Verbrauchertelegramm September/Oktober 2010


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 51/58


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Straßenverkehr: teure Promille

Mit Inkrafttreten des neuen Straßenverkehrskodex wurden strengere Strafen für Trunkenheit am Steuer eingeführt:
 

 

0,51 – 0,80 o/oo Strafen von 500 bis 2.000 Euro
Führerscheinentzug für 3-6 Monate
10 Punkte
0,81 – 1,50 o/oo Strafen von 800 bis 3.200 Euro
Haftstrafe bis 6 Monaten
Führerscheinentzug für 6-12 Monate
10 Punkte
Über 1,5 o/oo Strafen von 1.500 bis 6.000 Euro
Haftstrafe von 6-12 Monaten
Führerscheinentzug für 1-2 Jahre.
10 Punkte
Führerscheinannullierung bei Wiederholungstat innerhalb von 2 Jahren
Beschlagnahme des Fahrzeugs (nicht, wenn es einem Dritten gehört, dann wird aber der Führerscheinentzug verdoppelt)
Im Fall eines Verkehrsunfalls Verursacht jemand in betrunkenem Zustand einen Unfall, werden die Strafen verdoppelt und das Fahrzeug für 180 Tage beschlagnahmt (30 Tage, wenn es einem Dritten gehört)

Vorsicht!
Null-Promille-Grenze für: Jugendliche bis 21 Jahren, Führerscheinneulinge (weniger als 3 Jahre im Besitz des B-Führerscheins; gilt auch für jene, die den Führerschein nach einem Entzug neu machen mussten), Fahrer eines Fahrzeugs mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (z.B. ein SUV mit einem Bootsanhänger) und professionelle Kraftfahrer. Gleichfalls gilt die Null-Promille-Grenze für Jugendliche, die ein Moped fahren.


Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!

Was tun, wenn der Flug annulliert wird, das Gepäck nicht auf dem Förderband auftaucht oder wenn das Hotel wegen Überflutung geschlossen werden muss? Brände oder Überschwemmungen am Urlaubsort, Streiks, Fehler bei der Buchung, eine plötzliche Grippeerkrankung kurz vor der Abreise und noch vieles mehr: beim Thema Urlaub kann so einiges schief laufen. Um die Verbraucher gerade gegen solche Situationen zu wappnen, hatte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen den "Ratgeber Reisen - Damit Ihre Rechte nicht Urlaub machen" veröffentlicht; eine neue Broschüre, die alle Informationen zusammenfasst, die für den Reisenden, der seine Rechte und Pflichten kennen lernen will, interessant sind.
Weitere Informationen: www.euroconsumatori.org.


Millionen aus USA: falsche Gewinnmitteilungen

Nicht schlecht staunte ein Bozner Verbraucher, als er vor kurzem seinen Briefkasten öffnete. Ein auf den ersten Blick offiziell anmutender Brief aus den USA lag darin - Absender schien eine Behörde mit der mysteriösen Bezeichnung R.O.P.R zu sein. Es handelte sich anscheinend um eine Zahlungsbenachrichtigung: Noch innerhalb 2010 sollte dem Verbraucher offenbar ein Betrag von sage und schreibe 2.500.000 Euro ausgezahlt werden. Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen ist die Masche mit den gefälschten Gewinnbenachrichtigungen schon seit Jahren bekannt. Ein Dauerbrenner sind zum Beispiel die Briefe der angeblichen spanischen Lotterie. Zahlreiche Verbraucher haben uns gemeldet, dass sie plötzlich und ohne ein Los zu erwerben, zu Lotto-Multimillionären geworden seien und nun nur mehr ihre persönlichen Daten, die Bankverbindung und die Kopie des Ausweises an eine Faxnummer oder E-Mail-Adresse senden sollten. Nimmt der Verbraucher dann tatsächlich Kontakt mit den Absendern auf, wird er nach und nach zu Vorauszahlungen von einigen Tausend Euro aufgefordert, um verschiedene Bearbeitungsgebühren zu decken. Dabei wird er zur Eile angehalten - der Gewinn würde ansonsten verfallen. Kommt der Verbraucher der Aufforderung nach, ist das Geld natürlich verloren. Das EVZ rät den Empfängern solcher Schreiben stets, nicht darauf zu reagieren und auf keinen Fall persönliche Daten und Bankverbindungen preiszugeben, eine Kopie des Personalausweises zu versenden oder gar Vorauszahlungen zu leisten.


Google Street View: Rechtslage muss geklärt werden

Nachdem immer mehr Straßenzüge auf der Plattform Google-Street-View auftauchen erwarten sich Verbraucher entsprechende Erklärungen. Google und das römische Parlament bleiben diese jedoch schuldig. Verbraucher sollten sich nicht verunsichern lassen, abwägen und bei Bedarf widersprechen.
In der Diskussion um den Start von Google Steet View appelliert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) an den römischen Gesetzgeber, rasch klare Bedingungen für derartige Dienste zu schaffen. So müsse unter anderem ein Recht auf Widerspruch gesetzlich verankert werden. Bisher betrachtet Google dies eher als Kulanz.


Neue Straßenverkehrsordnung: Wettbewerbsbeschränkungen bei den Fahrschulen

Die Mitte August in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung und die zu erlassenden Durchführungsbestimmungen halten für die Fahrschulen und damit auch für die angehenden AutofahrerInnen so ihre Überraschungen bereit. So ist unter anderem vorgesehen, dass neue Fahrschulinhaber nunmehr Kurse für alle Führerscheinkategorien anbieten müssen. Heute gibt es noch Fahrschulen die beispielsweise nur Motorrad- und PKW-Führerscheinkurse abhalten. Die zu erlassenen Durchführungsbestimmungen sehen vor, dass neue Inhaber von Fahrschulen auch mit allen Fahrzeugen zum Fahrzeugunterricht (Personenkraftwagen, Motorräder, Lastwagen und Bus) ausgestattet sein müssen und damit von den bereits bestehenden Konsortien faktisch ausgeschlossen sind. Diese Maßnahmen führen zu einer beträchtlichen Wettbewerbsbeschränkung. Die Antitrust-Behörde ist diesbezüglich bereits aktiv geworden und hat Parlament und Regierung zur Revision ihrer Vorhaben aufgefordert. Die Folgen der anstehenden Einschränkungen werden die KundInnen der Fahrschulen zu spüren bekommen. Dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Walther Andreaus: „Wenn der Wettbewerb behindert wird, hat das immer Auswirkungen auf die Preise. Wir befürchten daher noch höhere Kosten für die Dienste der Fahrschulen.“ Die VZS sieht in den neuen Normen einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie und wird die EU-Kommission davon in Kenntnis setzen. Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, Schranken für Dienstleister europaweit abzubauen, was hier geschieht geht genau in die entgegensetzte Richtung.


Vitaminbonbons – wirklich das Richtige für Ihre Kinder?

„Seit wann gibst du deinen Kindern denn Lollies?“, fragt eine Mutter die andere im Werbespot. Die antwortet: „Na seit es die mit den Vitaminen gibt“. Was sollen wir aus diesem Dialog lernen? Süßigkeiten mit Vitaminen sind die irgendwie besseren Süßigkeiten. Stimmt nur leider nicht. Die Vitamine sind nicht „wertvoll“, sondern eine überflüssige Anreicherung. Ein reiner Marketingtrick, mit dem Verbraucher inzwischen schon seit fast 50 Jahren in die Irre geführt werden – „wertvoll“ für die Hersteller, aber nicht für Verbraucher. Die Bonbons mit Vitaminen sind nicht besser oder wertvoller als andere Süßigkeiten auch. Die Eltern sollen wohl denken: wenn schon naschen, dann Vitaminbonbons, schaden kann’s ja nicht. Genauso wenig wie angereicherte Süßgetränke oder Frühstücksflocken. Kann es nicht? Doch, denn zu viele angereicherte Produkte auf dem Speiseplan können auch zu einem schädlichen Zuviel an Vitaminen führen. Kindern wird außerdem vermittelt, dass Süßigkeiten genauso wichtig und gesund sind wie Obst und Gemüse. Doch gerade für Kinder ist eine klare Trennung zwischen Süßigkeiten und anderen Lebensmitteln außerordentlich wichtig. Zuckerwerk darf Kindern nicht suggerieren, es sei „wertvoll“ und damit gesund und unabdingbar.
Mehr Informationen: www.abgespeist.de.


Wenn Kleidung in der Textilreinigung verloren geht ...

... gilt erst einmal: Ruhe bewahren. Es besteht ein Recht auf Schadenersatz, da die Reinigung, auch als Verwahrer des Kleidungsstücks, dafür verantwortlich ist. Der Schadenersatz sollte am besten schriftlich eingefordert werden (Musterbrief). Bei der Festlegung des Betrages muss eine eventuelle Wertminderung abgezogen werden (ein mehrere Jahre altes Kleidungsstück ist im Verhältnis weniger wert als ein neues). Die Wertminderung kann auch anhand der entsprechenden Tabelle berechnet werden.


Konsumkredit: neue Regeln

Ab Anfang 2011 gelten für die Konsumkredite neue Regeln (GD Nr. 141 v. 13.08.2010). Unter anderem werden folgende wichtige Neuerungen eingeführt:

  • Rücktrittsrecht: die VerbraucherInnen können ohne zusätzliche Spesen und ohne Kommission für die vorzeitige Tilgung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Kreditvertrag zurücktreten;
  • TAEG: der jährliche effektive globale Zinssatz muss alle Spesen des Kredits beinhalten, also auch Versicherungsprämien, Kosten für das Rateninkasso, Verwaltungskosten für das Konto oder der Revolvingkarte (wenn diese eine Voraussetzung für die Gewährung des Kredits sind);
  • Werbung: diese muss klar sein und einfache Beispiele mit Zinssatz, TAEG, Ratenbeträgen und Kreditbetrag enthalten;
  • nicht erfolgte Lieferung der Ware: erfüllt der Verkäufer der Ware den Vertrag nicht (es muss sich um eine sog. „schwere Nichterfüllung“ handeln), hat der Verbraucher nach erfolgter Inverzugsetzung des Verkäufers das Recht, den Kreditvertrag aufzulösen. Die Finanzierungsfirma muss die bereits bezahlten Raten erstatten und sie vom Verkäufer einfordern;
  • vorzeitige Tilgung: diese kann jederzeit erfolgen, und die Restschuld muss um die noch ausstehenden Zinsen und Kosten verringert werden.


Günstige Tarife beim Zahnarzt

Im Rahmen eines Abkommens der nationalen Zahnärztevereinigung ANDI mit dem Gesundheitsministerium bieten elf Südtiroler Zahnärzte soziale Preise für bestimmte Behandlungen an, z.B. Zahnärztliche Visite, Zahnsteinentfernung und „Unterricht“ in Mundhygiene um 80,00 Euro oder
abnehmbare Teilprothese in Kunstharz (nach Zahnbogen getrennt) 550,00 Euro. Die genauen Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Leistungen (Einkommen, Ticketbefreiung, ...) sind auf der Website der VZS einsehbar. Die 11 Zahnärzte sind: Arzt Erich, Bozen; Bianconi Stefano, Bone; Falcerti Emilio, Leifers; Folchini Maria Grazia, Bozen; Milanese Paolo, Bozen; Morrione Maurizio, Bozen; Mueller Herbert, Schlanders; Tamanini Hermann, Bozen; Von Johnston Gilbert, Bozen und Serafini Alberto, Bozen.


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Der Bonus-Malus-Schadensrechner

Vor allem bei kleineren Schäden stellt sich oft die Frage: was tue ich jetzt? Erstatte ich der Versicherungsgesellschaft den ausgezahlten Schadenersatzbetrag zurück und vermeide somit die Prämiensteigerung, oder ist es günstiger, die teurere Prämie hinzunehmen?
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