
Viele BürgerInnen fragen bei der Verbraucherzentrale nach, um Klarheit über die Figur des „Sachwalters“ zu erlangen: wann braucht man ihn, wie wählt man ihn, wer beaufsichtigt seine Tätigkeit?
Um einen kurzen Überblick über die Rechtslage und die praktischen Aspekte zu geben, hat die VZS ein kurzes Informationsblatt veröffentlicht.
Dieses ist online sowie in den Geschäftsstellen der VZS erhältlich.
Telecom wird zu TIM: passt der zugeordnete Vertrag?
Seit 1. Mai 2015 wurden die zwei Markennamen Telecom Italia und Tim zu einem einzigen Namen, und zwar Tim, zusammengefasst. Zeitgleich verschwindet auch (zumindest rein formell) die ungeliebte Grundgebühr („canone“), und die Angebote werden, wie die meisten der anderen Anbieter, in „all-inclusive“-Tarife umgewandelt. Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt eine Ersparnis für die VerbraucherInnen.
Für die VerbraucherInnen heißt dies, dass die nächste Rechnung besonders aufmerksam gelesen werden sollte: passt der Tarif, der mir automatisch zugeordnet wurde, auch zu meinem „Telefonverhalten“?
Hier zum Vergleich einige Tarife der verschiedenen Anbieter (Stand April 2014).
Tarif | Kosten/Monat |
---|---|
Vodafone "Telefono fisso" Anrufe an nationales Festnetz inbegriffen Anrufe an Mobilnetz: 0,19 €/Minute + 0,19 € Verbindungs-Gebühr ("scatto alla risposta") Kosten für Basis-/Cordless-Telefon: 1-3 €/Monat |
17,90 € |
Telecom Italia/Tim "Voce" Anrufe an nationale Festnetz- und Mobil-Nummern 0 €/Minute + 0,10 € Verbindungsgebühr ("scatto alla risposta") |
19 € |
Infostrada - Wind "Noi Italy" Anrufe an Festnetz (Italien, Westeuropa, USA, Kanada) 0 €/Minute + 0,18 € Verbindungsgebühr ("scatto alla risposta") Anrufe an nationale Mobilfunk-Nummern: 0,18 €/Minute + 0,15 € Verbindungsgebühr ("scatto alla risposta") |
16,60 € |
Ebenfalls ab 1. Mai 2015 wird auch die Verrechnungsmodalität abgeändert: die Rechnungen werden nicht mehr im Zwei-Monats-Rhythmus sondern monatlich ausgestellt. Ab Juli muss die Telefonrechnung also monatlich bezahlt werden. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Angebot sollten daher auch die eventuellen Kosten für diese 6 zusätzlichen Zahlungen (Bank oder Post) berücksichtigt werden.
65% Steuerabzug für Sonnenschutzsysteme: ENEA veröffentlicht hilfreiche Details
Laut der Interpretation der ENEA (Nationale Agentur für neue Technologien, Energie und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung) kann der Steuerabzug nicht nur für außenliegende Sonnenschutzsysteme, sondern für eine Vielzahl von Systemen in Anspruch genommen werden.
Die zum Steuerabzug zugelassenen Sonnenschutzsysteme müssen gemäß Analyse der ENEA folgende Kriterien erfüllen:
Sie müssen dem Schutz der Verglasung dienen, um eine Überhitzung zu vermeiden.
- Sie müssen mit der Gebäudehülle verbunden sein.
- Sie können an der Innen- oder Außenseite der Verglasung angebracht werden oder in der Verglasung integriert sein.
- Sie müssen mobil sein (verschließbar, öffenbar, schwenkbar, …), um bei Bedarf die Sonne nicht ins Rauminnere gelangen zu lassen bzw. in den Wintermonaten die Sonne nicht auszusperren.
- Bei den Verdunkelungssystemen, wie z.B. Rolläden, Innenjalousien (Veneziane), Jalousien werden alle Ausrichtungen anerkannt.
- Für Systeme, welche nicht direkt mit dem Fenster kombiniert sind, können jene mit Nordausrichtung steuerlich nicht abgesetzt werden.
Weitere Details im Vademecum „schermature solari“ der ENEA.