Mit dem Verbrauchertelegramm Wissensvorsprung sichern - hier kostenlos als Newsletter abonnieren!
Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 34/41
Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.
Sommerschlussverkauf: Alles neu macht der … Juli?
Händler müssen Tiefstpreis des Vormonats angeben
Vor kurzem wurden die Normen zu den Sonderverkäufen geändert (GvD. Nr. 26 vom 7. März 2023, Änderung des Art. 17-bis des Verbraucherschutzkodes, welcher die Sonder- und vergünstigten Verkäufe regelt). Was bringt diese Änderungen für Neuheiten für die Verbraucher:innen - und für wann ist in Südtirol der Start des Sommerschlussverkaufs vorgesehen?
Die große Neuheit: bei allen Rabatten müssen die Händler den tiefsten Preis der 30 Tage vor dem Rabatt mit angeben. Auf die selbe Weise werden auch die „ursprünglichen Verkaufspreise“, die vom Verkäufer im Zeitraum vor Beginn des Sonderverkaufs angewandt wurden, ermittelt.
Produkte die im Ausverkauf gekauft werden müssen nicht nur frei von Fehlern und Mängeln sein, sondern auch deren Werbung "entsprechen". Die Preisschilder müssen folgende drei Angaben enthalten:
1) der ursprüngliche Verkaufspreis, d. h. der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Preisreduzierung galt (außer für Agrarprodukte, Lebensmittel und unterpreisige Produkte)
2) die Preissenkung, ausgedrückt als Prozentsatz;
3) der neue Verkaufspreis, d. h. der ermäßigte Preis.
Die besten Schnäppchen werden gemacht, indem man sich vor den Schlussverkäufen in den Geschäften umsieht und die Preise der Produkte, an die man interessiert ist, notiert. Nur so, kann man hinterher sicher sein ein gutes Geschäft gemacht zu haben!
Weitere Tipps zur Schnäppchenjagd sind Online abrufbar.
Termine im Überblick:
In den meisten Südtiroler Gemeinden ist der Beginn auf den 14. Juli 2023 und das Ende auf den 11. August 2023 festgelegt. In den Tourismusgemeinden beginnt der Saisonschlussverkauf hingegen erst am 18. August 2023 und endet am 15. September 2023.
Photovoltaik
Vertreter klopfen mit Verträgen zu mehreren tausend Euro an der Haustür an
In den letzten Monaten haben sich immer mehr Verbraucher:innen an uns gewandt und berichtet, dass sie telefonisch von einer Firma mit Sitz außerhalb Südtirols bezüglich ihrer Photovoltaikanlage kontaktiert wurden. Das Unternehmen macht sie darauf aufmerksam, dass ihre Unterlagen beim GSE (Gestore Servizi Energetici) Unregelmäßigkeiten enthalten, die behoben werden müssen. Andernfalls bestünde die Gefahr, von Beiträgen ausgeschlossen zu werden und bereits erhaltene finanzielle Beiträge rückerstatten zu müssen.
Die betroffenen Verbraucher:innen vereinbarten einen Termin mit einem Mitarbeiter des Unternehmens, der zu ihnen nach Hause kam und von welchem sie sich zum Abschluss eines 12-monatigen Servicevertrag überreden ließen. Eine Klausel im Vertrag sieht auch den Verzicht auf das Rücktrittsrecht vor. Der Zweck des Rücktrittsrechts besteht jedoch darin, dem Verbraucher in gewissen Situationen eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, damit dieser wirksam beurteilen kann, ob der unterzeichnete Vertrag aufrecht bleiben soll oder nicht.
Die VZS rät: Sollten Sie von diesem Unternehmen oder anderen Anbietern ähnlicher Dienstleistungen kontaktiert werden, setzen Sie sich vor einer eventuellen Unterzeichnung des Vertrags unverzüglich mit dem technischen Büro in Verbindung, das Sie bei der Erarbeitung und Vorlage Ihres Beitragsansuchens bei der GSE unterstützt hat, und bitten Sie um eine Klärung.
Brennstoffpreise im Fallen
Weitere Kosteneinsparung durch gemeinsame Lieferungen
Die jüngsten Erhebungen der VZS zeigen die Senkungen der Brennstoffpreise. Trotz massiver Reduzierungen im Vergleich zu Oktober 2022 (bis zu 62%), sind die Preise noch immer um einiges höher als noch vor vier Jahren.
Die Preisentwicklung laut Erhebungen:
Brennstoff |
Vergleich |
Vergleich |
Pellets |
-52% |
+20% |
Erdgas |
-62% |
+37% |
Heizöl |
-18% |
+19% |
Flüssiggas (Tank) |
- 20% |
+25% |
Fernwärme (Biomasse) |
+4% |
+6% |
Brennholz |
0% |
+20% |
Hackschnitzel |
+4% |
+10% |
Kosten durch Sammellieferungen und Optimierungen etwas auffangen
Durch den Ankauf größerer Mengen kann bei den meisten Brennstoffen einiges eingespart werden. Hier können Gemeinschaftslieferungen mit den Nachbarn von Vorteil sein.
Tipp der Verbraucherzentrale: vor der Bestellung abklären, wie viel bei einer größeren Lieferung eingespart werden kann.
Durch eine fachgerechte Einregulierung der Heizanlage, einen so genannten hydraulischen Abgleich, kann nicht nur Heizenergie sondern auch Strom für die Umwälzpumpen eingespart werden. Einsparungen von 15% sind hier keine Seltenheit.
Tipp der Verbraucherzentrale: Für die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches können Landesbeiträge zwischen 40% und 80% in Anspruch genommen werden. Alternativ dazu kann auch ein Steuerabzug in Anspruch genommen werden.
Schönheitssalons, Tipps für eine bewusste Entscheidung
Mit Beginn der "schönen Jahreszeit" hegen viele Verbraucher:innen plötzlich den Wunsch, mehr für die eigene Körperpflege zu tun. Die meisten Verbraucher:innen suchen dann nach einem geeigneten Schönheitssalon, um die erwünschte "Remise en forme" zu erhalten.
Leider kann es passieren, dass statt der erhofften "kosmetischen Verwöhnung" in einigen Fällen unerfreuliche Streitigkeiten mit den Schönheitssalons, dem man sich anvertraut hatte, ins Haus stehen: angebliche Wunderkuren, die keine Wirkungen zeigten, oder „äußerst vorteilhafte“ Behandlungspakete, von denen man nicht mehr zurücktreten kann, oder im schlimmsten Fall sogar dauerhafte Schäden, die von unprofessionellen und unqualifizierten Schönheitssalons verursacht wurden.
Die VZS hat daher ein neues Infoblatt für die Nutzer und Nutzerinnen solcher Dienstleistungen erstellt, welches Tipps rund um eine bewusste Wahl des richtigen Schönheitszentrums und viele Informationen über die Rechte der Verbraucher:innen enthält. In diesem Infoblatt erklären wir außerdem, was unter "Schönheitszentrum" zu verstehen ist, welche Behandlungen zulässig sind und welche Vorsichtsmaßnahmen sie treffen sollten, um den eigenen Körper wirklich fachkundigen Händen anzuvertrauen.
Das Infoblatt der Verbraucherzentrale ist verfügbar unter (https://www.consumer.bz.it/de/schoenheitssalons-tipps-fuer-eine-bewusste-entscheidung).
Wie kann jede*r Einzelne den Plastikmüll reduzieren?
Der diesjährige Weltumwelttag am 5. Juni ist der Bekämpfung des Plastikmülls gewidmet. Kunststoffe, einschließlich Mikroplastik, sind in der natürlichen Umwelt leider allgegenwärtig geworden. Die Herstellung und Entsorgung von Kunststoffen aus fossilen Rohstoffen verursachen außerdem auch Treibhausgasemissionen.
Am Weltumwelttag wird jeder und jede Einzelne dazu ermutigt, selbst etwas gegen die Plastikflut zu unternehmen: an einer Säuberungsaktion an einem Fluss oder einem Strand teilzunehmen, beim alltäglichen Einkauf sowie im Urlaub und auf Reisen Plastikabfälle und Produkte mit Mikroplastik zu vermeiden, anstelle von Einwegprodukten Mehrweg-Gebrauchsgegenstände zu verwenden, Kleidungsstücke so lange wie möglich zu tragen sowie gebrauchte Kleidung und solche aus öko-fairer Produktion zu bevorzugen.
Für den plastikarmen Lebensmittelgenuss empfiehlt die VZS:
- Trinken Sie Leitungswasser anstelle von Getränken in Flaschen oder Dosen.
- Nehmen Sie für unterwegs eine wieder verwendbare Trinkflasche mit.
- Eine wieder verwendbare Einkaufstasche sollte immer zur Hand sein.
- Kaufen Sie Obst, Gemüse und Brot, wo immer es möglich ist, lose.
- Verschließbare Lebensmittelbehälter und Bienenwachstücher in verschiedenen Größen sind eine Alternative zu Frischhaltefolie und Kunststoffbeuteln.
- Für größere Gebinde (z.B. 500-Gramm-Becher) wird im Verhältnis zum Inhalt weniger Verpackungsmaterial benötigt als für kleine Einzelportionen.
- Wählen Sie Eis in der Waffel anstatt im Becher.
- Vielleicht gibt es an Ihrem Arbeitsplatz die Möglichkeit, beim Kaffeeautomaten die Einstellung „ohne Becher“ zu wählen und die eigene Mehrwegtasse zu verwenden.
- Picknicks und Kindergeburtstagsfeiern nahe einem Trinkwasserbrunnen organisieren und Mehrwegbecher, -teller und -besteck mitbringen.
Weitere Infos unter: https://www.consumer.bz.it/de/wie-kann-jeder-einzelne-den-plastikmuell-reduzieren
Das gute Geschäft mit der Abtretung der Steuerguthaben
Banken honorieren mündliche Zusicherungen nicht
Kostenexplosion für Kund:innen
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, die Steuerabschreibungen für Maßnahmen im Baubereich an Dritte, z.B. Banken, abzutreten. Insbesondere beim „Superbonus 110%“, der innerhalb von 5 Jahren abzuschreiben ist, wurde diese Möglichkeit von Vielen genutzt (auch weil das eigene Steueraufkommen die entsprechenden Summen oft nicht abdeckte).
In den letzten Monaten haben sich mehrere Personen bei der VZS gemeldet, die zu Baubeginn mit ihrer Hausbank – meist mündlich – die Abtretung des Steuerguthabens vereinbart hatten. Beim endgültigen Vorlegen der Unterlagen für die Abtretung des Steuerguthabens verlangten die Banken jedoch plötzlich höhere Kosten als vereinbart. In einem Fall stieg der verlangte Anteil des Steuerguthabens von 8% auf 16% bedeutet, eine glatte Verdoppelung; für den Verbraucher ergaben sich so – unerwartet – Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro.
Dieses Verhalten seitens mancher Banken ist schlicht und ergreifend skandalös, und erschüttert einmal mehr das Vertrauen der Kund:innen. Banken sollten ihre mündlichen Zusagen honorieren – ist dies nicht möglich, müssen die Kunden so früh wie möglich über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden, damit den Kunden:innen noch eine Chance bleibt, sich um eine Alternative zu bemühen.
Checkliste für den Urlaub
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Bevor es aber mit der wohlverdienten Entspannung losgehen kann, sollte einiges im und um das Haus berücksichtigt werden.
- Kühl- und Gefriergeräte ausschalten: Kühlgeräte und Gefriergeräte sollten bei Möglichkeit vor dem Urlaub geleert werden. Werden die Geräte während der Urlaubszeit auch abgeschaltet, kann zusätzlich einiges an Strom eingespart werden. Aber Achtung: Die Gerätetüren sollten in diesem Fall geöffnet bleiben, um eine Geruchs- und Schimmelbildung zu vermeiden.
- Bei Elektrogeräten Stecker ziehen: Alle Kleingeräte, wie Computer, Drucker, Fernseher, Stehleuchten, elektrische Zahnbürsten und dergleichen sollten nicht nur ausgeschaltet, sondern komplett vom Stromnetz getrennt werden. Auf diese Weise können unnötige Stromverbräuche vermieden werden.
- Elektroboiler ausschalten: Auch der Elektroboiler sollte vor Antritt der Reisezeit ausgeschaltet werden. Nach dem Urlaub sollte er dann aus hygienischen Gründen einmal richtig aufgeheizt werden (mindestens auf 65 Grad).
- Fenster und Türen wie Haus- und Balkontüren sowie sämtliche Kellertüren schließen
- Anwesenheit mit altbewährten Zeitschaltuhren oder durch moderne Technik simulieren (Abwesenheit nicht zeigen, z.B. durch Fotos in den sozialen Netzwerken)
- Einstiegshilfen vermeiden (Leitern, Staffeleien und dergleichen sollten sicher weggesperrt werden.)
Kontoabbuchungen
Sie haben eine ungerechtfertigte Abbuchung im Kontoauszug festgestellt, was nun?
Herr M. hat bei der letzten Überprüfung seines Kontoauszugs feststellen müssen, dass ihm - über SDD (ex RID) - fünf verschiedene Beträge von insgesamt über 1.000 Euro abgebucht worden sind, die teils an "Facile Energy" und teils an "Servizio Energetico Italiano" gingen. Er hatte von diesen Energielieferanten noch nie etwas gehört, geschweige denn jemals seine IBAN-Nr. mitgeteilt. Somit fragt er bei der VZS nach: „Was kann ich tun, um diese Beträge erstattet zu bekommen?“
Wir haben Herrn M. geraten, die sofortige Rückzahlung der Beträge schriftlich zu beantragen, und auch eine umfassende Aufklärung des Vorfalls zu fordern. Außerdem empfahlen wir, die Aktivierung des so genannten „Interbanken-Rückforderungsverfahrens“ bei seiner Bank zu verlangen. Dieses Verfahren sieht vor, dass der Kunde im Falle von Kontobelastungen, welche nicht autorisiert worden sind (man sollte sich dessen sicher sein!), die Möglichkeit hat, innerhalb von 13 Monaten von seiner Bank die Erstattung der abgebuchten Beträge zu verlangen (Artikel 9, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 11 von 2010).
Daraufhin beantragte Herr M. die Aktivierung des Verfahrens bei der Bank - und nach einigen Tagen wurden die behobenen Beträge wieder auf seinem Konto gutgeschrieben.
Welche Gartenkräuter schmecken auch den Bienen?
Am 22. Mai wird jedes Jahr der Internationale Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Laut UNESCO ist die biologische Vielfalt die Grundlage für das Wohlergehen des Menschen.
Zur Förderung der biologischen Vielfalt im Kleinen können Gärten, Balkongärten und Kräuterkisten beitragen – denn bienenfreundliche Kräuter wie Pfefferminze, Origano, Thymian, Liebstöckel und Borretsch bieten Bienen und anderen Insekten Nektar und Pollen in ihren Blüten. Selbstverständlich kann ein Teil der Kräuter vor der Blüte für die Verwendung in der Küche geerntet werden. Einen Teil der Pflanzen sollte man jedoch für die Insekten reservieren und blühen lassen. Pfefferminze, Origano, Thymian und Liebstöckel sind mehrjährige Pflanzen und brauchen nicht jährlich neu gesetzt zu werden. Borretsch ist hinegegen nur einjährig.